Vorlage·FB 01/0264/WP17·3. April 2017

Verpflichtung der Beisitzer/innen des Kreiswahlausschusses

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Vor der Wahrnehmung ihrer Aufgaben werden die Beisitzer des Kreiswahlausschusses auf ihre Pflichten verpflichtet.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Vorsitzende verpflichtet die Beisitzer/innen des Wahlausschusses zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 3 Abs. 3 Landeswahlordnung NRW werden die Beisitzerinnen und Beisitzer des Wahlausschusses vor Beginn ihrer Tätigkeit zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten, durch den Vorsitzenden verpflichtet.

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KI-Analyse

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Worum geht es?

Vor der Wahrnehmung ihrer Aufgaben werden die Beisitzer des Kreiswahlausschusses auf ihre Pflichten verpflichtet.

Kategorien

Ratsbetrieb

Schlagworte

WahlverfahrenAmtsverpflichtung

Handlungstyp

Sonstiges

Verfahrensstand

Problem erkannt

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Geändert
19.2.2026
Technische Details