Haushalt 2018·28 VorlagenKI
Vorlage·Dez II/0010/WP17·14. März 2017

Beratung der Ziele und Kennzahlen des Finanzausschusses für den Haushaltsplan 2018

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Der Haushaltsplan 2018 wird vorbereitet – mit Anpassungen bei Zielen und Kennzahlen für die Finanzsteuerung und Gebäudeverwaltung.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss nimmt die Anpassungen der Produktblätter zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die angepassten Produktbeschreibungen in die Haushaltsplanung 2018 aufzunehmen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Produktbeschreibungen inkl. der zugehörigen Ziele und Kennzahlen wurden entsprechend der Beschlussfassung aus der Sitzung des Finanzausschusses vom 13.12.2016 überarbeitet und angepasst.

Angepasst wurden folgende Produktbeschreibungen:

Produkt 01.09.01 – Finanzsteuerung und -controlling

Entsprechend dem Prüfauftrag wurde die Kennzahl „Jahresfehlbedarf im Haushaltsplan“ durch die Verhältniskennzahl „Eigenkapitalverzehr in %“ ersetzt.

Produkt 01.09.07 - Vollstreckung

Das Ziel „Ergebnisverbesserung durch Optimierung von Abläufen“ wurde gestrichen.

Produkt 01.09.09–NKF, EDV-ERP-System

Der Finanzausschuss beschloss in der Sitzung vom 13.12.2016, das Ziel „Vorbereitung des Konzernabschlusses“ durch „Sicherstellung des Konzernabschlusses“ zu ersetzen.

Hierzu ist anzumerken, dass die Verantwortung für die Sicherstellung des Konzernabschlusses aus fachlicher Sicht dem Produkt 01.09.01 – Finanzsteuerung und –controlling zugeordnet ist. Im Produkt 01.09.09 – NKF, EDV-ERP-System ist vorrangig die EDV-technische Umsetzung des NKF verortet.

Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, das Produktziel in „EDV-Durchführung des Konzernabschlusses“ anzupassen.

Produkt 01.14.01–Gebäudemanagement

Hier wurde ein Rechtschreibfehler korrigiert.

Bezogen auf das Produktblatt zu Produkt 01.09.08 Steuer und sonstige Abgaben sollte geprüft werden, inwieweit eigenständige Steuerprüfungen möglich seien. Die Fachabteilung beantwortet diese Frage wie folgt:

„Das Finanzverwaltungsgesetz (FVG) eröffnet den Kommunen ein Mitwirkungsrecht im Besteuerungsverfahren. Gemäß § 21 Abs. 3 FVG sind die Kommunen - zur Wahrung ihrer Rechte und steuerlichen Interessen - in besonderen Prüffällen im Bereich der Gewerbesteuer zur Teilnahme an Außenprüfungen der Finanzbehörden berechtigt. Welche Betriebsprüfungen durchgeführt werden, kann ausschließlich die Finanzbehörde festlegen. Sie teilt der Kommune die beabsichtigten Betriebsprüfungen mit, die dann ihrerseits festlegen kann, an welchen Prüfungen ihr Betriebsprüfer teilnehmen wird. Die Kommune kann keine eigene Betriebsprüfung anordnen.“

Weitere Prüfaufträge oder Änderungsbeschlüsse liegen nicht vor.

Die überarbeiteten Produktblätter sind der Vorlage als Anlage beigefügt. Im Übrigen wird auf die Vorlage Dez II/0008/WP17 aus der Sitzung vom 13.12.2016 verwiesen.

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Projekt: Haushalt 2018

Zum Projekt

Der Jahresabschluss 2018 der Stadt Aachen weist einen Überschuss von rund 2,82 Mio. Euro aus, nachdem ein Fehlbedarf von 26,96 Mio. Euro geplant war.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Haushalt & FinanzenAbgeschlossen2. März 2017 – 9. Okt. 201928 Vorlagen

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Worum geht es?

Der Haushaltsplan 2018 wird vorbereitet – mit Anpassungen bei Zielen und Kennzahlen für die Finanzsteuerung und Gebäudeverwaltung.

Projekt

Haushalt 2018

Auch: Finanzplanung 2018

Kategorien

Haushalt & Finanzen

Schlagworte

HaushaltssteuerungKennzahlenFinanzcontrolling

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
Dezernat II
Geändert
19.2.2026
Technische Details