Vorlage·FB 61/0905/WP17·3. Mai 2018

Haltestellenumbau, Einplanungsantrag

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Barrierefreiheit im ÖPNV: Aachen plant den Umbau von Bushaltestellen, um den Zugang für alle Fahrgäste zu verbessern.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Für Städte, Kreise, Gemeinden, Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde besteht jährlich die Möglichkeit, Investitionsvorhaben des ÖPNV und SPNV nach den § § 12 und 13 ÖPNV-Gesetz NRW (ÖPNVG NRW) vom Nahverkehr Rheinland (NVR) bzw. Land Nordrhein-Westfalen fördern zu lassen. Der derzeit gültige Fördersatz beträgt 90 %.

Die Stadt Aachen beabsichtigt, den zweiten Förderantrag zum Bau von barrierefreien Haltestellen zu stellen. Diese Maßnahme wird zur Förderung nach § 13 ÖPNVG NRW - neuer Fördergegenstand zu Investitionsmaßnahmen im besonderen Landesinteresse - angemeldet. Der Zweckverband NVR prüft die nach § 13 ÖPNVG NRW angemeldeten Vorhaben auf ihre grundsätzliche Förderfähigkeit und ihre Dringlichkeit und erstellt bis Ende Juli einen Teil-Maßnahmenkatalog als Vorschlag zur Programmauf-nahme durch das Land NRW. Aus den Teil-Maßnahmenkatalogen aller drei Zweckverbände in NRW stellt das Land einen Maßnahmenkatalog auf.

Ausbaustandards Barrierefreie Bushaltestellen und Umbauprogramm

Die gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) herzustellende vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV wird ausführlich im Nahverkehrsplan der Stadt Aachen (NVP, 2. Fortschreibung 2015) behan-delt. Zur Gesamtbetrachtung der Barrierefreiheit sind mehrere Aspekte zu betrachten:

- Haltestelleninfrastruktur

- Gestaltung und Ausstattung der Fahrzeuge

- Kundeninformation und Kommunikation

- Betrieb und Unterhaltung der Anlagen.

Im NVP werden Baustandards für eine barrierefreie Bushaltestelle definiert, der Bestand dargestellt und das Arbeitsprogramm beschrieben. Die Ausbaustandards sind in Anlage 2 dargestellt. Dabei wird nach vier Kategorien je nach Fahrgastnutzung, Lage und Umfeld unterschieden. Über die baulichen Elemente hinaus ist von zentraler Bedeutung, dass der anhaltende Bus die Haltestelle so anfahren kann, dass der Bus parallel zum Bord im Bereich des taktilen Einstiegsfeldes zum Halten kommt. Nur so kann in das Fahrzeug barrierefrei ein- und ausgestiegen werden.

Für den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen liegt ein Ausbauprogramm vor, das im Nahver-kehrsplan beschrieben wird. Zunächst sollen Bushaltestellen der Kategorie 1 sowie Haltestellen in sehr schlechtem baulichem Zustand, an wichtigen Einrichtungen und mit einem hohen Aufkommen mobilitätseingeschränkter Fahrgäste umgebaut werden. Zu bemerken ist, dass der barrierefreie Aus-bau von allen Haltestellen im Stadtgebiet mit den vorhandenen finanziellen und personellen Ressour-cen der Verwaltung keineswegs bis 2022 zu schaffen ist.

Einplanungsantrag 2018

Die Stadt Aachen hat für folgende 17 Haltestellen den Einplanungsantrag gestellt (siehe Anlage 1):

- Markt (Judengasse), beide Fahrtrichtungen

- Paulusstraße (beide Fahrtrichtungen)

- Frankenberg (beide Fahrtrichtungen)

- Driescher Gässchen (Fahrtrichtung Bushof)

- Augustastraße (Fahrtrichtung Hbf)

- Halifaxstraße (beide Fahrtrichtungen)

- Ponttor (H.1 und H.2)

- Fuchserde (Endhaltestelle)

- Rosenhügel (Fahrtrichtung Richterich)

- Laurensberg Kirche (Fahrtrichtung Bushof)

- Trierer Platz (Fahrtrichtung Brand)

- Forster Linde (Fahrtrichtung Lintert)

Finanzielle Auswirkungen

Für den barrierefreien Ausbau der 17 Haltestellen stehen beim PSP-Element 5-120102-900-06600-300-1, Sachkonto 7852000 „Barrierefrei Haltestellen“, für die Jahre 2018 ff Haushaltsmittel in Höhe von 300.000 € jährlich zur Verfügung.

Zeitplanung

Die Planungsbeschlüsse für die einzelnen Haltestellen werden in den entsprechenden Gremien ein-geholt.

Es ist geplant, die Maßnahmen in den Jahren 2019 und 2020 umzusetzen. Der Finanzierungsantrag hierfür wird voraussichtlich in zwei Stufen gestellt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

PSP-Element5-120102-900-06600-300-1, Sachkonto 7852000 „Barrierefreie Haltestellen“

Investive Auswirkungen

Ansatz

2018

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

-240.000,00

-240.000,00

-720.000

-720.000

0

0

Auszahlungen

980.357,64

980.357,64

900.000

900.000

0

0

Ergebnis

740.357,64

740.357,64

180.000

180.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben.

Deckung ist gegeben.

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2018

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben.

Deckung ist gegeben.

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

9 Straßen

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Projekt: Barrierefreie Haltestellen

Zum Projekt

Die Stadt Aachen plant den barrierefreien Umbau der Haltestellen „Bendplatz“ und „Schmithofer Straße“, um die Anforderungen des Personenbeförderungsgesetzes zu erfüllen und die Nutzung des ÖPNV zu verbessern.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

VerkehrMaßnahme geplant1. Juni 2017 – 25. Juni 20203 Vorlagen

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Worum geht es?

Barrierefreiheit im ÖPNV: Aachen plant den Umbau von Bushaltestellen, um den Zugang für alle Fahrgäste zu verbessern.

Projekt

Barrierefreie Haltestellen

Strategien & Programme

Nahverkehrsplan

Kategorien

Verkehr

Schlagworte

BarrierefreiheitÖPNVInfrastruktur

Betroffene Gruppen

MobilitätseingeschränkteFahrgästeAnwohner

Handlungstyp

Sanierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
18.2.2026
Technische Details