Vorlage·B 03/0129/WP17-1·24. Januar 2019

Am Burgberg von Friedenstraße bis Fußweg EichenstraßeAbrechnung der Erschließungsanlage gemäß §§ 127ff. Baugesetzbuch (BauGB) zum Zwecke der Erhebung von Erschließungsbeiträgenhier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung

Inhalt

Erläuterungen

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Mobilitätsausschuss genehmigt die Dringlicheitsentscheidung vom 17.12.2018.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Ursprungsvorlage lag dem Mobilitätsausschuss in seiner Sitzung am 13.12.2018 zur Beratung vor und wurde aufgrund von Beratungsbedarf der Fraktionen zurückgestellt. Auf das möglicherweise eintretende Problem der Verjährung wurde seitens der Verwaltung und die dann erforderliche Dringlichkeitsentscheidung hingewiesen.


Eine Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 I GO NRW war erforderlich, da ansonsten die Abrechnung der Erschließungskosten wegen Verjährung zum 31.12.2018 nicht mehr möglich gewesen wäre. Die Dringlichkeitsentscheidung wurde am 17.12.2018 getroffen und wird hiermit dem Mobilitätsausschuss zur Genehmigung vorgelegt.

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

2 Straßen

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Kategorien

Ratsbetrieb

Schlagworte

DringlichkeitsentscheidungVerwaltungsverfahren

Handlungstyp

Sonstiges

Verfahrensstand

Abgeschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Geändert
18.2.2026
Technische Details