Vorlage·FB 56/0074/WP17·29. Juni 2017

WLAN in städtischen ÜbergangswohnheimenSachstandsbericht

Inhalt

Beratungsfolge

Geändert beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Flüchtlingsunterkünfte sollen mit WLAN in Gemeinschaftsräumen ausgestattet werden – doch nicht alle Standorte erfüllen die Voraussetzungen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung in den 6 in der Vorlage genannten Übergangswohnheimen WLAN nach den in der Vorlage genannten Bedingungen einzurichten.


Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Sitzung des Ausschusses Soziales, Integration und Demographie vom 27.04.2017 legte die Verwaltung einen Sachstandsbericht vor und wurde beauftragt bzgl. öffentlich zugänglicher WLAN-Netzwerke eine Marktabfrage bei kommerziellen Anbietern vorzunehmen.

Hintergrund dieser Entscheidung war das Ergebnis der rechtlichen Prüfung einer möglichen Zusammenarbeit mit dem Verein „Freifunk“. Diese Prüfung hatte ergeben, dass aufgrund der aktuell geltenden Rechtslage (Telemediengesetz) in Bezug auf das bestehende Angebot von „Freifunk“ ein juristisches Risiko besteht. Demnach kann nicht abschließend ausgeschlossen werden, dass die Stadt Aachen bei Betrieb eines solchen Netzwerks (im Rahmen der sogenannten Störerhaftung) haftbar gemacht wird.

Parallel bestehen für verschiedene andere städtische Einrichtungen gleich gelagerte Prüfungsaufträge. So z.B. für die Bezirksämter und Einrichtungen des Kulturbetriebes. Im Eingangsbereich des Verwaltungsgebäudes Hackländerstraße wird bereits ein solches kommerziell betriebenes WLAN angeboten. Eine abgestimmte Vorgehensweise in allen Fällen ist daher aus Sicht der Verwaltung angezeigt und erforderlich.

Die Höhe der monatlich anfallenden Kosten ist insbesondere von der Größe des mit WLAN zu versorgenden Bereiches abhängig. Insbesondere bei größeren, mehrgeschossigen oder verwinkelten Gebäuden können teilweise hohe Kosten aufgrund der dort bereitzustellenden Versorgungspunkte entstehen. Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, für die Übergangswohnheime nicht die einzelnen Wohnräume der Bewohner, sondern ausschließlich für die Bewohner des Übergangswohnheimes allgemein zugängliche Aufenthaltsräume zu versorgen. Für den Bereich der Bezirksämter sowie im Verwaltungsgebäude Hackländerstraße wurde eine ähnliche Entscheidung getroffen. Hier werden die jeweiligen Wartebereiche versorgt. Mit Blick auf die bereits für die Bezirksämter und die Bereiche des E 49 gewonnenen Erkenntnisse und unter der Voraussetzung, dass eben nur die allgemein zugänglichen Aufenthaltsräume versorgt werden, geht die Verwaltung aufgrund der bereits vorliegenden Angebote von laufenden Kosten in Höhe von 200,- € bis 250,- € pro Monat pro Einrichtung aus. Zusätzlich fallen einmalige Installationskosten in den jeweiligen Einrichtungen an.

Zurzeit betreibt die Stadt Aachen insgesamt 30 Übergangsheime. In insgesamt 5 städtischen Übergangsheimen werden bereits über private Initiativen WLAN-Netzwerke betrieben. So z.B. im Übergangswohnheim Roermonder Straße durch die Initiative WiR (Willkommen in Richterich). Diese Einrichtungen wird die Verwaltung von den weiteren Planungen zunächst ausnehmen. Für die übrigen Übergangsheime soll mit Blick auf die o.g. anfallenden Kosten WLAN eingerichtet werden, wenn die Einrichtung folgende Kriterien erfüllt:

1. Die Einrichtung verfügt über einen für die Bewohner zugänglichen Gemeinschaftsraum.

2. Es werden keine Einzelwohnungen versorgt.

3. Die Einrichtung wird voraussichtlich zumindest für zwei weitere Jahre genutzt werden.

4. Die Einrichtung verfügt über mindestens 25 Plätze.

Unter Anwendung dieses Kriterienkatalogs schlägt die Verwaltung die Versorgung folgender Einrichtungen mit WLAN vor:

Heidbendenstraße 2

Lagerhausstraße 21

Oberforstbacherstraße 82

Turpinstraße 198

Vaalser Straße 417

Werkstraße 16

Es handelt sich hierbei ausschließlich um Einrichtungen für Flüchtlinge. Keine der Einrichtungen für Wohnungslose erfüllt die geschildeten Kriterien, insbesondere fehlt es an zugänglichen Gemeinschaftsräumen. Eine Versorgung der Einzelwohnung mit WLAN kommt aus Sicht der Verwaltung aus Kostengründen nicht in Betracht.

Insgesamt ergibt sich damit für die Versorgung der städtischen Übergangswohnheime folgendes Gesamtbild:

Wohnheime insgesamt

29

./. Wohnheime mit abgeschl Wohnungen/ohne Gemeinschaftsraum

13

./. Wohnheime mit Nutzung unter 2 J. oder weniger als 25 Plätzen

3

./. nicht belegte Wohnheime

2

./. Wohnheime mit WLAN über ehrenamtl. Initiative

5

= mit WLAN zu versorgende Wohnheime

6

Nach der ersten geschilderten groben Kostenschätzung werden damit an laufenden monatlichen Kosten 6 x 250,00 € = 1.500,00 € pro Monat anfallen. Zusätzlich fallen einmalige Installationskosten in jeder Einrichtung an. Da die Geräte gemietet werden entstehen keine weiteren Wartungs- und Instandhaltungskosten.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Die erforderlichen Mittel stehen zum PSP-Element 1-100803-900-4/52410000 –Verwaltung & Betrieb Flüchtlingsunterkünfte- zur Verfügung.

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

7 Straßen

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Projekt: WLAN in Übergangswohnheimen

Zum Projekt

Die Stadt Aachen plant die Einrichtung von WLAN in sechs städtischen Übergangswohnheimen für Flüchtlinge, um die Aufenthaltsräume mit Internet zu versorgen. Die Kosten belaufen sich auf etwa 1.500 Euro monatlich.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

DigitalisierungUmsetzung beschlossen8. Dez. 2016 – 29. Juni 20173 Vorlagen

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Worum geht es?

Flüchtlingsunterkünfte sollen mit WLAN in Gemeinschaftsräumen ausgestattet werden – doch nicht alle Standorte erfüllen die Voraussetzungen.

Projekt

WLAN in Übergangswohnheimen

Auch: Öffentliches WLAN Flüchtlingsunterkünfte

Kategorien

DigitalisierungSoziales & Integration

Schlagworte

DigitalisierungFlüchtlingshilfeInfrastruktur

Betroffene Gruppen

GeflüchteteBewohner Übergangswohnheime

Handlungstyp

Förderung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
19.2.2026
Technische Details