Am Burgberg von Friedenstraße bis Fußweg EichenstraßeAbrechnung der Erschließungsanlage gemäß §§ 127ff. Baugesetzbuch (BauGB) zum Zwecke der Erhebung von Erschließungsbeiträgenhier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss genehmigt die Dringlicheitsentscheidung vom 17.12.2018.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Ursprungsvorlage lag dem Mobilitätsausschuss in seiner Sitzung am 13.12.2018 zur Beratung vor und wurde aufgrund von Beratungsbedarf der Fraktionen zurückgestellt. Auf das möglicherweise eintretende Problem der Verjährung wurde seitens der Verwaltung und die dann erforderliche Dringlichkeitsentscheidung hingewiesen.
Eine Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 I GO NRW war erforderlich, da ansonsten die Abrechnung der Erschließungskosten wegen Verjährung zum 31.12.2018 nicht mehr möglich gewesen wäre. Die Dringlichkeitsentscheidung wurde am 17.12.2018 getroffen und wird hiermit dem Mobilitätsausschuss zur Genehmigung vorgelegt.
Betroffene Straßen
Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.
2 Straßen
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SonstigesVerfahrensstand
AbgeschlossenModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Geändert
- 18.2.2026