Vereinbarung über die Höhe des zukünftig zu zahlenden Erbbauzinses
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Die Stadt Aachen passt die Erbbauzinsen für Wohn- und Gewerbegrundstücke an das aktuelle Zinsniveau an, um das Erbbaurecht attraktiver zu gestalten.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss genehmigt die Vorlage zu den in den Erläuterungen aufgeführten Bedingungen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Zu Beginn der 1980er Jahre hat die Stadt Aachen an den Grundstücken in den Baugebieten Steppenberg und Eilendorf-Nirm Erbbaurechte vergeben und in den Verträgen einen jährlichen Erbbauzins in Höhe von 5 % des Bodenwertes vereinbart. Der Erbbauzins ist im Grundbuch wertbeständig gesichert.
Bis zum jetzigen Zeitpunkt beträgt der Erbbauzins 5 % des Bodenwertes bei Einfamilienhausgrundstücken und im Wohnungsbau und 6 % des Bodenwertes bei gewerblich genutzten Erbbaurechten.
Eine Anpassung des Erbbauzinses an das derzeitige Zinsniveau ist bisher nicht erfolgt.
Zurzeit wird das Erbbaurecht als Instrument der Daseinsvorsorge und Baulandbereitstellung, insbesondere vor dem Hintergrund einer langfristigen Sicherung des Bodenvermögens, der Dämpfung von Bodenspekulationen und der Möglichkeit einer wohnungs- und stadtentwicklungspolitischen Steuerung bundesweit in unterschiedlichen Gremien diskutiert.
So auch in Aachen, wo in der Sitzung des Ausschusses am 02.04.2019 über den Ratsantrag der CDU- und SPD-Fraktionen vom 06.12.2018 zum Aachener Modell zur kommunalen Wohnungsbauförderung beraten wurde.
In der Vorlage der Verwaltung wurde bereits auf die Absicht zur Reduzierung des Erbbauzinses hingewiesen.
Um das Erbbaurecht Bauwilligen als attraktives Instrument anbieten zu können, wird auch eine Anpassung des Erbbauzinses an das derzeitige Zinsniveau für erforderlich angesehen.
Es ist daher beabsichtigt, für den Wohnungsbau und für Einfamilienhausbaugrundstücke den jährlich zu zahlenden Erbbauzins auf 3 % des Bodenwertes zu reduzieren, da bei der derzeitigen Zinslage der Erbbauzins von 5 % des Bodenwertes in der Regel zu deutlichen wirtschaftlichen Nachteilen führt und der Erbbauzins von 3 % als derzeit marktüblich angesehen werden kann.
Eine mögliche spätere Erhöhung des Erbbauzinses ist nach dem Erbbaurechtsgesetz möglich. Für gewerblich genutzte Grundstücke soll der jährlich zu zahlende Erbbauzins zukünftig 4 % des Bodenwertes betragen.
Erbbauzinserhöhungen sollen wie bisher nach dem Verbraucherpreisindex vorgenommen werden und erstmals nach 10 Jahren, dann zweimal nach 5 Jahren und ab dem 20. Jahr jeweils nach 3 Jahren erfolgen. Der zu zahlende Erbbauzins wird im Grundbuch wertbeständig gesichert.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||||||||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||||||||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||||||||||
Dokument
KI-Analyse
Worum geht es?
Die Stadt Aachen passt die Erbbauzinsen für Wohn- und Gewerbegrundstücke an das aktuelle Zinsniveau an, um das Erbbaurecht attraktiver zu gestalten.
Projekt
Erbbauzinsanpassung
Auch: Erbbauzins Steppenberg, Erbbauzins Eilendorf-Nirm
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Maßnahme geplantModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
- Geändert
- 18.2.2026