Sperrmarkierung im Bereich der Einfahrt zu den Häusern Banker-Feld-Straße 7/9a
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Anwohner fordern eine Sperrflächenmarkierung an einer Zufahrt in Richterich, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach eine Aufweitung der Zufahrt durch Markierungen nicht erforderlich ist. Der Antrag gilt damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Richterich beantragt an der Zufahrt zu den Häusern 7a bis 7h der Banker-Feld-Straße eine Sperrflächenmarkierung anzubringen, um das Parken unmittelbar bis an die Zufahrt zu unterbinden.
Die Banker-Feld-Straße liegt innerhalb einer Termpo-30 Zone. Die Fahrgeschwindigkeiten sind bisher nicht negativ aufgefallen. Auch die Unfalllage ist unauffällig; in den letzten Jahren musste kein Bereich der Straße in der jährlichen Unfallkommission behandelt werden.
Die Zufahrt zu den Häusern 7a bis 7h stellt keine außergewöhnliche Verkehrssituation dar. Im Bereich zwischen dieser Zufahrt und der Horbacher Straße liegen noch zwei weitere Zufahrten, die sich kaum von der vorgenannten unterscheiden. Lediglich die Anzahl der Nutzer variiert geringfügig.
Insbesondere im Vergleich zu einer Vielzahl von im Stadtgebiet Aachen befindlichen Zufahrten, liegen keine Erkenntnisse vor, aus denen sich ableiten ließe, dass die Nutzung eine besonders hohe Gefährdung darstellen würde.
Die vorgetragene Unübersichtlichkeit, die zu einem Gefahrenpunkt führen würde, ist nicht zu erkennen. Das Straßenstück verläuft gerade. Lediglich durch parkende Fahrzeuge wird die Sicht auf ankommende Verkehre eingeschränkt. Dies stellt aber keine unübliche Situation an Zufahrten dar, sondern entspricht, insbesondere in Tempo 30-Zonen, den üblichen Gegebenheiten.
Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber auch besondere Verhaltensregeln beim Verlassen von Zufahrten festgelegt. Danach hat sich derjenige, der aus einer Zufahrt auf die Fahrbahn einfahren will, so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Bei regelkonformen Verhalten ist somit eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen.
Erkenntnisse, warum gerade an dieser Zufahrt eine Erleichterung bei der Ausfahrt durch ein Haltverbot eingerichtet werden muss, liegen nicht vor. Das Anbringen von Markierungen ist aus den aufgeführten Gründen nicht erforderlich.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Betroffene Straßen
Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.
2 Straßen
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KI-Analyse
Worum geht es?
Anwohner fordern eine Sperrflächenmarkierung an einer Zufahrt in Richterich, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Projekt
Verkehrssicherung Banker-Feld-Straße
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Problem erkanntBezirk
RichterichModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 19.2.2026