Vorlage·FB 56/0017/WP17·14. Februar 2017

Präzisierung der Quote für öffentlich geförderten Wohnungsbau in Aachen - Ratsantrag der Fraktion ´DIE LINKE` Nr. 202/17 vom 13.09.2016

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Wie hoch soll der Anteil geförderter Wohnungen in neuen Bauprojekten sein? Die Stadt prüft die Festlegung einer verbindlichen Quote.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Wohnung- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Der Ratsantrag der Fraktion „DIE LINKE“ im Rat der Stadt Aachen vom 13.09.2016 gilt als erledigt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Verwaltung handelt derzeit auf der Grundlage des sog. Quotenbeschlusses vom 10.12.2014, wonach im Rahmen einer Umsetzung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes eine öffentlich geförderte Wohnungsbauquote von 20% bis 40%, in der Regel 30%, der insgesamt geschaffenen Wohnungseinheiten gefordert wird.

Die Quote wird im Einzelfall für jedes Bauvorhaben unter Beachtung der Bedarfslage sowie der sozialen Quartiersstruktur festgelegt. Dabei berücksichtigt die Verwaltung (Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration) in jedem Einzelfall die Verträglichkeit des geförderten Wohnraumes im Quartier sowie die individuelle Bedarfslage. Geachtet wird auch auf einen ausgewogenen Wohnungsmix. Aus der Bedarfslage wird das Wohnungsgemenge, aus dem sich letztendlich die Wohnfläche ableitet, festgelegt. Somit nimmt die Verwaltung erheblichen Einfluss auf die zu schaffende Wohnfläche.

Steht in Ergänzung zum derzeitigen Beschluss, die Fläche aufgrund einer Mindestforderung im Fokus, ist das Wohnungsgemenge häufig nicht bedarfsorientiert abzudecken. Erschwerend kommt hinzu, dass der Wohnflächenbedarf in freifinanzierten Wohnungsbau i.d.R. deutlich über den Wohnflächenobergrenzen des geförderten Wohnungsbaues liegt, so dass eine Verknüpfung von Wohneinheiten und Wohnflächen kaum realisierbar ist.

Aus diesen Überlegungen heraus ist beim Quotenbeschluss 2014 die Verknüpfung von Wohneinheiten und Nettowohnfläche nicht realisiert worden.

Der Bauherr wird im Rahmen eines zu schließenden Vertrages (städtebaulicher Vertrag) zur Umsetzung der festgelegten Quote verpflichtet. In der Sitzung des Planungsausschusses vom 12.05.2016 ist beschlossen worden, dass in städtebaulichen Verträgen eine Vertragsstrafe, für die Nichtumsetzung des vereinbarten geförderten Wohnungsbaues, zu vereinbaren ist. Eine Aufnahme der Ausgleichszahlung für nicht geschaffenen geförderten Wohnraum in den Quotenbeschluss, ist aus Sicht der Verwaltung daher nicht erforderlich.

Der Quotenbeschluss in der Fassung vom 10.12.2014 sollte daher aus Sicht der Verwaltung nicht geändert werden.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

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Projekt: Öffentlich geförderter Wohnungsbau

Zum Projekt

Die Stadt Aachen hält an der bestehenden Quote für öffentlich geförderten Wohnungsbau fest, die zwischen 20% und 40% der Wohnungseinheiten in Bebauungsplänen vorsieht.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

WohnenMaßnahme geplant10. Dez. 2014 – 14. Feb. 20172 Vorlagen

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Worum geht es?

Wie hoch soll der Anteil geförderter Wohnungen in neuen Bauprojekten sein? Die Stadt prüft die Festlegung einer verbindlichen Quote.

Projekt

Öffentlich geförderter Wohnungsbau

Auch: Wohnungsbauquote, Sozialer Wohnungsbau

Strategien & Programme

Schulentwicklungsplan

Kategorien

WohnenStadtentwicklung

Schlagworte

BebauungsplanQuartiersentwicklungWohnraumförderung

Betroffene Gruppen

MieterBauherrenAnwohner

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
19.2.2026
Technische Details