Vorlage·FB 20/0150/WP17·13. Juni 2018

Übersicht über die Übertragung von Ermächtigungen oberhalb der Wertgrenze vom Haushaltsjahr 2017 in das Haushaltsjahr 2018

Inhalt

Erläuterungen

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die beigefügte Übersicht der Ermächtigungsübertragungen über 150.000 Euro zur Kenntnis zu nehmen.

Der Rat der Stadt beschließt die Ermächtigungsübertragungen über 150.000 Euro zur Kenntnis zu nehmen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß Ziffer 2 der Dienstanweisung zur Übertragung von Ermächtigungen im Rahmen des Jahresabschlusses vom 11.12.2014 sind dem Rat der Stadt die Ermächtigungsübertragungen oberhalb der im § 8 der Haushaltssatzung festgelegten Wertgrenze (150.000 Euro) vorzulegen.

Es handelt sich um die Übertragung von Ermächtigungen (Haushaltsansätzen) in das Haushaltsjahr 2018 insbesondere aufgrund bestehender rechtlicher Verpflichtungen aus Vorjahren. Die Haushaltsansätze wurden bereits in Vorjahren im Rahmen der Haushaltsplanung durch den Rat festgesetzt.

Als Anlage beigefügt ist je eine Übersicht der in das Jahr 2018 übertragenen Ermächtigungen mit Stand vom 04.05.2018 für den Ergebnis- und den Investitionsplan.

Dokument

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Kategorien

Haushalt & Finanzen

Schlagworte

ErmächtigungsübertragungHaushaltsplanung

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Abgeschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Geändert
8.7.2026
Technische Details