Vorlage·FB 61/0626/WP17·22. März 2017

Erlass einer Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht gemäß § 25 BauGB im Planbereich Trierer Straße, Ellerstraße, Karl-Kuck-Straße, Heidestraße

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Ein neues Wohngebiet in Brand soll entstehen – die Stadt sichert sich mit einem Vorkaufsrecht Einfluss auf die Grundstücksentwicklung.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich Trierer Straße, Ellerstraße, Karl-Kuck-Straße, Heidestraße befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich Trierer Straße, Ellerstraße, Karl-Kuck-Straße, Heidestraße befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.

Der Rat der Stadt Aachen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich Trierer Straße, Ellerstraße, Karl-Kuck-Straße, Heidestraße befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Aus­übung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Am 09.02.2017 soll im Planungsausschuss nach vorheriger Empfehlung durch die Bezirksvertretung Aachen-Brand am 01.02.2017 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan - Karl-Kuck-Straße/Sportplatz – gefasst werden. Ziel ist die Entwicklung eines Wohngebietes und die städtebauliche Neuordnung des Plangebietes.

Der vorhandene Sportplatz soll verlagert und die dann freiwerdende Fläche einer neuen Nutzung zugeführt werden.

Es besteht eine große Nachfrage von Baugrundstücken für Wohnungsbau in Brand. Aufgrund der günstigen Lage in unmittelbarer Nähe zum Stadtteilzentrum Brand mit allen Versorgungs- und Infrastruktureinrichtungen, der günstigen Verkehrsanbindung über die Trierer Straße an die Aachener Innenstadt und die Autobahn bietet es sich an, die freiwerdende Fläche für Wohnungsbau zu entwickeln.

Der Sportplatz liegt in einem Baublock, der im Wesentlichen von Wohnnutzung geprägt ist. Die privaten Bestandsgrundstücke sind teilweise bis zu 60m tief, so dass eine weitere Bebauung auf den rückwärtigen Grundstücksteilen ohne Einschränkung der Wohnqualität möglich ist. Daher soll der künftige Bebauungsplan die Bestandsgrundstücke mit umfassen, und Planungsrecht für eine behutsame Nachverdichtung auf den Bestandsgrundstücken schaffen.

Es soll eine gemischte Bebauungsstruktur von Mehrfamilien- und Einfamilienhäuser entstehen. Da es sich in diesem Bereich um einen Innenbereich in einer integrierten Lage handelt, ist eine verdichtete Bauweise an dieser Stelle städtebaulich sinnvoll und wünschenswert. Ebenso folgt eine Nachverdichtung den rechtlichen Vorgaben des Baugesetzbuches, den Außenbereich vor weiterer Bebauung zu schützen und mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen.

Für die Entwicklung und Nachverdichtung des Plangebietes ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Um zusätzlich zur planungsrechtlichen Sicherung die Entwicklung auch von liegen­schaftlicher Seite steuern zu können, empfiehlt die Verwaltung den Erlass einer Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht.

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

4 Straßen

Karte wird geladen…

Dokument

Sammeldokument öffentlich3.3 MB
PDF-Viewer wird geladen...

Weitere Dokumente (2)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Anlage Satzungstext
145.0 KB · PDF
Übersichtsplan
3.1 MB · PDF

Projekt: Bebauungsplan Karl-Kuck-Straße

Zum Projekt

Der Bebauungsplan Nr. 973 für die Karl-Kuck-Straße in Brand sieht eine Nachverdichtung mit drei- bis viergeschossiger Bebauung vor. Die Planung wurde nach erneuter Öffentlichkeitsbeteiligung angepasst.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

StadtentwicklungMaßnahme geplant22. März 2017 – 24. Jan. 20249 Vorlagen
Projektzuordnung per KI erkannt – automatisch gruppiert, kann Fehler enthalten.

KI-Analyse

Diese Informationen wurden automatisch per KI extrahiert und können Fehler enthalten.

Worum geht es?

Ein neues Wohngebiet in Brand soll entstehen – die Stadt sichert sich mit einem Vorkaufsrecht Einfluss auf die Grundstücksentwicklung.

Projekt

Bebauungsplan Karl-Kuck-Straße

Auch: Wohnbau Karl-Kuck-Straße, Sportplatzverlagerung Brand

Kategorien

WohnenStadtentwicklung

Schlagworte

NachverdichtungWohnraumförderungBauleitplanungVorkaufsrecht

Betroffene Gruppen

Anwohner BrandBauinteressierteSportvereine

Handlungstyp

Planung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Bezirk

Brand

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
19.2.2026
Technische Details