Verlegung der Stromkabel für die Windenergieanlagen 6 und 7 im MünsterwaldAntrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplans
Inhalt
Erläuterungen
Für zwei neue Windenergieanlagen im Münsterwald muss die Stromkabeltrasse neu geplant werden. Was bedeutet das für Natur und Landschaft?
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Naturschutzbeirat widerspricht der durch die untere Naturschutzbehörde beabsichtigten Befreiung nicht.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Münsterwald steht die Errichtung der genehmigten Windenergieanlagen 6 und 7 (WEA 6 und 7) östlich derB 258 bevor. Bauherrin ist die STAWAG Energie GmbH. Die für die Netzanbindung aller WEA notwendige Verlegung von Erdkabeln war bereits im Jahr 2015 Gegenstand eines naturschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens. Im Laufe der Detailplanung der WEA 6 und 7 hat sich herausgestellt, dass deren Vernetzung nicht wie ursprünglich geplant umgesetzt werden kann bzw. mit größeren Eingriffen verbunden ist. Es liegt daher ein neuer Genehmigungsantrag für eine geänderte Kabeltrasse vor.
Hintergrund/Begründung:
Der erste Entwurf sah einen Netzanschluss bei der WAG (Wassergewinnungs- und Aufbereitungsgesellschaft) vor, welcher von der Gemeinde Roetgen verwehrt wurde. Daher wurde eine alternative Leitungsplanung angestrebt, die alle gegebenen Umstände berücksichtigt. Eine weitere Möglichkeit, die vorhandene Baustellenzufahrt zu nutzen, scheiterte an den Nutzungsrechten. Eigentümer ist hier nicht die Stadt Aachen.
Die Errichtung des Windparks Münsterwald erfolgt in zwei voneinander getrennten Bauabschnitten, fünf WEA westlich der B 258, zwei östlich der B 258.Die Kabelauslegung des Bestandsparks weist nicht die nötige Kapazität auf, um die beiden letzten WEA aufzunehmen. Es kann nur die Leistung einer WEA auf das Bestandskabel nach Krauthausen eingespeist werden, die zweite WEA sollan der K 40 an einem gesonderten Übergabepunkt an das Netz angeschlossen werden.
Die Möglichkeit, ein weiteres Kabel innerhalb der bereits genehmigten Trasse zu verlegen, wurde ebenfalls geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die parallele Verlegung in der begrenzten Trasse mit erheblichen Problemen verbunden ist. Bei Einsatz des Verlegepfluges besteht das Risiko, dass das vorhandene Erdkabel trotz aller Sorgfalt durch das Pflugschwert beschädigt werden kann. Um dies zu vermeiden, müsste mitdeutlichem Mehraufwand in Handschachtung vorgegangen werden. Außerdem hat sich herausgestellt, dass der Eingriff im Vergleich zur jetzigen Planung (s. u.) größer wäre. Es bedarf der Kreuzung von 10 Gewässern, die notwendige Station müsste im Wald platziert werden, und die Trassenlänge wäre um insgesamt 3,5 km länger. Von Vorteil ist zudem, dass die Trasse über größere Längen die vorhandenen Wege nutzt, so dass ein erneuter Eingriff in das Wegebankett reduziert werden kann.
Verlauf/Auswirkungen:
Bei der neuen Streckenführung wurde darauf geachtet, den jeweils kürzesten Weg mit den geringsten Beeinträchtigungen für die zu durchquerende Landschaft zu wählen. Zudem soll die Trassenführung auf dem Gebiet der Stadt Aachen liegen.
Die Kabeltrasse der WEA 6 besitzt eine Länge von etwa 1,3 km. Nördlich der Kreisstraße K40 wird siedurch eine Station (Muffe) an die vorhandene Verkabelung der bestehenden WEA angebunden. Ausgehendvon der WEA 7 bis zur geplanten Übergabestation im Nordosten weist die zugehörige Kabeltrasseeine Länge von ca. 2,4 km auf. Die Kabelverlegung erfolgt in einer Tiefe von
80 bis100 cm (offene Bauweise, Verlegepflug) bzw. von bis zu 200 cm (Bohrverfahren).
Die Kabeltrassen verlaufen überwiegend entlang von unbefestigten Waldwegen sowie geschotterten
oder versiegelten Wirtschaftswegen. Von der wegbegleitenden Verlegung sind weiterhin Saumflurebzw. Wegeseitenränder betroffen. Eine direkte Beanspruchung von Gehölz- oder Gewässerstrukturen wird durch die Trassenwahl sowie durch die Verlegeart (Spülbohrverfahren, Handschachtung) vermieden. In den Bereichen der Standorte der geplanten WEA werden dieTrassen zudem innerhalb der vorgesehenen Zuwegungen der Anlagen verlaufen. Der letzte Abschnitt derKabeltrasse der
WEA 7 verläuft über eine intensiv genutzte Wiese.Zur Errichtung der Kabeltrasse ist an einer Stelle die Unterquerung der K 40 mittels Spülbohrungvorgesehen.An insgesamt vier Stellen werden zudem Fließgewässer mit Hilfe von Spülbohrungen oderBodendurchpressungen unterquert. Die Unterquerung des Nebenarms des Fobisbachsdient an einer Stelle auch der Querung eines gesetzlich geschützten Biotops.Diese Trasse wurde gewählt, um Rodungen zu vermeiden und auf Aachener Stadtgebiet zu bleiben. Nördlich verläuft eine Wasserleitung, die aufgrund eines zu steilen Winkels nicht gequert werden kann. Von hier aus besteht die kürzeste Anbindung an eine vorhandene Rückegasse.
Die Kabeltrasse der WEA 6 wird südlich der K40 an die vorhandene Verkabelung der bereitsbestehenden fünf WEA angebunden. Für den Bau einer Station (Muffe) wird im Bereich eines lückigenFichtenbestands eine Fläche von ca. 2,4 m² dauerhaft beansprucht.Der Einspeisepunkt der Kabeltrasse der WEA 7 befindet sich nordöstlich des geplanten Windparks aufdem Gebiet der Gemeinde Roetgen.
Im vorliegenden landschaftspflegerischen Begleitplan wirdder Eingriff inNatur und Landschaft durch die Kabelverlegung bewertet und bilanziert. Ferner sind Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen benannt, die bei der Planung bzw. Durchführung des Vorhabens zu berücksichtigen sind.
Nach dem Begleitplan verursacht die Maßnahme keine erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden. InBereichen, in denen mit Beeinträchtigungen insbesondere schutzwürdiger Böden zu rechnen ist, wird eine bodenkundliche Baubegleitung durchgeführt.
An dem Standort der Muffe entsteht ein Biotopwertverlust von 1,2 Punkten. Die temporäre Beanspruchung von ökologisch sehr gering- bis mittelwertigen Biotopen (Waldwege,Kahlschläge/Lichtungen sowie wegbegleitende Saumgesellschaften) kann aufgrund der kurzen Dauer der Beanspruchung und der guten Regenerationsfähigkeit derbetroffenen Biotope als unerheblich eingestuft werden.
Artenschutz:
Im landschaftspflegerischen Begleitplan wurde die Möglichkeit von Verstößen nach § 44 BNatSchG geprüft. Bei Einhaltung von Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung wie z.B. Bauzeitenbeschränkung, Baufeldräumung und Baufeldkontrollesind für die potenziell vorkommenden, planungsrelevanten Arten diesbezügliche Konflikte nicht zu erwarten.
Die untere Naturschutzbehörde beabsichtigt, für die geplante Kabelverlegung eine naturschutzrechtliche Befreiung zu erteilen. Eine ökologische Baubegleitung ist zu stellen.
Dokument
Weitere Dokumente (5)
Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.
Projekt: Windpark Münsterwald
Zum ProjektDie Stadt Aachen plant die Verlegung von Stromkabeln für die Windenergieanlagen 6 und 7 im Münsterwald. Aufgrund geänderter Planungen ist eine neue naturschutzrechtliche Genehmigung erforderlich.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Weitere Vorlagen in diesem Projekt
- Windpark Münsterwald - sofortiger Baustopp, Ratsantrag der AfD Nr. 369/17 vom 04.06.2018FB 36/0300/WP17 · 13. Nov. 2018
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Für zwei neue Windenergieanlagen im Münsterwald muss die Stromkabeltrasse neu geplant werden. Was bedeutet das für Natur und Landschaft?
Projekt
Windpark Münsterwald
Auch: WEA 6 und 7, Windenergieanlagen Münsterwald
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Schlagworte
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Handlungstyp
NeubauVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Geändert
- 18.2.2026