Vorlage·FB 01/0413/WP17·16. Mai 2018

Wahl des Ausschusses beim Amtsgericht, der die Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2019-2023 aus der Vorschlagsliste wählt und der über etwaige Einsprüche gegen die Vorschlagsliste zu entscheiden hat

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Wer entscheidet über die Besetzung der Schöffenstellen für die Amtsperiode 2019-2023? Der Rat wählt Vertrauenspersonen für den Ausschuss.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt wählt folgende Vertrauenspersonen für den Ausschuss:

Vertrauensperson

Stv. Vertrauensperson

1.

2.

3.

4.

1.

2.

3.

4.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Gemäß §§ 40, 41 und 42 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der derzeit geltenden Fassungin Verbindung mit Ziffern 4.1, 4.3 und 10 Schöffenwahl-Ausführungsverordnung (AV) des Justizministeriums (3221 – I. 2) und RdErl. des Ministeriums für Generationen, Familien, Frauen und Integration (313-6153) vom04.03.2009 - JMBl. NRW S. 70 – in der Fassung vom 22.02.2011ist beim Amtsgericht ein Ausschuss zu bilden, der aus der Vorschlagsliste der Gemeinde die Schöffinnen und Schöffen für die nächste Amtsperiode 2019 – 2023 wählt und auch über etwaige Einsprüche gegen die Vorschlagsliste zu entscheiden hat.

Der Ausschuss besteht aus der zuständigen Person des richterlichen Dienstes beim Amtsgericht (Vorsitz), einer beamteten Person der Verwaltung und sieben Vertrauenspersonen inbeisitzender Funktion (§ 40 Abs. 2 S. 1 GVG).

Die Vertrauenspersonen werden aus den Einwohnern des Amtsgerichtsbezirks von der Vertretung der Kreise und kreisfreien Städte mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl gewählt (§ 40 Abs. 3 S. 1 GVG, Ziffer 4.3 Schöffenwahl-AV).

Von den sieben Vertrauenspersonen sind für den Amtsgerichtsbezirk Aachen vom Rat der Stadt aus den Einwohnern derStadt insgesamt vier Vertrauenspersonenzu wählen (Ziffer 10.2 Schöffenwahl-AV).

Die Vertrauenspersonen sind bis spätestens 31.05.2018 zu wählen und bis 30.06.2018 demAmtsgericht mitzuteilen.

Nach den Grundsätzen der Verhältniswahl würde sich aufgrund der Sitzverteilung im Ratfolgende Zuteilung ergeben:

vom Rat zu wählende Vertrauenspersonen

CDU

SPD

GRÜNE

LINKE

FDP

PIRATEN

4

2

1

1

-

-

-

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

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0

Ergebnis

0

0

0

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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Worum geht es?

Wer entscheidet über die Besetzung der Schöffenstellen für die Amtsperiode 2019-2023? Der Rat wählt Vertrauenspersonen für den Ausschuss.

Projekt

Schöffenwahl 2019-2023

Kategorien

Ratsbetrieb

Schlagworte

JustizEhrenamtWahlverfahren

Betroffene Gruppen

Einwohner

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Geändert
18.2.2026
Technische Details