Vorlage·FB 61/0661/WP17·18. Mai 2017

Bebauungsplan - Kornelimünsterweg / Waldfriedhof - zwischen Kornelimünsterweg, Hasenfeld, Dachsbau und dem Waldfriedhofhier: Aufstellungsbeschluss

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Ein Sportverein plant den Bau einer Tennishalle auf seinem Gelände – doch der Bebauungsplan muss dafür angepasst werden.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung

- Errichtung einer Tennishalle

- Erhalt der Grünfläche auf den restlichen Grundstücksbereichen

die Aufstellung des Bebauungsplanes - Kornelimünsterweg / Tennishalle - für den Planbereich zwischen Kornelimünsterweg, Hasenfeld, Dachsbau und demWaldfriedhof im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung

- Errichtung einer Tennishalle

- Erhalt der Grünfläche auf den restlichen Grundstücksbereichen

die Aufstellung des Bebauungsplanes - Kornelimünsterweg / Tennishalle - für den Planbereich zwischen Kornelimünsterweg, Hasenfeld, Dachsbau und demWaldfriedhof im Stadtbezirk Aachen-Mitte.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Heutige Situation

Das Plangebiet befindet sich direkt am Kornelimünsterweg am Rand des Bebauungszusammenhangs gegenüber der Dr. Leo Löwenstein-Kaserne. Im östlichen Bereich grenzt das Grundstück an den Waldfriedhof. In südlicher und westlicher Richtung ist das Grundstück von Wohnbebauung umgeben (überwiegend freistehende Einfamilienhäuser).

Eigentümer des Grundstücks ist der Spielplatzverein des Aachener Turnvereins (ATV). Der ATV besitzt Anteile an dem Spielplatzverein, jedoch keine Mehrheit. Auf dem Grundstück befindet sich derzeit neben drei Tennisplätzen ein Vereinsgebäude mit angegliederter Turnhalle, die für Turn- und Fitnesskurse genutzt wird. Der restliche Teil des Grundstücks ist Grünfläche mit Rasenflächen und umfangreichem, teilweise sehr altem Baumbestand. Die Grünflächen machen insgesamt etwa 75 % des gut 1,4 ha großen Grundstücks aus. Sie befinden sich überwiegend zwischen den Tennisplätzen und der benachbarten Wohnbebauung und tragen somit zum Lärmschutz bei.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 908 A – Kornelimünsterweg / Fuchserde -. Er ist seit dem 10.02.2011 rechtskräftig und hat primär das Ziel, die bestehende Wohnbebauung planungsrechtlich zu sichern und die Nachverdichtung zu steuern. Er setzt für das ATV-Grundstück „Private Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Tennisplätze“ fest. Das vorhandene Vereinsgebäude mit der Turnhalle ist mit einer überbaubaren Fläche planungsrechtlich gesichert. Darüber hinaus sieht der Bebauungsplan keine überbaubaren Flächen auf dem Grundstück vor. Zahlreiche ortsbildprägende Bäume auf dem Grundstück sind im Plan zum Erhalt festgesetzt.

  1. Anlass der Planung

Der Bundesligist Tennisklub Blau-Weiß Aachen (TK BW) sucht nach dem Wegfall der Tennishalle Schweizerhof dringend nach einem Standort für eine Tennishalle in Aachen für den gesamten Trainingsbetrieb. Bereits seit einigen Jahren besteht eine Kooperation zwischen ATV und TK BW. 2016 trat der TK BW an den ATV heran mit der Anfrage, auf dessen Gelände eine Vierfeld-Tennishalle (ca. 2.700 qm) zu errichten. Geplant ist, die Fläche der heutigen Tennisplätze vom ATV anzukaufen und dort die Halle zu errichten. Daneben soll noch ein Erweiterungsbau von ca. 350 qm und ein II-geschossiger Gastro- und Shop-Bereich zwischen der Halle und dem Vereinshaus entstehen. Vorstand und Beirat des ATV haben dem Vorhaben zugestimmt. Durch die Einnahmen aus dem Verkauf wäre der wirtschaftliche Fortbestand des Vereins auf lange Zeit gesichert.

  1. Ziel und Zweck der Planung

Da die Errichtung einer Tennishalle mit der derzeitigen Festsetzung des Bebauungsplans (Zweckbestimmung „Tennisplätze“) nicht zulässig wäre, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Die grundsätzliche Zielsetzung des Flächennutzungsplans, das Grundstück als Grünfläche zu erhalten, soll dabei nicht aufgegeben werden. Denkbar ist daher nur die Festsetzung einer planungsrechtlich unterordneten Tennishalle, wenn die umgebenden Grünflächen planungsrechtlich gesichert werden.

Planungsziele (Kurzfassung)

- Errichtung einer Tennishalle

- Erhalt der Grünfläche auf den restlichen Grundstücksbereichen

  1. Beschlussempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt, einen Aufstellungsbeschluss für den Planbereich zu fassen, um den Planungsprozess koordiniert durch ein Bebauungsplanverfahren durchzuführen.

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

4 Straßen

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Dokument

Sammeldokument öffentlich15.5 MB
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Weitere Dokumente (3)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Übersicht
2.2 MB · PDF
Luftbild
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A-Plan A 271
899.4 KB · PDF

Projekt: Tennishalle Kornelimünsterweg

Zum Projekt

Der Aufstellungsbeschluss A 271 für den Bereich Kornelimünsterweg/Waldfriedhof wird aufgehoben, da das geplante Projekt einer Tennishalle nicht weiterverfolgt wird.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

SportMaßnahme geplant18. Mai 2017 – 2. Juni 20223 Vorlagen
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KI-Analyse

Diese Informationen wurden automatisch per KI extrahiert und können Fehler enthalten.

Worum geht es?

Ein Sportverein plant den Bau einer Tennishalle auf seinem Gelände – doch der Bebauungsplan muss dafür angepasst werden.

Projekt

Tennishalle Kornelimünsterweg

Auch: Bebauungsplan Kornelimünsterweg/Waldfriedhof

Kategorien

SportStadtentwicklung

Schlagworte

BebauungsplanGrünflächenerhaltVereinsentwicklung

Betroffene Gruppen

SportvereinsmitgliederAnwohner Kornelimünsterweg

Handlungstyp

Planung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Bezirk

Laurensberg

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
19.2.2026
Technische Details