Rödgener Straße, Verkehrsbelastung
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Nach dem Bau einer Wohnanlage in Eilendorf wird geprüft, ob die Verkehrssituation in der Rödgener Straße beruhigt werden muss.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Anlass
In der Einwohnerfragestunde der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf am 09.03.2016 berichtete ein Anwohner über die Verkehrssituation in der Rödgener Straße und den Wunsch eine Verkehrsberuhigung zu erzielen. Die Bezirksvertretung hatte daraufhin zugesagt, dass die Verkehrsmengen und gefahrenen Geschwindigkeiten in der Rödgener Straße durch die Fachverwaltung erfasst und ausgewertet werden. Die Ergebnisse wurden der Bezirksvertretung am 07.09.2016 vorgestellt. Aufgrund des hohen Geschwindigkeitsniveaus wurde die Fachverwaltung beauftragt kostengünstige Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Rödgener Straße zu prüfen. Die Ergebnisse dieser Prüfung wurden in der Sitzung am 29.03.2017 vorgetragen. Demnach ist alternierendes Parken als kostengünstige und fahrdynamisch wirksame Maßnahme zur Verkehrsberuhigung nicht möglich, da die verbleibende Restfahrbahnbreite nicht richtlinienkonform wäre. Prognostiziert wurde jedoch, dass sich der Bau einer Wohnanlage (Bachterrassen) sowie das Anlegen eines Parkstreifens vor dem Gebäude positiv auf das Geschwindigkeitsniveau in der Rödgener Straße auswirken würden.
Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf beauftragte die Verwaltung bis zum Abschluss der Bauarbeiten in regelmäßigen Abständen Geschwindigkeitserhebungen vorzunehmen. Parallel sollte aus dem gewonnen Erkenntnissen Maßnahmen ermittelt werden, die zu einer Verkehrsberuhigung führen.
2. Analyse und Planung
Nach der Sitzung der Bezirksvertretungssitzung am 29.03.2017 führte die Abteilung Bußgeldverfahren fließender Verkehr (FB 32/110) zwischen Mai 2017 und Juli 2018 Geschwindigkeitsmessungen in der Rödgener Str. durch. Insgesamt wurde bei 39 Fahrzeugen eine erhöhte Geschwindigkeit festgestellt (vgl. Tabelle 1). Da der zuständige Mitarbeiter langzeitkrankt ist, folgten nach dem Sommer 2018 keine weiteren Messungen durch FB 32.
Tabelle 1:
Mobile Geschwindigkeitsmessungen durch FB32 | ||
Datum | Anzahl der Fälle der erhobenen Verwarn- bzw. Bußgelder | Fahrzeuge gesamt |
09.05.2017 | 13 | 55 |
09.06.2017 | 25 | 117 |
03.07.2018 | 1 | unbekannt |
Im Zeitraum 13.-29.08.2018 erfolgte eine Verkehrsmessung mit Hilfe einer Geschwindigkeitsanzeigetafel des Bezirks Eilendorf etwa auf Höhe der Hausnummer 105. Über den gesamten Zeitraum betrug die Durchschnittsgeschwindigkeit insgesamt 29 km/h. Die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug 82 km/h. Die Geschwindigkeit V85, die am ehesten das tatsächliche Fahrverhalten wiedergibt und von 85 % aller Fahrzeuge nicht überschritten wird, betrug 37 km/h. Der Anteil der Geschwindigkeiten größer 40 km/h betrug 7,2 %. Damit ist die Geschwindigkeitssituation in der Rödgener Straße auch im Vergleich zu Situationen in anderen Aachener Straßen unauffällig. Nach den in Aachen angewendeten Bewertungsinstrumentarien ist das Prüfen besonderer Maßnahmen nicht erforderlich.
Im Zeitraum vom 14.-21.11.2018 wurde durch die Abteilung Verkehrsplanung und Mobilität noch eine weitere Verkehrsmessung im Bereich der neuen Wohnanlage durchgeführt. In diesem Zeitraum war der Parkstreifen baulich fertiggestellt und wurde bereits genutzt.
Über den gesamten Zeitraum betrug die Durchschnittsgeschwindigkeit insgesamt 27 km/h (27 km/h in Fahrtrichtung Zehnthofweg und 27 km/h in Fahrtrichtung Brühlstraße). Die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug 64 km/h (in Fahrtrichtung Brühlstraße). Die Geschwindigkeit V85, die am ehesten das tatsächliche Fahrverhalten wiedergibt und von 85 % aller Fahrzeuge nicht überschritten wird, betrug 34 km/h (34 km/h in Fahrtrichtung Zenthofweg und 35 km/h in Fahrtrichtung Brühlstraße). Der Anteil der Geschwindigkeiten größer 40 km/h betrug 3,4 % (2,4 % in Fahrtrichtung Zenthofweg und 4,4 % in Fahrtrichtung Brühstraße).
Auch nach den Ergebnissen der erneuten Geschwindigkeitsmessung ist das Geschwindigkeitsniveau der Rödgener Straße als unauffällig einzustufen.
An der Rödgener Straße sind 38 Eigentumswohnungen und eine Tiefgarage entstanden. Ein Parkstreifen mit sechs Parkplätzen wurde im öffentlichen Raum angelegt. Zum Ende des Jahres 2018 haben die ersten Eigentümer ihre Wohnungen bezogen. Der Wohnkomplex wird voraussichtlich im Frühjahr 2019 vollständig bewohnt sein. Die langfristige Auswirkung der Ein- und Ausfahrten der Tiefgarage sowie die des Parkstandes vor dem Wohnkomplex auf die gefahrenen Geschwindigkeiten wird sich erst nach dem vollständigen Bezug der Wohnungen feststellen lassen.
3. Fazit und Empfehlung
Aufgrund des mehrfach erfassten unauffälligen Geschwindigkeitsniveaus sind zurzeit keine baulichen Maßnahmen in der Rödgener Straße notwendig. Wie sich der Bau der Wohnanlage mit den zusätzlichen Fahrzeugbewegungen auf die gefahrenen Geschwindigkeiten auswirkt, bleibt abzuwarten.
Die Verwaltung empfiehlt daher nach Bezug aller Wohnungen die Geschwindigkeiten zu überprüfen und erneut ein Geschwindigkeitsprofil zu erstellen. Auf dieser Grundlage kann entschieden werden, ob Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung notwendig sind.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2019 | Fortgeschriebener Ansatz 2019 | Ansatz 2020 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||||||||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2019 | Fortgeschriebener Ansatz 2019 | Ansatz 2020 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||||||||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||||||||||
Betroffene Straßen
Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.
3 Straßen
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Projekt: Verkehrsberuhigung Rödgener Straße
Zum ProjektDie Stadt Aachen prüft Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Rödgener Straße in Eilendorf, nachdem hohe Geschwindigkeiten gemessen wurden. Kostengünstige Lösungen wie alternierendes Parken sind jedoch nicht umsetzbar.
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Nach dem Bau einer Wohnanlage in Eilendorf wird geprüft, ob die Verkehrssituation in der Rödgener Straße beruhigt werden muss.
Projekt
Verkehrsberuhigung Rödgener Straße
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Betroffene Gruppen
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PrüfauftragVerfahrensstand
Problem erkanntBezirk
EilendorfModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 18.2.2026