Vorlage·FB 20/0142/WP17·18. April 2018

Annahme einer Schenkung mit Zweckbindung - Zugefallenes Vermögen der liquidierten "Josef und Maria Rummeny-Stiftung"

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Eine aufgelöste Stiftung hinterlässt der Stadt Aachen Vermögen mit der Auflage, es mildtätig zu verwenden. Wie wird das Geld für soziale Zwecke eingesetzt?

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Rat nimmt die Schenkung an. Die Entscheidungen über die mildtätige Verwendung der Mittel werden dem Ausschuss für Soziales, Demographie und Integration übertragen.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Am 1. Mai 1937 wurde die rechtlich selbständige „Josef und Maria-Rummeny-Stiftung“ in Aachen errichtet. Zweck der Stiftung war die soziale Absicherung der Unternehmer und der Mitarbeiter der Tuchfabrik Josef Rummeny in Haaren und ihrer Angehörigen. Aufgrund des Wegfalls des Stiftungszwecks wurde durch den Notvorstand die Auflösung der Stiftung bei der zuständigen Stiftungsaufsicht, der Bezirksregierung Köln beantragt und durch diese genehmigt.

Gemäß Bescheid der Stiftungsaufsicht fällt das Vermögen der aufgelösten Stiftung, mit der Auflage einer mildtätigen Verwendung, der Stadt Aachen zu.

Nach dem Ende der Sperrfrist und Liquidation der Stiftung ist das Restvermögen der Stadt Aachen zu übergeben. Nach Auskunft des Liquidators beträgt das Restvermögen der Stiftung rund 500.000 Euro, das nunmehr an die Stadt weitergeleitet werden soll.

Über die Mittel soll entsprechend den allgemeinen Regelungen der Ausschuss für Soziales, Demographie und Integration verfügen.

Es ist darauf hinzuweisen, dass in Anlehnung an den Verwendungszweck von der Margarete-Lorenz-Stiftung ein Förderantrag für ein Projekt für den Zeitraum Mai 2018 bis April 2020 mit einem beantragten Fördervolumen in Höhe von insgesamt 227.225 Euro vorgelegt wurde.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Dokument

Sammeldokument öffentlich92.8 KB
PDF-Viewer wird geladen...

KI-Analyse

Diese Informationen wurden automatisch per KI extrahiert und können Fehler enthalten.

Worum geht es?

Eine aufgelöste Stiftung hinterlässt der Stadt Aachen Vermögen mit der Auflage, es mildtätig zu verwenden. Wie wird das Geld für soziale Zwecke eingesetzt?

Projekt

Stiftungsvermögen soziale Zwecke

Kategorien

Soziales & Integration

Schlagworte

StiftungsauflösungMildtätigkeitFördermittelSozialprojekte

Betroffene Gruppen

BedürftigeSozial schwache Gruppen

Handlungstyp

Förderung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Geändert
8.7.2026
Technische Details