Vorlage·FB 56/0024/WP17·14. Februar 2017

Qualifizierter Mietspiegel – Bericht über Voraussetzungen und Möglichkeitenhier: Tagesordnungsantrag der Fraktionen von CDU und SPD vom 10.01.2017

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Soll Aachen einen qualifizierten Mietspiegel einführen? Ein Antrag prüft die Voraussetzungen und Unterschiede zum bisherigen einfachen Mietspiegel.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beauftragt die Verwaltung mit den Interessenverbänden Haus und Grund sowie Mieterschutzverein zu klären, inwieweit ein Interesse an einem qualifizierten Mietspiegel für die Stadt Aachen besteht und Verhandlungen über eine Beteiligung an den zu erwartenden Kosten zu führen.

Des Weiterenwird die Verwaltung beauftragt, Angebote über die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels bei Dritten einzuholen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Seit Mitte der 70iger Jahre wird in der Stadt Aachen ein (einfacher) Mietspiegel durch die Interessenverbände „Haus und Grund“ sowie „Mieterschutzverein“ unter Begleitung und Moderation der Stadt Aachen erstellt. Als Basis für den Mietspiegel dient den Parteien eine Datensammlung der jeweiligen Nettokaltmieten über einen Zeitraum von 4 Jahren, der die in diesem Zeitraum abgeschlossenen Neuvermietungen und Mieterhöhungen beinhaltet. Die Datensammlung wurde dabei zuletzt jährlich aktualisiert. Die dabei gesammelten Daten (jeweils ca. 10.000) wurden anonym von Vermietern und Mieter gleichberechtigt zur Verfügung gestellt. Eine Plausibilitätsprüfung der Daten hinsichtlich ihrer Richtigkeit war und ist nur eingeschränkt möglich. Eine doppelte Berücksichtigung der Daten aufgrund einer Einreichung durch den Vermieterverband, Mieterverband oder des Mieters selber ist jedoch ausgeschlossen.

Die Erstellung eines einfachen Mietspiegels nach dem in Aachen bisher praktizierten Verfahren ist mit den gesetzlichen Anforderungen grundsätzlich kompatibel. Gleichwohl ist er unter Experten in seinen ausgewiesenen Werten strittig und führt aufgrund dessen zu gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Der Tagesordnungsantrag der CDU und SPD richtet sich nun auf die Möglichkeiten und Voraussetzungen an einen qualifizierten Mietspiegel.

Damit ein Mietspiegel die zusätzliche Qualifikation als qualifizierter Mietspiegel erhält, muss er weitere Voraussetzungen erfüllen:

-Erstellung nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen und

-Anerkennung durch die Gemeinde oder durch Interessenvertreter der Vermieter und Mieter.

Die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels ist für Gemeinden, Interessenvertreter der Vermieter und Mieter gemeinsam oder von einem Dritten, wenn dieser von der Gemeinde oder von Interessenvertreter der Vermieter und Mieter anerkannt wird, möglich.

Die grundsätzlich herangezogenen Daten für einen qualifizierten Mietspiegel sind die gleichen wie die für eine einfachen Mietspiegel. Auch die mietpreisbildenden Faktoren Art der Wohnung, Ausstattung der Wohnung, Beschaffenheit der Wohnung und Lage der Wohnung sind identisch.

Im Gegensatz zu den Anforderungen an einen einfachen Mietspiegel (keine gesetzlichen Vorgaben an die Form der Erhebung der Daten) müssen die Daten für einen qualifizierten Mietspiegel repräsentativ sein. Hierbei sind notwendige Stichproben sicherzustellen.

Die Auswertung der dem Mietspiegel zugrundeliegenden Daten ist bei einem qualifizierten Mietspiegel nach anerkannten wissenschaftlichen Methoden (z.B. Tabellen oder Regressionsmethode) durchzuführen.

Zur Nachvollziehbarkeit des Ergebnisses des qualifizierten Mietspiegels sind darüber hinaus umfangreiche Dokumentationen zu führen, die insbesondere die angewandten Methoden ausführlich und verständlich darstellen. Nach einer Empfehlung des Bundesinstitutes für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung sind diese Anforderungen insbesondere aus datenschutzrechtlicher Sicht mit dem Landesdatenschutz beauftragten bzw. der örtlich zuständigen Aufsichtsbehörde für Datenschutz zu klären.

Im Gegensatz zu einfachen Mietspiegel für den eine Anpassung spätestens alle 2 Jahre empfohlen ist, müssen bei einem qualifizierten Mietspiegel spätestens im Abstand von 2 Jahren Marktentwicklungen angepasst werden und nach 4 Jahren neu erstellt werden. Die Anpassung muss mittels einer Stichprobe oder mittels der Entwicklung des vom statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland erfolgen.

Aus einer Abfrage bei anderen Kommunen in NRW, die über einen qualifizierten Mietspiegel verfügen, sind bei einer Größenordnung der Stadt Aachen Kosten für die jeweilige Neuerstellung in Höhe von 150.000 – 200.000 Euro sowie Kosten für die Fortschreibung in Höhe von 30.000 Euro zu erwarten.

Die bisher an der Erstellung des einfachen Mietspiegels beteiligten Interessenverbände Haus & Grund sowie Mieterschutzverein dürften an einer Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels interessiert sein, so dass auch eine Beteiligung der Verbände an den entstehenden Kosten in Erwägung gezogen werden sollte.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

Dokument

Sammeldokument öffentlich142.4 KB
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Worum geht es?

Soll Aachen einen qualifizierten Mietspiegel einführen? Ein Antrag prüft die Voraussetzungen und Unterschiede zum bisherigen einfachen Mietspiegel.

Projekt

Qualifizierter Mietspiegel

Kategorien

WohnenHaushalt & Finanzen

Schlagworte

MietrechtWohnungsmarktDatenerhebungWissenschaftliche Methoden

Betroffene Gruppen

MieterVermieterWohnungssuchende

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Problem erkannt

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
19.2.2026
Technische Details