Vorlage·FB 52/0083/WP17·8. März 2018

Sportförderrichtlinien für Integrationsmaßnahmen durch Sport

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Förderrichtlinien für Sportprojekte, die Integration und gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken, werden festgelegt.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Rahmen der Haushaltsberatungen in der Sportausschuss-Sitzung am 30.11.2017 wurden erstmalig für die Förderung von „Integrationsmaßnahmen durch Sport“ die Bereitstellung von 20.000 € - jeweils 10.000,-- € bei den Produkten 080202 – Vereinssport - und 080203 – vereinsungebundener Sport - beschlossen. Die Sportverwaltung wurde beauftragt Förderrichtlinien für die Vergabe der Mittel zu entwickeln und dem Sportausschuss zur Beratung vorzulegen.

Die Überlegungen, welche Grundlagen für die Entwicklung von Förderrichtlinien für „Integrationsmaßnahmen durch Sport“ wichtig sind, wurden auch im Arbeitskreis „Integration durch Sport“ diskutiert.

Grundsätzlich soll sich die Vergabe der Fördermittel an den sportfachlichen Kriterien für die Vergabe des Förderpreises „Integration durch Sport“, orientieren. Diese lauten:

  1. Gefördert werden können Vereine, Träger der freien Jugendhilfe, Migrantenselbstorganisationen oder andere Institutionen, die durch einmalige oder langfristige Aktionen und Projekte im Bereich Sport einen außergewöhnlichen und nachhaltigen Beitrag zur Integrationsarbeit in Aachen leisten.
  1. Diese sollen

- sich nachhaltig und dauerhaft auf die Integrationsarbeit auswirken.

-durch eine Kooperation unterschiedlicher Institutionen getragen werden und vernetzt sein.

-sich durch gemeinsames Miteinander von Menschen unterschiedlicher Kulturkreise auszeichnen und die Kommunikation verbessern.

-sich durch soziale Aspekte, wie kostenlose oder preiswerte Angebote oder ein über das Sportangebot hinausgehendes soziales Engagement auszeichnen.

Zusätzlich gelten folgende Kriterien:

  1. Der Sportausschuss entscheidet über die zu fördernden Projekte.
  2. Die Zuwendung erfolgt seitens der Sportverwaltung mittels eines Zuwendungsbescheides mit dem auch ein Verwendungsnachweis versandt wird. Dieser ist spätestens 2 Monate nach Ablauf des Zuwendungszeitraumes der Sportverwaltung vorzulegen.
  3. Bereits begonnene Projekte und auch jahresübergreifende Projekte sind förderfähig.
  4. Personal- wie auch Sachkosten sind förderfähig.
  5. Eine wiederkehrende Bezuschussung von Projekten ist nicht förderschädlich.
  6. Es gilt ein Förderhöchstbetrag, der in der Regel 5.000,-- € nicht übersteigen darf.

In 2018 wird der Stichtag für die Einreichung von Förderanträgen für das Jahr 2018 auf den 30.04.2018 festgelegt. Damit ist gewährleistet, dass der Sportausschuss in seiner Sitzung am 14.06.2018 über die Anträge entscheiden kann.

Der Stichtag für die Einreichung der Förderanträge, soll, wenn eine Verstetigung der Förderung erfolgt und in den kommenden Jahren der o. g. Haushaltsansatz zur Verfügung gestellt wird, auf den 31.10. des Jahres für das Folgejahr fixiert werden.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

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0

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Ergebnis

0

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0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2018

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

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0

Personal-/

Sachaufwand

20.000 €

20.000 €

0

0

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Abschreibungen

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0

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Dokument

Sammeldokument öffentlich93.6 KB
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Projekt: Sportförderung Integration

Zum Projekt

Die Stadt fördert Integrationsmaßnahmen durch Sport mit insgesamt 19.100 Euro. Gefördert werden Projekte wie Übungsleiterausbildungen für Menschen mit Migrationshintergrund und Schwimmkurse für Kinder mit Beeinträchtigungen.

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SportMaßnahme geplant8. März 2018 – 23. Juni 20224 Vorlagen

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Worum geht es?

Förderrichtlinien für Sportprojekte, die Integration und gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken, werden festgelegt.

Projekt

Sportförderung Integration

Auch: Förderrichtlinien Integration durch Sport

Kategorien

SportSoziales & Integration

Schlagworte

IntegrationSportförderungVereineProjektfinanzierung

Betroffene Gruppen

VereineMigrantenJugendliche

Handlungstyp

Förderung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 52 - Fachbereich Sport
Geändert
18.2.2026
Technische Details