Vorlage·FB 61/1154/WP17·9. Mai 2019

Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 516 -Diemstraße- (Heidbendenstraße)hier:- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB- Empfehlung zum Satzungsbeschluss

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Ein Bebauungsplan wird angepasst: Was bedeutet die Teilaufhebung für die Diemstraße und die umliegende Fläche?

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis deröffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die Teilaufhebung desBebauungsplanes Nr. 516-Diemstraße- (Heidbendenstraße) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 516-Diemstraße- (Heidbendenstraße) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens / Beschlusslage

Die Programmberatung ist durch Beratung im Planungsausschuss am 01.09.2016 und in der Bezirksvertretung Aachen Mitte am 28.09.2016 erfolgt. Einstimmig wurde jeweils der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gefasst. (FB 61/0528/WP17)

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 06.03.2017 bis 17.03.2017 stattgefunden. Es waren 13 Bürgerinnen und Bürger zum Anhörungstermin am 16.03.2017 erschienen. Hauptthema für die Anwesenden war die Abgrenzung des Plangebietes und die Anpassung der Neubebauung an die in der Umgebung vorhandene Bebauung.

Der Offenlagebeschluss wurde am 06.09.2018 einstimmig durch den Planungsausschuss gefasst, nachdem die Bezirksvertretung Aachen-Mitte ebenfalls einstimmig am 29.08.2018 die Empfehlung dazu ausgesprochen hatte. (FB 61/ 1003 / WP17) In der Zeit vom 29.10.2018 bis 30.11.2018 fand die Offenlage statt.

2.Bericht über das Ergebnis derBeteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB

Zu einem Zeitpunkt, als die Vorlage für die Beratung über die frühzeitige Beteiligung bereits abgeschlossen war, hat derBUND noch eine Eingabe zur Planung gemacht, diese wird in den Abwägungsvorschlag zur Offenlage mit aufgenommen.

Insgesamt liegen damit zwei schriftliche Eingaben vor.

Die Inhalte und die Abwägungsvorschläge sind im beigefügten Dokument dargelegt.

Im Rahmen der Offenlage sindzwei Schreiben mit Vorschlägen zur Nutzung der ehemaligen Sportplatzfläche eingegangen. Diese Vorschläge werden durch die Verwaltung geprüft, sind aber nicht abwägungsrelevant.

3.Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB

Auf die Beteiligung der Behörden wurde verzichtet, da keine Betroffenheit festgestellt werden konnte.

4.Empfehlung zum Satzungsbeschluss

Durch die Teilaufhebung des Bebauungsplan Nr. 516 -Diemstraße- (Heidbendenstraße) wird die Möglichkeit geschaffen, entlang der Verkehrsflächen Wohngebäude zu errichten und eine heute versiegelte Fläche in der Größe von ca. 7.000 qm zu renaturieren.

Die Verwaltung empfiehlt, für die Teilaufhebung desBebauungsplanes Nr. 516 -Diemstraße- (Heidbendenstraße) den Satzungsbeschluss zu fassen

Bebauungsplan

Bebauungsplan-Referenzen aus dieser Vorlage.

1 Bebauungsplan

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Projekt: Bebauungsplan Diemstraße

Zum Projekt

Die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 516 ermöglicht den Neubau von Wohngebäuden entlang der Heidbendenstraße und die Renaturierung einer versiegelten Fläche.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

StadtentwicklungUmsetzung beschlossen6. Sept. 2018 – 9. Mai 20192 Vorlagen
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KI-Analyse

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Worum geht es?

Ein Bebauungsplan wird angepasst: Was bedeutet die Teilaufhebung für die Diemstraße und die umliegende Fläche?

Projekt

Bebauungsplan Diemstraße

Auch: B-Plan Nr. 516

Kategorien

StadtentwicklungWohnen

Schlagworte

BebauungsplanRenaturierungWohnbebauungFlächennutzung

Betroffene Gruppen

Anwohner DiemstraßeBauherren

Handlungstyp

Aufhebung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Bezirk

Mitte

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Anhörung
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
18.2.2026
Technische Details