Prüfung und Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Kreiswahlvorschläge für die Wahlkreise 1 Aachen I und 2 Aachen II zur Landtagswahl am 14.05.2017
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kreiswahlausschuss lässt die eingereichten Kreiswahlvorschläge für die Wahlkreise 1 Aachen I und 2 Aachen II zur Landtagswahl am 14.05.2017 zu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gem. § 22 Landeswahlordnung (LWahlO) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 548, 964), zuletzt geändert durch Verordnung vom 24.08.2016 (GV. NRW. S.726, 794), wurde per Bekanntmachung vom 14.11.2016 zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahlkreise 1 Aachen I und 2 Aachen II zur Landtagswahl am 14. Mai 2017 aufgefordert. Die Einreichung der Kreiswahlvorschläge musste gem. § 19 Abs. 1 Landtagswahlgesetz (LWahlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.08.1993 (GV. NRW. S. 516), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.06.2016 (GV. NRW. S. 442), bis spätestens zum 27. März 2017, 18.00 Uhr beim Kreiswahlleiter, dem Oberbürgermeister der Stadt Aachen, Fachbereich 01/Wahlen, Zimmer 351, Verwaltungsgebäude Blücherplatz 43, 52058 Aachen, erfolgen.
Die Bekanntmachung zur Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahlkreise 1 Aachen I und 2 Aachen II für die Wahl zum Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen am 14. Mai 2017 ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Auswirkungen
Betroffene Straßen
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1 Straße
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SonstigesVerfahrensstand
AbgeschlossenModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
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Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
- Geändert
- 19.2.2026