Vorlage·FB 61/0680/WP17·14. Juni 2017

Erlass einer Satzung über ein gemeindliches Vorkaufsrecht gem. § 25 BauGB im Stadtbezirk Aachen-Mitte für das Grundstück Karl-Marx-Allee Nr. 220 (ehemals Landesbetrieb Straßenbau)

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Ein ehemaliges Verwaltungsgebäude in Burtscheid soll für Wohnraum genutzt werden. Die Stadt sichert sich mit einem Vorkaufsrecht die Möglichkeit, das Grundstück zu erwerben.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für das im Planbereich befindliche Grundstück im Stadtbezirk Aachen-Mitte, Karl-Marx-Allee Nr. 220 (ehemals Landesbetrieb Straßenbau) eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für das im Planbereich befindliche Grundstück im Stadtbezirk Aachen-Mitte, Karl-Marx-Allee Nr. 220 (ehemals Landesbetrieb Straßenbau) eine Satzung zur Aus­übung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für das im Planbereich befindliche Grundstück im Stadtbezirk Aachen-Mitte, Karl-Marx-Allee Nr. 220 (ehemals Landesbetrieb Straßenbau) eine Satzung zur Aus­übung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Landesbetrieb Straßenbau hat die Nutzung seines Gebäudes auf dem Grundstück an der Karl-Marx-Allee Nr. 220 aufgegeben, so dass es schon seit längerer Zeit leer steht. Das Grundstück soll nun verkauft werden. Es befindet sich im Bebauungsplan Nr. 516 -Diemstraße-, der hier „Allgemeines Wohngebiet“ und „1 bis 5 Geschosse“ festsetzt.

In der Stadt Aachen besteht ein dringender Bedarf an Wohnraum, insbesondere auch an bezahlbaren Wohnraum. Aufgrund der Nähe zum Stadtteilzentrum Burtscheid mit allen Infrastruktureinrichtungen, der guten verkehrlichen Anbindung und der Nähe zu den umgebenden Naherholungsbereichen bietet es sich an, hier Wohnungsbau, insbesondere auch öffentlich geförderten Wohnungsbau zu entwickeln.

Daher soll zur Umsetzung des o.g. Zieles und zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung für das Grundstück Karl-Marx-Allee Nr. 220 (ehemals Landesbetrieb Straßenbau) eine Vorkaufsrechtssatzung beschlossen werden.

Bebauungsplan

Bebauungsplan-Referenzen aus dieser Vorlage.

1 Bebauungsplan

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Worum geht es?

Ein ehemaliges Verwaltungsgebäude in Burtscheid soll für Wohnraum genutzt werden. Die Stadt sichert sich mit einem Vorkaufsrecht die Möglichkeit, das Grundstück zu erwerben.

Projekt

Wohnraum Karl-Marx-Allee

Auch: Vorkaufsrecht Karl-Marx-Allee

Kategorien

WohnenStadtentwicklung

Schlagworte

WohnungsbauVorkaufsrechtInnenstadtentwicklung

Betroffene Gruppen

Anwohner BurtscheidWohnungssuchende

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Bezirk

Mitte

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
19.2.2026
Technische Details