Vorlage·FB 45/0428/WP17·17. Oktober 2017

Verwendung der „Fördermittel des Bundes zur Sanierung von Schulen“

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Bundesmittel für die Schulsanierung in Aachen: Welche Schulen profitieren und wie geht es mit der Planung voran?

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Die CDU und SPD- Fraktionen haben fristgemäß für die gemeinsame Sitzung des Schulausschusses mit dem Kinder- und Jugendausschuss einen Tagesordnungsantrag Grundsatzbeschluss der „Fördermittel des Bundes zur Sanierung von Schulen“ gestellt.

Die Fraktionen erwarten, dass in der Sitzung ein entsprechender Grundsatzbeschluss über die Sanierung des Inda-Gymnasium und des Schulzentrums Laurensberg gefasst werden kann.

  1. Sachstand

Auf der Grundlage des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes des Bundes (KInvFG) sowie des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen, das sich in der abschließenden Gesetzesberatung befindet, sollen die Mittel an Gemeinden und Gemeindeverbände verteilt werden, die zumindest in einem der Jahre 2015 -2017 Schlüsselzuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz erhalten haben. Das Programm ist bis 2024 abzuwickeln.

Der Stadt Aachen werden voraussichtlich ca. 13,4 Mio € zugewiesen, die für Maßnahmen im Bereich der Schulinfrastruktur genutzt werden können. Förderfähig sind Investitionen für die Sanierung, den Umbau, die Erweiterung und ausnahmsweise den Ersatzbau von Schulgebäuden.

  1. Vorgehen der Verwaltung

Die beauftragten Machbarkeitsstudien für die Sanierung der von den Fraktionen genannten Schulen liegen derzeit noch nicht vor. Insofern ist eine Kostennennung voraussichtlich erst in der Sitzung des Schulausschusses im Dezember möglich. Es ist davon auszugehen, dass die Machbarkeitsuntersuchungen im Laufe des Oktobers vorliegen. Aufgrund der besonderen Umstände von Sanierungen im laufenden Schulbetrieb muss u.a. die Bauablaufplanung mit den Schulen auf Stimmigkeit geprüft werden, sodass belastbare Kosten erst danach vorgelegt werden können.

Bei Bedarf kann in der Sitzung zum Umfang der Machbarkeitsstudien mündlich berichtet werden.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

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0

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0

Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich derzeit nicht.

Dokument

Sammeldokument öffentlich332.6 KB
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KI-Analyse

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Worum geht es?

Bundesmittel für die Schulsanierung in Aachen: Welche Schulen profitieren und wie geht es mit der Planung voran?

Projekt

Schulsanierung Bundesfördermittel

Auch: KInvFG Aachen

Kategorien

BildungHaushalt & Finanzen

Schlagworte

SchulmodernisierungBildungsinfrastrukturFördermittel

Betroffene Gruppen

SchülerLehrkräfteEltern

Handlungstyp

Förderung

Verfahrensstand

Problem erkannt

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
19.2.2026
Technische Details