Präzisierung der Quote für öffentlich geförderten Wohnungsbau in Aachen - Ratsantrag der Fraktion ´DIE LINKE` Nr. 202/17 vom 13.09.2016
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Wie hoch soll der Anteil geförderter Wohnungen in neuen Bauprojekten sein? Die Stadt prüft die Festlegung einer verbindlichen Quote.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Wohnung- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Der Ratsantrag der Fraktion „DIE LINKE“ im Rat der Stadt Aachen vom 13.09.2016 gilt als erledigt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Verwaltung handelt derzeit auf der Grundlage des sog. Quotenbeschlusses vom 10.12.2014, wonach im Rahmen einer Umsetzung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes eine öffentlich geförderte Wohnungsbauquote von 20% bis 40%, in der Regel 30%, der insgesamt geschaffenen Wohnungseinheiten gefordert wird.
Die Quote wird im Einzelfall für jedes Bauvorhaben unter Beachtung der Bedarfslage sowie der sozialen Quartiersstruktur festgelegt. Dabei berücksichtigt die Verwaltung (Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration) in jedem Einzelfall die Verträglichkeit des geförderten Wohnraumes im Quartier sowie die individuelle Bedarfslage. Geachtet wird auch auf einen ausgewogenen Wohnungsmix. Aus der Bedarfslage wird das Wohnungsgemenge, aus dem sich letztendlich die Wohnfläche ableitet, festgelegt. Somit nimmt die Verwaltung erheblichen Einfluss auf die zu schaffende Wohnfläche.
Steht in Ergänzung zum derzeitigen Beschluss, die Fläche aufgrund einer Mindestforderung im Fokus, ist das Wohnungsgemenge häufig nicht bedarfsorientiert abzudecken. Erschwerend kommt hinzu, dass der Wohnflächenbedarf in freifinanzierten Wohnungsbau i.d.R. deutlich über den Wohnflächenobergrenzen des geförderten Wohnungsbaues liegt, so dass eine Verknüpfung von Wohneinheiten und Wohnflächen kaum realisierbar ist.
Aus diesen Überlegungen heraus ist beim Quotenbeschluss 2014 die Verknüpfung von Wohneinheiten und Nettowohnfläche nicht realisiert worden.
Der Bauherr wird im Rahmen eines zu schließenden Vertrages (städtebaulicher Vertrag) zur Umsetzung der festgelegten Quote verpflichtet. In der Sitzung des Planungsausschusses vom 12.05.2016 ist beschlossen worden, dass in städtebaulichen Verträgen eine Vertragsstrafe, für die Nichtumsetzung des vereinbarten geförderten Wohnungsbaues, zu vereinbaren ist. Eine Aufnahme der Ausgleichszahlung für nicht geschaffenen geförderten Wohnraum in den Quotenbeschluss, ist aus Sicht der Verwaltung daher nicht erforderlich.
Der Quotenbeschluss in der Fassung vom 10.12.2014 sollte daher aus Sicht der Verwaltung nicht geändert werden.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen | ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
Dokument
Weitere Dokumente (1)
Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.
Projekt: Öffentlich geförderter Wohnungsbau
Zum ProjektDie Stadt Aachen hält an der bestehenden Quote für öffentlich geförderten Wohnungsbau fest, die zwischen 20% und 40% der Wohnungseinheiten in Bebauungsplänen vorsieht.
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Projekt
Öffentlich geförderter Wohnungsbau
Auch: Wohnungsbauquote, Sozialer Wohnungsbau
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Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Maßnahme geplantModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Geändert
- 19.2.2026