Sachstand Haltestellenkataster (AVV-Beirat)
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Barrierefreiheit im öffentlichen Nahverkehr: Wie die Stadt Aachen und der AVV ein digitales Haltestellenkataster aufbauen, um den Ausbau barrierefreier Haltestellen zu koordinieren.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen
nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Sachstand Haltestellenkataster
Die ÖSPV-Aufgabenträger im AVV-Gebiet verfolgen gemäß ihrer Nahverkehrspläne eine abgestimmte Vorgehensweise zur Herstellung der Barrierefreiheit im ÖSPV. Die Arbeitsschritte werden in Regionalkonferenzen unter Federführung des AVV beraten.
In einem ersten Schritt werden vereinheitlichte Haltestellenkataster aufgestellt und NVR-weit im Infrastrukturatlas (ISA-NVR) implementiert. Der NVR stellt dazu den beteiligten Baulastträgern, Kommunalverwaltungen, Verkehrsunternehmen und ggfs. auch Mobilitätsdienstleitern die online-Datenbank ISA-NVR lizenzkostenfrei zur Verfügung. Mit dem Zugriffsrecht ist die Verpflichtung verbunden, für das eigene Zuständigkeitsgebiet die Pflege des Datenbestandes (fortschreitende Aktualisierung) künftig mit zu gestalten, nachdem die Ersteinrichtung des Haltestellenkatasters einheitlich vollzogen worden ist.
Die Informationen der online-Datenbank können künftig sowohl für die Herstellung der baulichen Barrierefreiheit als auch für die Sicherstellung der barrierefreien Fahrplanauskunft verwendet werden.
Die Haltestellenkataster für die Aufgabenträger Stadt Aachen und StädteRegion Aachen werden im Laufe des Mai 2017 online bereitgestellt.
Nutzerzugänge zu ISA-NVR werden personalisiert eingerichtet. Die Einrichtung der Nutzerzugänge erfolgt durch den NVR. Die Nutzungsanträge werden über die Verbundgesellschaft gesammelt an den NVR weitergeleitet.
Hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise empfiehlt der NVR auf Grundlage des Haltestellenkatasters eine systematische Bewertung des Bestandes und die geordnete Festsetzung von Ausbauprioritäten. Künftige Förderanträge können darauf basieren.
AVV-weit sollen die Kriterien für die Bestandsbewertung weitestgehend einheitlich definiert werden. Die Verkehrsunternehmen werden bei der Aufstellung und Abstimmung der Bewertungskriterien beteiligt. Der AVV koordiniert dazu eine Arbeitsgruppe der Baulastträger und Fachexperten, in der die Vorgehensweise für eine Kategorisierung des Haltestellenbestandes vorbereitet wird. Das Konzept für den Ausbau, darin insbesondere für die Festlegung von Ausbauprioritäten und Ausbaustandards, wird Gegenstand der nächsten Regionalkonferenz Barrierefreiheit (voraussichtlich im Frühsommer 2017) werden.
Die Stadt Aachen hat bereits eine Prioritätenliste zu "barrierefreie Haltestellen" aufgestellt und Ausbaustandards in enger Abstimmung mit der Kommission barrierefreies Bauen erarbeitet (vgl. NVP, 2. Fortschreibung 2015). Erste Förderanträge wurden auf dieser Grundlage bereits gestellt und bewilligt.
Über den weiteren Fortgang der Aktivitäten wird zu gegebener Zeit berichtet.
Dokument
Projekt: Barrierefreie Haltestellen
Zum ProjektDie Stadt Aachen plant den barrierefreien Umbau der Haltestellen „Bendplatz“ und „Schmithofer Straße“, um die Anforderungen des Personenbeförderungsgesetzes zu erfüllen und die Nutzung des ÖPNV zu verbessern.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Weitere Vorlagen in diesem Projekt
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Worum geht es?
Barrierefreiheit im öffentlichen Nahverkehr: Wie die Stadt Aachen und der AVV ein digitales Haltestellenkataster aufbauen, um den Ausbau barrierefreier Haltestellen zu koordinieren.
Projekt
Barrierefreie Haltestellen
Auch: Haltestellenkataster, ISA-NVR
Strategien & Programme
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Handlungstyp
PlanungVerfahrensstand
Maßnahme geplantModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 19.2.2026