Vorlage·FB 36/0266/WP17·2. Mai 2018

Lärmbelästigungen im Bereich der Konzentrationsfläche für Windkraftanlagen im Aachener Norden -Antrag der SPD-BF vom 18.12.2017; lfd. Nr. 51

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Wie laut sind die Windkraftanlagen im Aachener Norden? Die Verwaltung bewertet die Lärmbelastung und prüft mögliche Maßnahmen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Zu der Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Im Bereich der beiden Konzentrationsflächen Aachen Nord, Fläche 1 und Aachen Nord, Fläche 2 werden insgesamt 5 Windkraftanlagen betrieben. Im Einzelnen sind dies 2 Anlagen vom Typ Vestas V112-3.3MW, 2 Anlagen vom Typ GE 2.75 - 120 und eine Anlage vom Typ Vestas V126-3.3MW.

Diese Anlagen entsprechen in ihrer technischen Ausrüstung den in den jeweiligen Schallimmissionsprognosen zugrunde gelegten Annahmen. Ebenfalls sind die Anlagen konform mit den vorgelegten Vermessungsberichten. Aus dem vorgenannten Grund (Konformität mit den Vermessungsberichten) ist eine Abnahmemessung gemäß Nebenbestimmung 2.3.9.5 aus den Genehmigungsbescheiden vom 06.05.2016, vom 19.05.2016, vom 20.05.2016 sowie vom 27.12.2016, nicht erforderlich.

Darüber hinaus liegen hier keine offiziellen Anzeigen über Belästigungen durch Geräusche der neuen Windkraftanlagen vor. Aus diesem Grund fehlt eine rechtliche Grundlage, um Messungen gegenüber dem Betreiber anzuordnen. Sollten zukünftig Beschwerden über Geräusche von Windkraftanlagen bei meiner Behörde angezeigt werden, so werden diese nach den Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes bewertet und in der Folge entsprechende Maßnahmen aus der behördlichen Bewertung abgeleitet.

Die Abschätzung der Schallimmissionen mit Hilfe der Schallimmissionsprognosen für die Anlagen im Aachener Norden ist hinreichend genau und darüber hinaus mit Sicherheitszuschlägen versehen, die die evtl. vorhandene statistische Unsicherheit ausgleichen, so dass die Prognosen dem Stand der Technik entsprechend auf der „sicheren Seite“ liegen. Aus Sicht der Unteren Immissionsschutzbehörde besteht keine Notwendigkeit zur Durchführung einer Messkampagne, dies auch vor dem Hintergrund von damit verbundenen Kosten in Höhe von ca. 10.000,- bis 15.000,- Euro, die zu Lasten der Stadtverwaltung gehen und nicht auf den Betreiber umgelegt werden können.

Unabhängig davon können bei einzelnen Bürgerbeschwerden selbstverständlich auf die jeweilige Beschwerde abgestimmte Messungen seitens der Behörde angeordnet werden. Dies kommt jedoch auf den Einzelfall an.


Auswirkungen

Dokument

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Anlage BA 6
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KI-Analyse

Diese Informationen wurden automatisch per KI extrahiert und können Fehler enthalten.

Worum geht es?

Wie laut sind die Windkraftanlagen im Aachener Norden? Die Verwaltung bewertet die Lärmbelastung und prüft mögliche Maßnahmen.

Projekt

Lärmschutz Windkraftanlagen Aachen Nord

Auch: Windkraftlärm Aachen Nord, Schallimmissionen Windräder

Kategorien

Umwelt & NaturEnergie & Klima

Schlagworte

LärmschutzWindenergieImmissionsschutz

Betroffene Gruppen

Anwohner Aachen Nord

Handlungstyp

Prüfauftrag

Verfahrensstand

Problem erkannt

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
18.2.2026
Technische Details