Erlass einer Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht gemäß § 25 BauGB im Planbereich Trierer Straße, Ellerstraße, Karl-Kuck-Straße, Heidestraße
Inhalt
Erläuterungen
Ein neues Wohngebiet in Brand soll entstehen – die Stadt sichert sich mit einem Vorkaufsrecht Einfluss auf die Grundstücksentwicklung.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich Trierer Straße, Ellerstraße, Karl-Kuck-Straße, Heidestraße befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich Trierer Straße, Ellerstraße, Karl-Kuck-Straße, Heidestraße befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.
Der Rat der Stadt Aachen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich Trierer Straße, Ellerstraße, Karl-Kuck-Straße, Heidestraße befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Am 09.02.2017 soll im Planungsausschuss nach vorheriger Empfehlung durch die Bezirksvertretung Aachen-Brand am 01.02.2017 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan - Karl-Kuck-Straße/Sportplatz – gefasst werden. Ziel ist die Entwicklung eines Wohngebietes und die städtebauliche Neuordnung des Plangebietes.
Der vorhandene Sportplatz soll verlagert und die dann freiwerdende Fläche einer neuen Nutzung zugeführt werden.
Es besteht eine große Nachfrage von Baugrundstücken für Wohnungsbau in Brand. Aufgrund der günstigen Lage in unmittelbarer Nähe zum Stadtteilzentrum Brand mit allen Versorgungs- und Infrastruktureinrichtungen, der günstigen Verkehrsanbindung über die Trierer Straße an die Aachener Innenstadt und die Autobahn bietet es sich an, die freiwerdende Fläche für Wohnungsbau zu entwickeln.
Der Sportplatz liegt in einem Baublock, der im Wesentlichen von Wohnnutzung geprägt ist. Die privaten Bestandsgrundstücke sind teilweise bis zu 60m tief, so dass eine weitere Bebauung auf den rückwärtigen Grundstücksteilen ohne Einschränkung der Wohnqualität möglich ist. Daher soll der künftige Bebauungsplan die Bestandsgrundstücke mit umfassen, und Planungsrecht für eine behutsame Nachverdichtung auf den Bestandsgrundstücken schaffen.
Es soll eine gemischte Bebauungsstruktur von Mehrfamilien- und Einfamilienhäuser entstehen. Da es sich in diesem Bereich um einen Innenbereich in einer integrierten Lage handelt, ist eine verdichtete Bauweise an dieser Stelle städtebaulich sinnvoll und wünschenswert. Ebenso folgt eine Nachverdichtung den rechtlichen Vorgaben des Baugesetzbuches, den Außenbereich vor weiterer Bebauung zu schützen und mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen.
Für die Entwicklung und Nachverdichtung des Plangebietes ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Um zusätzlich zur planungsrechtlichen Sicherung die Entwicklung auch von liegenschaftlicher Seite steuern zu können, empfiehlt die Verwaltung den Erlass einer Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht.
Betroffene Straßen
Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.
4 Straßen
Karte wird geladen…
Dokument
Weitere Dokumente (2)
Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.
Projekt: Bebauungsplan Karl-Kuck-Straße
Zum ProjektDer Bebauungsplan Nr. 973 für die Karl-Kuck-Straße in Brand sieht eine Nachverdichtung mit drei- bis viergeschossiger Bebauung vor. Die Planung wurde nach erneuter Öffentlichkeitsbeteiligung angepasst.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Weitere Vorlagen in diesem Projekt
- Bebauungsplan Nr. 973 - Karl-Kuck-Straße / Sportplatz - hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs.1 BauGBFB 61/0750/WP18 · 27. Sept. 2023
KI-Analyse
Worum geht es?
Ein neues Wohngebiet in Brand soll entstehen – die Stadt sichert sich mit einem Vorkaufsrecht Einfluss auf die Grundstücksentwicklung.
Projekt
Bebauungsplan Karl-Kuck-Straße
Auch: Wohnbau Karl-Kuck-Straße, Sportplatzverlagerung Brand
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
PlanungVerfahrensstand
Maßnahme geplantBezirk
BrandModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 19.2.2026