Stellplatzsatzung·3 VorlagenKI
Vorlage·B 03/0127/WP17-1·12. Dezember 2018

Neue Stellplatzsatzung zum 01.01.2019

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Die Stellplatzsatzung wird überarbeitet, um aktuelle Anforderungen an Mobilität und Stadtentwicklung zu berücksichtigen. Diskutiert werden unter anderem Abminderungsfaktoren für den ÖPNV und Regelungen für studentisches Wohnen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


wie Ursprungsvorlage mit den vorgenommenen Modifikationen

Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Sitzung des Planungsausschusses am 08.11.2018 wurde ein erster Entwurf der neuen Stellplatzsatzung unter der Vorlagennummer B03/0127/WP17 zur weiteren Diskussion eingebracht.

Auf der Grundlage der Diskussion sowie der zusätzlichen Anmerkungen aus dem politischen Raum wurde dieser Entwurf nochmals überarbeitet.

Dies umfasst im Wesentlichen folgendes:

  1. Der Satzungstext wurde mit dem Fachbereich Recht textlich redaktionell überarbeitet.
  1. Im Rahmen der Plausibilitätsprüfung wurde im gewerblichen Bereich die Zonierung übernommen, mit dem Ziel, dass es hinsichtlich des Stellplatzerfordernisses keine wesentlichen Verschlechterungen eintreten.

Verschlechterungen, die allein aus den neuen Richtzahlen aus dem Entwurf des Ministeriums resultieren, müssen leider aus Gründen der Rechtssicherheit hingenommen werden. Eine Überarbeitung bzw. Evaluierung ist von vorne herein für das 2. HJ 2019 vorgesehen.

  1. Der Berechnungsschlüssel für studentisches Wohnen wurde um eine Größeneinheit angepasst. In der Baugenehmigung wird studentisches Wohnen festgeschrieben, mit der Folge, dass bei einer möglichen Nutzungsänderung der dann höhere Stellplatzbedarf auf dem Grundstück nicht mehr nachgewiesen werden kann und damit nur noch eine Stellplatzablöse zwingend verbunden ist.
  1. Der Abminderungsfaktor für den ÖPNV wurde unabhängig von der Nutzungsart Wohnen oder Gewerbe nunmehr mit 15/10/5 % bezogen auf die Gebietszonen berücksichtigt. Die bisherige Regelung galt nur für Gewerbe mit 30 % in Zone 1 und 10 % in den übrigen Zonen

Unabhängig hiervon sind verschiedene Punkte derzeit noch in der Diskussion; als da sind:

-ÖPNV Anbindung noch weiter zu differenzieren

-Car-Sharing Ansatz auch für gewerbliche Nutzungen sowie Berechnungsfaktor

-Regelung für Einfamilienhäuser

-Regelung zum Abriss und unmittelbar anschließenden Neubau

Hierzu wird die Verwaltung in der Sitzung vortragen.

Dokument

Sammeldokument öffentlich2.0 MB
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Projekt: Stellplatzsatzung

Zum Projekt

Die Stadt Aachen überarbeitet ihre Stellplatzsatzung, um Regelungen zu Stellplatzpflichten und -ablösen für Wohn- und Gewerbegebiete anzupassen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

VerkehrMaßnahme geplant1. März 2018 – 22. Jan. 20203 Vorlagen

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Worum geht es?

Die Stellplatzsatzung wird überarbeitet, um aktuelle Anforderungen an Mobilität und Stadtentwicklung zu berücksichtigen. Diskutiert werden unter anderem Abminderungsfaktoren für den ÖPNV und Regelungen für studentisches Wohnen.

Projekt

Stellplatzsatzung

Kategorien

VerkehrStadtentwicklung

Schlagworte

ParkraummanagementÖPNV-AnbindungWohnungsbau

Betroffene Gruppen

GrundstückseigentümerBauherrenAnwohner

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Geändert
18.2.2026
Technische Details