Beratung der Ziele und Kennzahlen des Finanzausschusses für den Haushaltsplan 2018
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Der Haushaltsplan 2018 wird vorbereitet – mit Anpassungen bei Zielen und Kennzahlen für die Finanzsteuerung und Gebäudeverwaltung.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss nimmt die Anpassungen der Produktblätter zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die angepassten Produktbeschreibungen in die Haushaltsplanung 2018 aufzunehmen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Produktbeschreibungen inkl. der zugehörigen Ziele und Kennzahlen wurden entsprechend der Beschlussfassung aus der Sitzung des Finanzausschusses vom 13.12.2016 überarbeitet und angepasst.
Angepasst wurden folgende Produktbeschreibungen:
Produkt 01.09.01 – Finanzsteuerung und -controlling
Entsprechend dem Prüfauftrag wurde die Kennzahl „Jahresfehlbedarf im Haushaltsplan“ durch die Verhältniskennzahl „Eigenkapitalverzehr in %“ ersetzt.
Produkt 01.09.07 - Vollstreckung
Das Ziel „Ergebnisverbesserung durch Optimierung von Abläufen“ wurde gestrichen.
Produkt 01.09.09–NKF, EDV-ERP-System
Der Finanzausschuss beschloss in der Sitzung vom 13.12.2016, das Ziel „Vorbereitung des Konzernabschlusses“ durch „Sicherstellung des Konzernabschlusses“ zu ersetzen.
Hierzu ist anzumerken, dass die Verantwortung für die Sicherstellung des Konzernabschlusses aus fachlicher Sicht dem Produkt 01.09.01 – Finanzsteuerung und –controlling zugeordnet ist. Im Produkt 01.09.09 – NKF, EDV-ERP-System ist vorrangig die EDV-technische Umsetzung des NKF verortet.
Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, das Produktziel in „EDV-Durchführung des Konzernabschlusses“ anzupassen.
Produkt 01.14.01–Gebäudemanagement
Hier wurde ein Rechtschreibfehler korrigiert.
Bezogen auf das Produktblatt zu Produkt 01.09.08 Steuer und sonstige Abgaben sollte geprüft werden, inwieweit eigenständige Steuerprüfungen möglich seien. Die Fachabteilung beantwortet diese Frage wie folgt:
„Das Finanzverwaltungsgesetz (FVG) eröffnet den Kommunen ein Mitwirkungsrecht im Besteuerungsverfahren. Gemäß § 21 Abs. 3 FVG sind die Kommunen - zur Wahrung ihrer Rechte und steuerlichen Interessen - in besonderen Prüffällen im Bereich der Gewerbesteuer zur Teilnahme an Außenprüfungen der Finanzbehörden berechtigt. Welche Betriebsprüfungen durchgeführt werden, kann ausschließlich die Finanzbehörde festlegen. Sie teilt der Kommune die beabsichtigten Betriebsprüfungen mit, die dann ihrerseits festlegen kann, an welchen Prüfungen ihr Betriebsprüfer teilnehmen wird. Die Kommune kann keine eigene Betriebsprüfung anordnen.“
Weitere Prüfaufträge oder Änderungsbeschlüsse liegen nicht vor.
Die überarbeiteten Produktblätter sind der Vorlage als Anlage beigefügt. Im Übrigen wird auf die Vorlage Dez II/0008/WP17 aus der Sitzung vom 13.12.2016 verwiesen.
Dokument
Weitere Dokumente (2)
Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.
Projekt: Haushalt 2018
Zum ProjektDer Jahresabschluss 2018 der Stadt Aachen weist einen Überschuss von rund 2,82 Mio. Euro aus, nachdem ein Fehlbedarf von 26,96 Mio. Euro geplant war.
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Worum geht es?
Der Haushaltsplan 2018 wird vorbereitet – mit Anpassungen bei Zielen und Kennzahlen für die Finanzsteuerung und Gebäudeverwaltung.
Projekt
Haushalt 2018
Auch: Finanzplanung 2018
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Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Maßnahme geplantModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- Dezernat II
- Geändert
- 19.2.2026