Vorlage·FB 30/0021/WP17·3. Mai 2017

Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Bezirksvertretungen der Stadt Aachen und die Ratsausschüsse vom 15. 12. 1995 (GeschO)Hier: Änderung des § 2 GeschO

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Die Stadt Aachen passt ihre Geschäftsordnung an, um Einladungen zu Ratssitzungen künftig digital zu versenden. Das soll die Arbeit der Gremien effizienter machen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die 5. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Bezirksvertretungen der Stadt Aachen und die Ratsausschüsse vom 15.12.1995.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die dem Rat in § 47 Abs. 2 GO NRW gewährte Geschäftsordnungsautonomie ermächtigt diesen, die Ladungsfrist, die Form der Einberufung und die Geschäftsführung des Rates in der Geschäftsordnung zu regeln.

§ 2 der Geschäftsordnung regelt die Einberufung des Rates. Nach § 2 Abs. 1 S. 1 GeschO haben die Einladungen zu den Sitzungen des Rates in Form von schriftlichen Einzeleinladungen zu erfolgen.

Die fortschreitende Digitalisierung und die Bereitstellung des digitalen Sitzungsdienstes in Form des Ratinformationssystems lässt es zweckmäßig erscheinen, in der Geschäftsordnung auch die Möglichkeit vorzusehen, Einladungen zu den Sitzungen des Rates in elektronischer Form zu versenden. Die elektronische Form der Ladung kann gem. § 47 Abs. 2 GO NRW als Form der Ladung in der Geschäftsordnung geregelt werden.

Mit der Möglichkeit der Einberufung durch Übersendung einer elektronischen Einladung an alle Ratsmitglieder, die über entsprechende technische Zugangsmöglichkeiten verfügen und bereit sind, sich diesem elektronischen Verfahren anzuschließen, wird die Intention verfolgt, den bisher papierförmigen Versand von Sitzungsunterlagen, soweit wie möglich, in elektronischer Form abzuwickeln. Hierdurch können zum einen Sachkosten reduziert und zum anderen die Gremienarbeit erleichtert werden (z.B. Volltextrecherche). Daneben wird für alle Ratsmitglieder, die sich dem elektronischen Verfahren (noch) nicht anschließen möchten, die Möglichkeit eröffnet bleiben, schriftlich geladen zu werden.

Die Implementierung der elektronische Form der Ladung in die Geschäftsordnung macht eine Anpassung des § 2 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 GeschO erforderlich.

Die Verwaltung schlägt deshalb zusammenfassend vor, die Geschäftsordnung wie nachstehend dargelegt zu ändern:

5. Änderung

der Geschäftsordnung für den Rat und die Bezirksvertretungen der Stadt Aachen und die Ratsausschüsse vom 15. 12. 1995

Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 03. 05. 2017 aufgrunddes§47Abs.2derGemeindeordnungfürdasLandNordrhein-Westfalen (GONW)inderFassungder Bekanntmachungvom14.07.1994(GVNW1994,S.666/SGVNW2023), zuletztgeändertdurchArtikelIdes Gesetzesvom30.Juni2009(GV.NRWS.380)undgemäß§ 6 Abs.4 der HauptsatzungderStadtAachenin der derzeit gültigen Fassung folgende 5. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Bezirksvertretungen der Stadt Aachen und die Ratsausschüssevom 15. 12. 1995 beschlossen:

Artikel I

Änderung der Geschäftsordnung

§ 2 Abs. 1 GeschO ist zu ergänzen und wie folgt zu ändern:

„Die Übersendung der Einladungen zu den Sitzungen des Rates und hierzu verfasster Sitzungsunterlagen erfolgen in elektronischer Form durch Bereitstellung der elektronischen Dokumente im Ratsinformationssystem. Die Bereitstellung der elektronischen Dokumente wird per E-Mail mitgeteilt. Hierzu teilen die Ratsmitglieder der Oberbürgermeisterin bzw. dem Oberbürgermeister schriftlich oder elektronisch die E-Mail-Adressen mit, unter der die Benachrichtigung über die Bereitstellung in elektronischer Form rechtsverbindlich zu übermitteln ist.

Ist systembedingt eine elektronische Bereitstellung der Dokumente im Ratsinformationssystem nicht möglich, erfolgt die Übermittlung der Einladungen und Sitzungsunterlagen in Papierform.

Ratsmitglieder, die nicht am elektronischen Verfahren teilnehmen möchten, erhalten die Einladungen nebst Sitzungsunterlagen auf Antrag in Papierform übersandt.“

Der bisherige § 2 Abs. 1 S. 2 wird zu S. 6, S. 3 wird zu S. 7, S. 4 wird zu S. 8 und S. 5 wird zu S. 9.

§ 2 Abs. 2 S. 1 GeschO ist zu ergänzen und wie folgt zu ändern:

„Zwischen der elektronischen Benachrichtigung über die erfolgte Bereitstellung der Einladung bzw. der mit einem Abvermerk versehenen Absendung der Einladung und dem Sitzungstag sollen mindestens 12 volle Kalendertage liegen.“

Artikel II

Inkrafttreten

Diese 5. Änderung der Geschäftsordnung tritt am 01. Juni 2017 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung für den Rat und die Bezirksvertretungen der Stadt Aachen und die Ratsausschüsse vom 15. 12. 1995 in der Fassung der 4. Änderung vom 22. 03. 2017 außer Kraft.

Auswirkungen

Keine finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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Projekt: Digitalisierung Ratsarbeit

Zum Projekt

Die Stadt Aachen berichtet über den Sachstand zur Digitalisierung der Verwaltungs- und Gremienarbeit, einschließlich rechtlicher, organisatorischer und technischer Herausforderungen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

DigitalisierungMaßnahme geplant3. Mai 2017 – 16. Feb. 20212 Vorlagen
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KI-Analyse

Diese Informationen wurden automatisch per KI extrahiert und können Fehler enthalten.

Worum geht es?

Die Stadt Aachen passt ihre Geschäftsordnung an, um Einladungen zu Ratssitzungen künftig digital zu versenden. Das soll die Arbeit der Gremien effizienter machen.

Projekt

Digitalisierung Ratsarbeit

Auch: Elektronische Einladungen, Ratsinformationssystem

Kategorien

RatsbetriebDigitalisierung

Schlagworte

GeschäftsordnungDigitalisierungSitzungsmanagement

Betroffene Gruppen

RatsmitgliederVerwaltungsmitarbeiter

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 30 - Fachbereich Recht und Versicherung
Geändert
19.2.2026
Technische Details