Vorlage·B 03/0078/WP17·16. Februar 2017

Ritter-Chorus-Straße Abrechnung der als Fußgängerstraße ausgebauten Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Wie werden die Kosten für den Ausbau der Ritter-Chorus-Straße auf die Anlieger umgelegt? Die Stadt klärt die Beitragserhebung nach dem Kommunalabgabengesetz.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der als Fußgängerstraße ausgebauten Erschließungsanlage „Ritter-Chorus-Straße“ zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) sowie der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für den Ausbau der Ritter-Chorus-Straße von Katschhof bis Johannes-Paul-II.-Straße als Fußgängerstraße vom 27.10.2014, inkraft getreten am 09.11.2014.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Ritter-Chorus-Straße wurde im Jahr 2013 ihrer gesamten Länge neu ausgebaut. Der Ausbau war notwendig, da sich die Straße, die nach dem Separationsprinzip ausgebaut war, insgesamt in einem sehr schlechten baulichen Zustand befand.

Mit dem niveaugleichen Ausbau als Fußgängerstraße ging eine Neuaufteilung der Verkehrsfläche einher. Der Ausbau erfolgte in Natur-Großpflaster (10/17/16 cm), welches in einer 3-5 cm dicken Brechsandbettung auf einer 20 cm starken Drainbeton-Tragschicht und einer 30 cm dicken Frostschutzschicht verlegt wurde. Durch eine dreireihige Rinnenausbildung in Kleinpflasterband im Mörtelbett auf einem 20 cm Betonfundament wird der niveaugleiche Ausbau an mehreren Stellen begrenzt.

Die vorhandenen alten Straßenentwässerungseinrichtungen entsprachen nicht mehr den heutigen technischen Anforderungen. Sie wurden durch DIN-gerechte Abläufe ersetzt, welche nunmehr für einen langen Zeitraum einen raschen und reibungslosen Abfluss des Oberflächenwassers gewährleisten.

Die Ausbaumaßnahme stellt eine Herstellung nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) dar. Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke insgesamt verbessert. Damit gehen wirtschaftliche Sondervorteile für die betreffenden Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben.

Nach § 4 Abs. 3 Ziff. 6 SBS sind für eine Fußgängerstraße die anrechenbare Breite und der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand durch eine besondere Satzung festzusetzen. Gemäß des Beschlusses des Rates vom 22.10.2014 über die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) für den Ausbau der Erschließungsanlage „Ritter-Chorus-Straße

von Katschhof bis Johannes-Paul-II.-Straße“ wurdedie anrechenbare Breite auf 11,50 m und der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand auf 60 v.H. festgesetzt.

Die Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes, des Anteils der Beitragspflichtigen sowie die Beitragssatzermittlung bitte ich der beigefügten Anlage zu entnehmen.

Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zuverteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der Abrechnung ist.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

2017

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017

Ansatz 2018 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

1.600.000

1.600.000

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Finanzielle Auswirkungen

keine

Maßnahmebezogene Einnahmen

110.005,44 € Beiträge gem. § 8 KAG NW

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

3 Straßen

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Projekt: Ausbau Ritter-Chorus-Straße

Zum Projekt

Die Ritter-Chorus-Straße wurde als Fußgängerzone neu ausgebaut. Die Kosten werden nun auf die angrenzenden Grundstückseigentümer umgelegt.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

VerkehrUmsetzung beschlossen22. Okt. 2014 – 16. Feb. 20172 Vorlagen
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Worum geht es?

Wie werden die Kosten für den Ausbau der Ritter-Chorus-Straße auf die Anlieger umgelegt? Die Stadt klärt die Beitragserhebung nach dem Kommunalabgabengesetz.

Projekt

Ausbau Ritter-Chorus-Straße

Kategorien

Verkehr

Schlagworte

ErschließungsbeiträgeStraßenausbauKommunalabgaben

Betroffene Gruppen

Anwohner InnenstadtGrundstückseigentümer

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Bezirk

Mitte

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Geändert
19.2.2026
Technische Details