Vorlage·FB 56/0111/WP17-1·24. Januar 2018

Einrichtung einer Stelle im Umfang von 1,0 VZÄ im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration (FB 56) für das Quartiersmanagement

Inhalt

Erläuterungen

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen die Einrichtung einer Stelle für das Quartiersmanagement im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration (FB 56) im Umfang von 1,0 VZÄ, bewertet nach A 11 LBesO A, alternativ EG 10 TVöD zu beschließen.

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen die Einrichtung einer Stelle für das Quartiersmanagement im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration (FB 56) im Umfang von 1,0 VZÄ, bewertet nach A 11 LBesO A, alternativ EG 10 TVöD.

Philipp

Oberbürgermeister

Erläuterungen

Erläuterungen:

Inhaltlich wird auf die Vorlage FB 56/0111/WP 17 des Fachbereiches Wohnen, Soziales und Integration, behandelt am 07.12.2017 im Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie, verwiesen.

Mögliche zusätzliche Stellen über das Jahr 2018 hinaus werden im Rahmen einer Evaluation bei Bedarf zum Stellenplan 2019, ggf. unterjährig in 2018, berücksichtigt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2018

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

Personal-/

Sachaufwand

0 €

42.300 €

0 €

253.800 €

0 €

0 €

Abschreibungen

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

Ergebnis

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-42.300 €

-253.800 €

Deckung nicht vorhanden

Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen:

Die o. g. finanziellen Auswirkungen setzen sich auf Basis des KGSt-Berichts Nr. 17/2017 - Kosten eines Arbeitsplatzes (Stand 2017/2018) ausgehend von einer voraussichtlich frühestens zum 01.07.2018 möglichen Besetzung und insofern für das Jahr 2018 nur anteiligen Personalkostenansetzung folgendermaßen zusammen:

  • 1,0 x A 11 à 84.600 € p. a.= 42.300 € für d. J. 2018 ab 01.07.

sowie = 84.600 € p. a. ab 2019

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Sammeldokument öffentlich3.3 MB
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Projekt

Quartiersmanagement

Kategorien

StadtentwicklungSoziales & Integration

Schlagworte

SozialraumarbeitStadtteilentwicklung

Betroffene Gruppen

Bewohner benachteiligter Stadtteile

Handlungstyp

Sonstiges

Verfahrensstand

Problem erkannt

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
Geändert
18.2.2026
Technische Details