Vorlage·FB 45/0299/WP17·1. Februar 2017

Besetzung von SchulleitungsstellenBenennung der Vertreter/Vertreterinnen

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
8 Beratungen

Erläuterungen

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretungen Aachen-Mitte, Aachen-Brand, Aachen-Haaren, Aachen-Kornelimünster/Walheim, Aachen-Laurensberg, Aachen-Richterich, Aachen-Eilendorf bzw. der Schulausschuss beschließt für die Dauer der Wahlzeit die Rechte aus § 61 Abs. 1 S. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) (Einladung zum Vorstellungsgespräch) und § 61 Abs. 2 S. 1 SchulG NRW (Vorschlag) auf die folgenden Vertreter/Vertreterinnen zu delegieren:

  1. Herrn/Frau _____________________________

und für den Verhinderungsfall als Vertreterin/Vertreter,

Herrn/Frau _____________________________

  1. Herrn/Frau _____________________________

und für den Verhinderungsfall als Vertreterin/Vertreter,

Herrn/Frau _____________________________

  1. Herrn/Frau _____________________________

und für den Verhinderungsfall als Vertreterin/Vertreter,

Herrn/Frau _____________________________

In Vertretung

Susanne Schwier

(Beigeordnete)

Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit der Vorlage vom 04.07.2016 – Besetzung von Schulleitungsstellen – Änderung der Hauptsatzung der Stadt Aachen – wurde auf Grund der Neufassung des § 61 SchulG NRW die Änderung des § 25 der Hauptsatzung der Stadt Aachen beschlossen.

Je nach Sitzungsturnus kann ggfs. die 8-Wochenfrist nicht eingehalten werden. Zur Einhaltung der Frist bei gleichzeitiger Vermeidung von außerordentlichen Sitzungsterminen werden die Rechte aus § 61 Abs. 1 S. 3 SchulG NRW (Einladung zum Vorstellungsgespräch) und § 61 Abs. 2 S. 1 SchulG NRW (Vorschlag) für diesen Fall auf drei vom Schulausschuss bzw. der zuständigen Bezirksvertretung zu benennenden Vertreter delegiert.

Der durch die Vertreter abgegebene und der Bezirksregierung durch den Fachbereich Kinder, Jugend und Schule übermittelte Vorschlag wird in der jeweils nächsten regulären Sitzung des Schulausschusses bzw. der Bezirksvertretung zur Genehmigung vorgelegt.

Diese Vertreter sind nunmehr seitens des zuständigen Gremiums zu benennen.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Dokument

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Kategorien

Ratsbetrieb

Schlagworte

SchulleitungsstellenVertretungsregelung

Betroffene Gruppen

SchulleitungenSchulverwaltung

Handlungstyp

Sonstiges

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
22.2.2026
Technische Details