Haushaltskonsolidierung – Mehreinnahmen durch „Sex-Steuer“hier: Ratsantrag Nr. 263/17 der Ratsgruppe „Allianz für Aachen“ vom 26.04.2017
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Sollte die Stadt Aachen eine kommunale Abgabe auf Prostitution einführen? Die Verwaltung prüft erneut die rechtlichen und praktischen Möglichkeiten.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Aachen verweist den Antrag Nr. 263/17 der Ratsgruppe „Allianz für Aachen“ zur weiteren Beratung in den zuständigen Fachausschuss.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Verwaltung hat bereits zum Ratsantrag vom 01.03.2010 von den Fraktionen von CDU und GRÜNE Stellung zu der Frage genommen, ob eine kommunale Abgabe zur Besteuerung der Prostitution in Aachen möglich ist und ihre Einführung abgelehnt.
Die eine Ablehnung tragenden Argumente haben nach wie vor Bestand.
Die Auswirkungen des zum 01.07.2017 in Kraft tretenden Prostituiertenschutzgesetzes bleiben abzuwarten ob und inwieweit hier neue Anhaltspunkte gewonnen werden können.
Dokument
Weitere Dokumente (1)
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KI-Analyse
Worum geht es?
Sollte die Stadt Aachen eine kommunale Abgabe auf Prostitution einführen? Die Verwaltung prüft erneut die rechtlichen und praktischen Möglichkeiten.
Projekt
Kommunale Prostitutionsabgabe
Auch: Sex-Steuer
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
PrüfauftragVerfahrensstand
Problem erkanntModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 22 - Fachbereich Steuern und Kasse
- Geändert
- 19.2.2026