Vorlage·FB 61/0918/WP17·16. Mai 2018

Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gem. § 25 BauGB im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 885 - Joseph-von-Görres-Straße -

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Ein Bebauungsplan für Wohnraum soll umgesetzt werden. Die Stadt will Vorkaufsrechte nutzen, um die Bebauung unbebauter Grundstücke zu beschleunigen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 885 – Joseph-von-Görres-Straße / Wertzgelände - befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 885 – Joseph-von-Görres-Straße / Wertzgelände - befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Aus­übung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB zu beschließen.

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 885 – Joseph-von-Görres-Straße / Wertzgelände - befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Aus­übung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Erlass einer Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungsplanvorkaufsrecht an unbebauten Grundstücken)

Anlass der Vorkaufsrechtssatzung ist die Befürchtung, dass das durch Bebauungsplan festgesetzte Baugebiet an der Joseph-von-Görres-Straße trotz gestellter Bauanträge nicht bebaut wird. Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung soll für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 885 – Joseph-von-Görres-Straße - eine Vorkaufsrechtssatzung beschlossen werden, um die Verwirklichung der im Bebauungsplan festgesetzten Nutzung sicherzustellen.

Der Bebauungsplan Nr. 885 – Joseph-von-Görres-Straße / Wertzgelände – ist seit dem 15.07.2014 rechtskräftig. Damit wurde Planungsrecht für 170 Wohneinheiten geschafften. Durch einen städtebaulichen Vertrag sind 23 % öffentlich geförderter Wohnungseinheiten gesichert worden. Das Gelände wurde seitdem mehrfach an Projektentwickler veräußert, die selbst das Bauvorhaben nicht umsetzen wollen.

Ziel der Stadt Aachen ist es, dass Baugebiete bebaut werden. Der Wohnungsmarkt in Aachen ist angespannt und eine hohe Nachfrage an Wohnraum ist gegeben. Um auch weiteren Wohnraum in den Randgebieten Aachens zu begründen, sind die Wohnbauflächenpotentiale im Innenbereich, wie hier im Bereich des B-Plans 885, zeitnah umzusetzen.

Die Verwaltung schlägt zur Sicherung einer geordneten Entwicklung für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 885 – Joseph-von-Görres-Straße / Wertzgelände – vor, eine Vorkaufsrechtssatzung gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 zu beschließen. Die Vorkaufsrechtssatzung ermöglicht die Ausübung des Vorkaufsrechts an unbebauten Grundstücken im Bereich rechtskräftiger Bebauungspläne.

Bebauungsplan

Bebauungsplan-Referenzen aus dieser Vorlage.

1 Bebauungsplan

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Worum geht es?

Ein Bebauungsplan für Wohnraum soll umgesetzt werden. Die Stadt will Vorkaufsrechte nutzen, um die Bebauung unbebauter Grundstücke zu beschleunigen.

Projekt

Vorkaufsrecht Joseph-von-Görres-Straße

Auch: Bebauungsplan Nr. 885, Wertzgelände

Kategorien

StadtentwicklungWohnen

Schlagworte

VorkaufsrechtWohnungsbauBebauungsplanWohnraumförderung

Betroffene Gruppen

AnwohnerWohnungssuchende

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Bezirk

Mitte

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
18.2.2026
Technische Details