I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 842 - Gewerbegebiet Oberforstbach Süd - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim für den Bereich im Bereich Werkstraße 16, zwischen Monschauer Straße und Werkstraße hier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Ein ehemaliges Hotel im Gewerbegebiet Oberforstbach soll dauerhaft als Flüchtlingsunterkunft genutzt werden. Dafür wird der Bebauungsplan angepasst.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 842 - Gewerbegebiet Oberforstbach Süd - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim für den Bereich im Bereich Werkstraße 16, zwischen Monschauer Straße und Werkstraße in der vorgelegten Fassung gem. §10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Inhalt der Vorlage FB61/1128/WP17 – Änderungs- und Offenlagebeschluss – ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.
Mit der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 842 - Gewerbegebiet Oberforstbach Süd – sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafürgeschaffen werden, das im östlichen Bereich des Gewerbegebietes zwischen der Werkstraße und der Monschauer Straße gelegene ehemals als Hotel und Tennissportanlage genutzte Gebäude (Schweizer Hof) dauerhaft als Flüchtlingsunterkunft nutzen zu können.
Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. §13a BauGB. Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeitkonnte verzichtet werden, da es sich bei dieser Änderung nicht um eine erhebliche Neugestaltung oder Neuentwicklung des bestehenden Gewerbegebietes handelt und sich wesentlich unterscheidende Lösungen für diese Änderung nicht vorliegen.
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.02.2019 beschlossen, das Änderungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 842 einzuleiten und den Entwurf dieser I. Änderung öffentlich auszulegen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim hatte am 06.02.2019 aus bezirklicher Sicht einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.
Die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 842 - Gewerbegebiet Oberforstbach-Süd - fand in der Zeit vom 05.03.2019 bis einschließlich 08.04.2019 statt. Während dieser Zeit sind keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen.
Auf die Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belangekonnte verzichtet werden, da deren Belange durch die Änderung nicht berührt werden.
Eine weitere Beratung in der Bezirksvertretung und im Planungsausschuss ist somit nicht erforderlich.
Die Verwaltung empfiehlt, die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 842 - Gewerbegebiet Oberforstbach Süd – als Satzung zu beschließen.
Bebauungsplan
Bebauungsplan-Referenzen aus dieser Vorlage.
1 Bebauungsplan
Karte wird geladen…
Dokument
Weitere Dokumente (2)
Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.
KI-Analyse
Worum geht es?
Ein ehemaliges Hotel im Gewerbegebiet Oberforstbach soll dauerhaft als Flüchtlingsunterkunft genutzt werden. Dafür wird der Bebauungsplan angepasst.
Projekt
Flüchtlingsunterkunft Oberforstbach
Auch: Schweizer Hof
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
PlanungVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenBezirk
Kornelimünster/WalheimModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 18.2.2026