Antrag auf Befreiung für die Rodung des Böschungsbereiches im Zusammenhang mit dem Neubau der Haarbachtalbrücke
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Für den Neubau der Haarbachtalbrücke muss ein Böschungsbereich gerodet werden. Die Stadt beantragt eine naturschutzrechtliche Befreiung.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Naturschutzbeirat widerspricht der durch die untere Naturschutzbehörde beabsichtigten Befreiung nicht.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Vorfeld des dringend gebotenen Neubaus der Haarbachtalbrücke ist die Rodung eines ca. 1,5 ha großen Böschungsbereiches erforderlich, welche unter Berücksichtigung der Vogelschutzbrutzeit bis Ende Februar 2019 durchgeführt werden muss.
Die zu rodenden Flächen haben sich in den letzten 40-50 Jahren in natürlicher Sukzession entwickelt und weisen überwiegend Gehölze und Laubbäume aus. Aufgrund der Nähe zur Autobahn werden die Flächen lediglich mit einem mittleren Biotopwert bewertet.
Eine Brutvogelkartierung wurde durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass keine Betroffenheit von planungsrelevanten Arten festgestellt wurde.
Die Flächen befinden sich im Geltungsbereich des Landschaftsplans der Stadt Aachen. Die südwestlich gelegene Teilfläche ist als „Fläche ohne besonderen Schutz“ ausgewiesen. Die nordöstlich gelegene Teilfläche weist teilweise ebenfalls eine „Fläche ohne besonderen Schutz“ und teilweise Landschaftsschutzgebiet aus. Insofern ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplans erforderlich. Die untere Naturschutzbehörde beabsichtigt, diese Befreiung zu erteilen.
Die durch die Rodung erforderliche Kompensation wird im Rahmen der für die Gesamtmaßnahme zu erstellenden Eingriff-/Ausgleichsbilanzierung bewertet.
Der Naturschutzbeirat wird in das weitere Verfahren hinsichtlich des Brückenneubaus mit eingebunden. Um jedoch keine Verzögerung des Bauvorhabens zu verursachen, ist die Befreiung für die Rodung vorab zu erteilen.
Dokument
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KI-Analyse
Worum geht es?
Für den Neubau der Haarbachtalbrücke muss ein Böschungsbereich gerodet werden. Die Stadt beantragt eine naturschutzrechtliche Befreiung.
Projekt
Neubau Haarbachtalbrücke
Auch: Haarbachtalbrücke
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Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
NeubauVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenBezirk
HaarenModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Geändert
- 18.2.2026