Vorlage·FB 61/0864/WP17·22. Februar 2018

Bebauungsplan - Kasernenstraße / Krakaustraße - im Stadtbezirk Aachen-Mitte, im Bereich zwischen Kasernenstraße, Krakaustraße und Boxgrabenhier: Aufstellungsbeschluss

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Ein neuer Bebauungsplan soll die städtebauliche Entwicklung im Bereich Kasernenstraße und Krakaustraße in Aachen-Mitte regeln. Ziel: Blockrand schließen und Wohnqualität verbessern.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung

-Schließung des Blockrandes mit an den Bestand angepassten Höhenanschlüssen

-Schaffung einer Querungsmöglichkeit des Blockinnenbereiches von der Kasernen- zur Krakaustraße

-Aufgelockerte Anordnung der Gebäude im Blockinnenbereich

-Die Gebäude im Blockinnenbereich müssen sich der Blockrandbebauung in Höhe und Grundfläche unterordnen

die Aufstellung des Bebauungsplanes –Kasernenstraße/ Krakaustraße- im Stadtbezirk Aachen-Mitte, im Bereich zwischen Kasernenstraße, Krakaustraße und Boxgraben.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung

-Schließung des Blockrandes mit an den Bestand angepassten Höhenanschlüssen

-Schaffung einer Querungsmöglichkeit des Blockinnenbereiches von der Kasernen- zur Krakaustraße

-Aufgelockerte Anordnung der Gebäude im Blockinnenbereich

-Die Gebäude im Blockinnenbereich müssen sich der Blockrandbebauung in Höhe und Grundfläche unterordnen

die Aufstellung des Bebauungsplanes –Kasernenstraße/ Krakaustraße- im Stadtbezirk Aachen-Mitte, im Bereich zwischen Kasernenstraße, Krakaustraße und Boxgraben.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan –Kasernenstraße/ Krakaustraße- im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Kasernenstraße, Krakaustraße und Boxgraben

Ziel und Zweck der Planung

Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses –Kasernenstraße/ Krakaustraße- liegt im Blockinnenbereich zwischen Kasernenstraße, Krakaustraße und Boxgraben und umfasst zusätzlich Teile der Blockrandbebauung entlang der Kasernen- und Krakaustraße.

Während der Blockrand durch eine Bebauung mit überwiegender Wohnnutzung geprägt ist, wurde im Blockinnenbereich eine gewerblich genutzte Halle niedergelegt, so dass dieser weitestgehend unbebaut ist.

Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt derzeit gemäß § 34 BauGB, nach dem sich ein geplantes Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen muss.

Eine Bauvoranfrage aus dem Jahr 2013 sah für den Bereich eine Ergänzung der Blockränder und eine Bebauung des Blockinnenbereiches mit 4 Punkthäusern für eine Wohnbebauung vor. Über einen Weg sollte die Kasernenstraße mit der Krakaustraße verbunden werden.

Da sich das damalige Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden sollte, in die Eigenart der näheren Umgebung eingefügt hätte, wurde die Bauvoranfrage planungsrechtlich positiv beschieden.

Eine Überarbeitung der Planung mündete im Dezember 2017 in einem Bauantrag, der im Januar im Planungsausschuss beraten wurde.

Die Änderungen gegenüber der positiv beschiedenen Bauvoranfrage beziehen sich neben einer Erweiterung der Grundstücksfläche (Flurstück 1136, Flur 81) im Wesentlichen auf die Gebäudestruktur im Blockinnenbereich.

So sollen die nördlichen zwei der vier Punkthäuser untereinander und mit der Blockrandbebauung verbunden werden.

Hierdurch entsteht ein massiver Gebäudekomplex, der studentisches Wohnen in Mikroappartements beherbergen soll und den Blockinnenbereich dominiert.

Eine Wegeverbindung zwischen Kasernenstraße und Krakaustraße ist im Bauantrag nicht weiter vorgesehen.

Um eine städtebaulich wünschenswerte Entwicklung in diesem Bereich zu sichern, soll nun ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Insbesondere sollen folgende städtebaulichen Ziele verfolgt werden:

-Schließung des Blockrandes mit an den Bestand angepassten Höhenanschlüssen

-Schaffung einer Querungsmöglichkeit des Blockinnenbereiches von der Kasernen- zur Krakaustraße

-Aufgelockerte Anordnung der Gebäude im Blockinnenbereich

-Die Gebäude im Blockinnenbereich müssen sich der Blockrandbebauung in Höhe und Grundfläche unterordnen

Da das vorhandene planungsrechtliche Instrument als nicht ausreichend angesehen wird, um diese Ziele umzusetzen, soll ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst werden.

Beschlussempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und einen Bebauungsplan aufzustellen.

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

3 Straßen

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18-02-22 Übersicht
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KI-Analyse

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Worum geht es?

Ein neuer Bebauungsplan soll die städtebauliche Entwicklung im Bereich Kasernenstraße und Krakaustraße in Aachen-Mitte regeln. Ziel: Blockrand schließen und Wohnqualität verbessern.

Projekt

Bebauungsplan Kasernenstraße

Auch: B-Plan Kasernenstraße/Krakaustraße

Kategorien

StadtentwicklungWohnen

Schlagworte

BebauungsplanWohnbebauungStadtplanungBlockinnenentwicklung

Betroffene Gruppen

Anwohner MitteStudentenGewerbetreibende

Handlungstyp

Planung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Bezirk

Mitte

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
18.2.2026
Technische Details