Lärmschutzwand BAB A 44 - Driescher Hof
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Anwohner fordern eine höhere Lärmschutzwand an der A44. Die Stadt Aachen sucht den Dialog mit Betroffenen und Behörden, um Lösungen für den Lärmschutz zu finden.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner sowie die der beteiligten Fachdienststellen zur Kenntnis und empfiehlt der Verwaltung, sich bei den zuständigen Stellen für die Ziele der Interessengemeinschaft Driescher Hof zu verwenden.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Interessengemeinschaft „Lärmschutzwand Driescher Hof“ wendet sich an das Bürgerforum der Stadt Aachen mit der Bitte um Unterstützung hinsichtlich ihres Anliegens beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), die Lärmschutzwandder an den Bereich Driescher Hof vorbeiführenden Bundesautobahn A 44 (BAB A 44) von 2m auf 4m aufzustocken.
Die seitens des BMVI stattdessen vorgesehene passive Lärmschutzmaßnahme der Auftragung eines lärmmindernden Asphalts bis -2 db (A), ist für die von den Lärmimmissionen betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern nicht nachvollziehbar und wird darüber hinaus als nicht ausreichend betrachtet. Insbesondere vor dem Hintergrund einer bereits durch den Landesbetrieb Straßen NRW kommunizierten Information, dass die seit Jahren erwartete Errichtung einer Lärmschutzwand von 4m Höhe durchgeführt wird.
Hinsichtlich der klar geregelten Zuständigkeiten in dieser Angelegenheit bleibt festzustellen, dass eine kommunale Zuständigkeit und somit konkreteEinflussnahme durch die Stadt Aachen auf die Entscheidungen des BMVI nicht gegeben ist.
Ausgangslage:
Die im Jahr 1963 im Bereich Driescher Hof in Betrieb genommene BAB A 44 erhielt in diesem Abschnitt im Rahmen einer Lärmsanierung im Jahre 1989 eine erste Lärmschutzwand mit einer Höhe von 2m. Im Rahmen erster Beschwerden der neueren Zeit im Jahre 2001 erfolgten aus der betroffenen Anwohnerschaft anfängliche Forderungen gegenüber dem Landesbetrieb Straßenbau, die vorhandene Lärmschutzwand zu erhöhen. Diese Forderungen wurden bereits seinerzeit durch die Stadtverwaltung Aachen aktiv unterstützt, worauf eine Überprüfung der Lärmsituation mit einem negativen Ergebnis im Sinne der Anregung erfolgte. Begründet wurde diese Ablehnung damit, dass im Ergebnis keine Auslösewerte hinsichtlich der Lärmimmissionen überschritten würden. Eine nachträgliche Überprüfung durch den Landesbetrieb Straßen NRW aus dem Jahre 2007 bestätigte dieses Ergebnis.
Mit Senkung der Auslösewerte für die Lärmsanierung an Bundesfernstraßen um 3 db (A) im Rahmen des nationalen Verkehrslärmschutzpaketes II aus dem Jahre 2010, wurden seitens der Stadt Aachen weitere Anträge an den Landesbetrieb Straßen NRW gestellt, den Bereich Driescher Hof einer erneuten lärmtechnischen Untersuchung zu unterziehen. Den der Stadt Aachen, Fachbereich Umwelt vorliegenden Informationen zur Folge, war aufgrund einer im Jahre 2013 durch den Landesbetrieb Straßen NRW durchgeführten erneuten lärmtechnischen Untersuchung die Errichtung einer auf 4m erhöhten Lärmschutzwand vorgesehen.
Nach Überprüfung durch das BMVI stellt sich nun heraus, dass der Erwartungshaltung die Lärmschutzwand Driescher Hof von 2m auf 4m zu erhöhen nicht entsprochen wird.
Die Stadt Aachen bedauert diese Neueinschätzung, welche gleichfalls nicht den Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan der Stadt Aachen aus dem Jahre 2012 entspricht.
Aus Anlass dieser Entscheidung wurde seitens der betroffenen Anwohnerschaft die „Interessengemeinschaft Driescher Hof“ gegründet, welche sich in diesem Jahr der Öffentlichkeit bzw. den Medien zugewandt hat. Darüber hinaus übersandte die Interessengemeinschaft mit Datum vom 01.07.2018 ein Schreiben an die Fraktionen CDU, SPD, FDP, DIE LINKE und GRÜNEim Rat der Stadt Aachen, welches die vorliegende Thematik aus ihrer Sicht darstellt.
Darüber hat die Interessengemeinschaft von ihrem Recht Gebrauch gemacht, in der Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner im Rat der Stadt Aachen am 11.07.2018 diesen einzubeziehen um die Solidarität der Stadt Aachen in dieser Angelegenheit des BMVI zu erhalten.
Als allgemeiner Tenor dieses Austausches mit dem Rat der Stadt Aachen geht die Aussage hervor, dass die Stadt Aachen beabsichtigt das Thema aufzugreifen und eine Verbesserung dieser entstandenen Situation herbeizuführen. Insbesondere möchte die Stadt Aachen die Kommunikation mit den beteiligten Stellen aufnehmen um eine Lösung herbeizuführen. Es wurde deutlich darauf hingewiesen, dass sich die Stadt Aachen mangels kommunaler Zuständigkeit außerhalb von Entscheidungskompetenzen befindet.
Fazit:
Die Stadt Aachen möchte über das Gremium Bürgerforum mit den betroffenen Menschen hinsichtlich lärmmindernder Maßnahmen an der BAB A 44 im Bereich Driescher Hof in den Dialog gehen und die gemeinsamen Ziele einer wirkungsvollen Lärmschutzmaßnahme für ihren Lebensbereich erreichen.
Der Landesbetrieb Straßen NRW sowie der städtische Fachbereich Umwelt haben bereits ihre Teilnahme an diesem Dialog zugesagt.
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Projekt: Lärmschutz Driescher Hof
Zum ProjektDie Stadt Aachen berichtet über den aktuellen Stand der Lärmschutzmaßnahmen im Bereich Driescher Hof. Die Autobahn GmbH plant die Erneuerung der bestehenden Lärmschutzwand entlang der A44, um die Lärmbelastung für Anwohner zu reduzieren.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
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Worum geht es?
Anwohner fordern eine höhere Lärmschutzwand an der A44. Die Stadt Aachen sucht den Dialog mit Betroffenen und Behörden, um Lösungen für den Lärmschutz zu finden.
Projekt
Lärmschutz Driescher Hof
Auch: Lärmschutzwand A44, Lärmsanierung Driescher Hof
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Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
PrüfauftragVerfahrensstand
Problem erkanntBezirk
HaarenModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
- Geändert
- 18.2.2026