Vorlage·FB 61/0694/WP17·1. Juni 2017

Tarifliche Maßnahmen (AVV-Beirat)2.1 Tarifkooperation AVV/VRS: Ergänzung zum VRS-AzubiTicket

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Wie können Auszubildende aus dem AVV-Gebiet günstig ins VRS-Netz pendeln? Ein neues Tarifmodell soll die Lücke schließen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen

nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Tarifliche Maßnahmen

Tarifkooperation AVV/VRS: Ergänzung zum VRS-AzubiTicket

Die VRS-Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 30.09.2016 die Einführung eines neuen Tickets für Auszubildende zum 01.08.2017 beschlossen. VRS-Azubi-Tickets werden ausschließlich im Abonnement ausgegeben und legitimieren den berechtigten Personenkreis zu beliebigen Fahrten im erweiterten VRS-Netz. Neben einem fakultativen Angebot zum Preis von 58,40 Euro für Auszubildende und TeilnehmerInnen an einem freiwilligen sozialen Jahr oder vergleichbaren sozialen Diensten, wird es ebenfalls ein solidarisches Angebot für Auszubildende an berufsbildenden Schulen zum Preis von 42,20 Euro geben. In diesem Fall sichert die berufsbildende Schule vertraglich zu, für alle Auszubildenden der Schule ein DualTicket abzunehmen. Darüber hinaus werden das MonatsTicket Azubi und das StarterTicket als Angebote für alle übrigen Personengruppen und als frei verkäuflich Monatskarte beibehalten.

Mit Einführung des VRS-AzubiTickets wird das bisherige preisstufenbasierte Angebot des StarterTickets im Rahmen der AVV-VRS-Tarifkooperation eingeschränkt, so dass dieses nicht mehr für die Gruppe der Auszubildenden erhältlich ist. Um auch den aus dem AVV-Gebiet in Richtung VRS-Gebiet reisenden Berechtigten weiterhin ein Tarifangebot anbieten zu können, wird in diesem Zusammenhang die Einführung einer optionalen pauschalen Ergänzungsmöglichkeit für das AVV-Gebiet notwendig.

Da der AVV-Tarif aktuell preisstufenbasierte Angebote für Auszubildende vorsieht und im AVV kurzfristig kein Ansatz zur Finanzierung eines pauschalen AVV-Azubi-Tickets ermittelt werden konnte, soll der Geltungsbereich des VRS-AzubiTickets auf die nicht im erweiterten VRS-Netz enthaltenen AVV-Tarifgebiete gegen Zuzahlung eines Betrages von monatlich 60,40 Euro erweitert werden können. So ist gesichert, dass keine vertriebliche und tarifliche Schlechterstellung durch die VRS-seitige Einführung eines pauschalen AzubiTickets zum 01.08.2017 entsteht.

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KI-Analyse

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Worum geht es?

Wie können Auszubildende aus dem AVV-Gebiet günstig ins VRS-Netz pendeln? Ein neues Tarifmodell soll die Lücke schließen.

Projekt

AVV-VRS Tarifkooperation AzubiTicket

Auch: AzubiTicket Ergänzung, VRS-AzubiTicket AVV

Kategorien

Verkehr

Schlagworte

ÖPNV-TarifeMobilität von AuszubildendenTarifkooperation

Betroffene Gruppen

AuszubildendeSchülerPendler

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
19.2.2026
Technische Details