Vorlage·FB 56/0049/WP17·3. Mai 2017

Aachen-Pass - Änderung der Richtlinien

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Die Regelungen für Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr für Inhaber eines Sozialpasses werden angepasst, nachdem ein spezielles Senioren-Ticket abgeschafft wurde.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Richtlinien für die Ausstellung des Aachen-Passes in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt die neuen Richtlinien für den Aachen-Pass in der Fassung vom 03.05.2017.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Bis zum 31.12.2015 konnten gemäß § 4 Abs.2 der Richtlinien Aachen-Passinhaber ab vollendetem 60. Lebensjahr eine ermäßigte Aachen-Karte der ASEAG für das Stadtgebiet Aachen erwerben. Die AVV GmbH hat in Abstimmung mit dem regionalen Beirat der Stadt Aachen am 16.12.2015 die Abschaffung der Senioren-Netzkarte zum 01.01.2016 beschlossen. Ein Grund für die Abschaffung dieses Ticketangebots war die sinkende Nachfrage auf Grund der Einführung des Mobil-Tickets.

Das Mobil-Ticket erhalten Personen, die Anspruch auf eine der folgenden Sozialleistungen haben: Arbeitslosengeld II nach dem SGB II, Sozialgeld nach dem SGB II, Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen ("Sozialhilfe") nach dem SGB XII, Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und laufende Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG).

Schätzungsweise 95 % aller Aachen-Passinhaber können dieses Mobil-Ticket erwerben, welches für Fahrten im gesamten AVV-Gebiet genutzt werden kann. Lediglich Personen, die ausschließlich Blindengeld oder Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch, dem Lastenausgleichgesetz oder nach landesgesetzlichen Vorschriften beziehen, haben zwar einen Anspruch auf einen Aachen-Pass, können jedoch das Mobil-Ticket nicht erwerben. Ein weiterer Grund für die Abschaffung des Senioren-Tickets war laut Auskunft des AVV der Wunsch der Stadt Aachen, die Tarifstruktur zu vereinfachen. Außerdem erfolgte schon seit mehreren Jahren keine Bezuschussung der Senioren-Netzkarte durch die Stadt Aachen mehr. Der AVV war daher finanziell nicht in der Lage, die rabattierte Senioren-Karte weiter anzubieten.

Auf Grund der Abschaffung der Aachen-Karte für Aachen-Passinhaber ab vollendetem 60. Lebensjahr muss § 4 der Richtlinien an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden.

§ 4 Vergünstigungen

(1) Bei Vorlage des Aachen-Passes sind in folgenden Bereichen Vergünstigungen vorgesehen:

• Stadttheater / Musikdirektion

• Museen

• Musikschule

• Volkshochschule

• Stadtpuppenbühne

• Schwimmbäder

• Stadtbibliothek

(2) Personen ab vollendetem 60. Lebensjahr können unter Vorlage des Aachen-Passes eine

ermäßigte Aachen-Karte der ASEAG für das Stadtgebiet Aachen erwerben.

(3) (2) Die Höhe der Ermäßigung richtet sich nach den für die einzelnen städtischen Einrichtungen und Veranstaltungen jeweils geltenden Regelungen der Stadt Aachen bzw. nach den jeweils geltenden Regelungen der ASEAG.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

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KI-Analyse

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Worum geht es?

Die Regelungen für Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr für Inhaber eines Sozialpasses werden angepasst, nachdem ein spezielles Senioren-Ticket abgeschafft wurde.

Projekt

Aachen-Pass Richtlinien

Auch: Sozialticket, Mobil-Ticket

Kategorien

Soziales & IntegrationVerkehr

Schlagworte

ÖPNVSozialleistungenTarifstrukturSenioren

Betroffene Gruppen

SeniorenSozialleistungsempfänger

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
19.2.2026
Technische Details