Vorlage·B 03/0099/WP17·7. Februar 2018

Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für den Ausbau der Martin-Luther-Straße als verkehrsberuhigter Bereich (Mischfläche)

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Die Martin-Luther-Straße wird als verkehrsberuhigter Bereich neu ausgebaut. Anwohner müssen sich an den Kosten beteiligen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die beigefügte Satzung zu beschließen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die beigefügte Satzung zu beschließen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Der Rat beschließt die beigefügte Satzung. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Martin-Luther-Straße soll neu ausgebaut werden. Der Ausbau ist notwendig, da sich die Anlage insgesamt in einem sehr schlechten baulichen Zustand befindet.

Die Martin-Luther-Straße wird in der Liste der beitragspflichtigen Straßen als „erschließungsbeitragsfreie Straße" geführt. In den letzten 40 Jahren ist nachweislich kein beitragsfähiger Neuausbau erfolgt, sondern lediglich Instandsetzungsarbeiten, die nicht der Beitragspflicht nach KAG NW unterliegen. Insofern ist die übliche Nutzungsdauer für Straßen von 25 Jahren deutlich überschritten, was die Beitragspflicht nach § 8 KAG NW auslöst.

Der Neuausbau der Martin-Luther-Straße soll niveaugleich erfolgen und als „verkehrsberuhigter Bereich" (Mischfläche) ausgewiesen werden. Nach § 4 Abs. 3 Nr. 6 SBS sind für Verkehrsberuhigte Bereiche (Mischfläche) die anrechenbaren Breiten und der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand durch eine besondere Satzung festzusetzen.

Für die Martin-Luther-Straße wird eine anrechenbare Breite von 12,00 m festgesetzt und der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand wird auf 70 v.H. festgesetzt.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

1 Straße

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Sammeldokument öffentlich505.9 KB
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KI-Analyse

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Worum geht es?

Die Martin-Luther-Straße wird als verkehrsberuhigter Bereich neu ausgebaut. Anwohner müssen sich an den Kosten beteiligen.

Projekt

Umbau Martin-Luther-Straße

Kategorien

VerkehrStadtentwicklung

Schlagworte

VerkehrsberuhigungStraßenausbauAnliegerbeiträgeMischfläche

Betroffene Gruppen

Anwohner Martin-Luther-StraßeAutofahrerFußgänger

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Geändert
18.2.2026
Technische Details