Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei der Brandbekämpfung und der technischen Hilfeleistung
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei Brandbekämpfung und technischer Hilfeleistung soll durch eine neue Vereinbarung gestärkt werden.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Aachen und der Veiligheidsregio Zuid-Limburg (Niederlande) über die gegenseitige grenzüberschreitende Hilfeleistung bei der Brandbekämpfung und bei der technischen Hilfeleistung zu beschließen.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt den Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Aachen und der Veiligheidsregio Zuid-Limburg (Niederlande) über die gegenseitige grenzüberschreitende Hilfeleistung bei der Brandbekämpfung und bei der technischen Hilfeleistung.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Bereich der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr (Rettungsdienst, Brandschutz und technische Hilfeleistung) gibt es seit ca. 40 Jahren eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit der verantwortlichen Behörden mit dem Ziel, den Schutz der grenznahen Bevölkerung und die Hilfeleistung bei Schadensereignissen zu optimieren. Die Vorstellung dieser grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auf Grundlage der Vereinbarung der Lenkungsgruppe EMRIC ist in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz am 08.05.2018 erfolgt.
Die Stadt Aachen hat mit den Gemeinde Vaals (1994), Kerkrade (1996) und Heerlen (2000) in den Jahren 1994, 1996 und 2000 „Vereinbarungen über die gegenseitige Hilfeleistung bei der Brandbekämpfung und Rettungsdienst“ abgeschlossen. Die Vereinbarungen wurden jeweils für 5 Jahre getroffen und sind seitdem laufend stillschweigend verlängert worden. Die Durchführung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im öffentlichen Rettungsdienst wurde durch die zwischenzeitlich abgeschlossenen öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen vom 01.03.2002 und 19.05.2015 neu geregelt.
Die Durchführung der gegenseitigen grenzüberschreitenden Hilfeleistung bei der Brandbekämpfung und der technischen Hilfeleistung wird durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung neu geregelt (Anlage 1). Rechtliche Grundlage hierfür ist Art. 2 Abs. 2 Nr. 2 i.V. mit Art. 6 des Abkommens zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Niedersachsen, der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften und anderen öffentlichen Stellen vom 23.05.1991 („Anholter Abkommen“). Vertragspartner sind die Stadt Aachen und die Veiligheidsregio Zuid-Limburg/Niederlande (Sicherheitsregion Süd-Limburg). Die Sicherheitsregion Südlimburgist eine von 25 in den Niederlanden eingerichteten Sicherheitsregionen, in der bei Schadensereignissen größeren Umfangs oder im Katastrophenfall die lokalen Behörden mit der Polizei, Feuerwehr und den Rettungsdiensten zusammenarbeiten. Sie umfasst die Gemeinden Beek, Brunssum, Eijsden-Margraten, Gulpen-Wittem, Heerlen, Kerkrade, Landgraaf, Maastricht, Meerssen, Nuth, Onderbanken, Schinnen, Simpelveld, Sittard-Geleen, Stein, Vaals, Valkenburg aan de Geul und Voerendaal. Reguläre Partner sind die regionale Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste. Sie operieren unter dem Sicherheitsrat, der vom Bürgermeister von Maastricht geleitet wird.
Im Rahmen der Vereinbarung verpflichtet sich die Stadt Aachen, Hilfeleistungskapazitäten bei Anforderung bereitzustellen, ohne dass die Landesgrenze dabei ein Hindernis darstellt. Hilfe kann aber nur dann angeboten werden, wenn auch eine ausreichende Versorgung in der Stadt Aachen sichergestellt ist. Die Stadt Aachen ist danach verpflichtet (wie der Vertragspartner), sich darum zu bemühen, grenzüberschreitende Hilfeleistung anzubieten, muss diese aber nicht unter allen Umständen auch tatsächlich zu erbringen. Somit sindzur Erfüllung der Vereinbarung keinerlei zusätzlichen personellen oder sächlichen Ressourcen bei der Berufsfeuerwehr Aachen erforderlich.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Dokument
Weitere Dokumente (1)
Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.
Projekt: Grenzüberschreitende Feuerwehrkooperation
Zum ProjektDie Stadt Aachen schließt eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Hilfeleistungszone Deutschsprachige Gemeinschaft ab, um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Brandschutz und bei technischer Hilfeleistung rechtlich abzusichern.
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Weitere Vorlagen in diesem Projekt
KI-Analyse
Worum geht es?
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei Brandbekämpfung und technischer Hilfeleistung soll durch eine neue Vereinbarung gestärkt werden.
Projekt
Grenzüberschreitende Feuerwehrkooperation
Auch: EMRIC, Sicherheitsregion Süd-Limburg
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 37 - Feuerwehr und Rettungsdienst
- Geändert
- 18.2.2026