Vorlage·FB 52/0127/WP17·18. September 2019

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NRW- Sanierung und Erweiterung der Umkleide- und Duschräume sowie den Neubau eines Jugend- und Schulungsraums auf dem Josef-Glockner-Stadion Aachen-Hörn

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Aachen genehmigt die gem. § 60 GO NRW am 26.08.2019 getroffene Dringlichkeitsentscheidung. Er beauftragt die Verwaltung mit der Baumaßnahme „Sanierung und Erweiterung der Umkleide- und Duschräume sowie den Neubau eines Jugend- und Schulungsraums auf dem Josef-Glockner-Stadion Aachen-Hörn“ baldmöglichst zu beginnen, hierfür werden überplanmäßige Mittel in Höhe von 1.540.000,00 € zur Verfügung gestellt. Außerdem wird sie beauftragt, mit dem Verein eine vertragliche Regelung hinsichtlich seiner Eigenbeteiligung in Höhe von 110.000,00 € an der Maßnahme zu treffen.

(Philipp)

Erläuterungen

Erläuterungen:


Siehe Anlage: Dringlichkeitsentscheidung für den Rat der Stadt Aachen gemäß § 60 GO NRW

Die Baumaßnahme „ Sanierung und Erweiterung der Umkleide- und Duschräume sowie den Neubau eines Jugend- und Schulungsraums auf dem Josef-Glockner- Stadion Aachen-Hörn“ erfordert zur baldmöglichsten Realisierung die Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln in Höhe von 1.540.000 € im Jahr 2019.

Gem. § 83 Abs. 1 GO NRW bedarf die Genehmigung der notwendigen Mittel der vorherigen Zustimmung des Rates, wenn die Aufwendungen /Auszahlungen erheblich sind.

Um die Eigenbeteiligung des Vereins in Höhe von 110.000,00 € nicht zu gefährden war eine Dringlichkeitsentscheidung erforderlich.

Diese wurde am 26.08.2019 getroffen und wird hiermit dem Rat zur Genehmigung vorgelegt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

PSP-Element 5-080102-900-01100-300-1 „Sanierung und Erweiterung der Umkleide- und Duschräume sowie den Neubau eines Jugend- und Schulungsraums auf dem Josef-Glockner-Stadion Aachen-Hörn

Investive Auswirkungen

Ansatz

2019*

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2019

Ansatz 2020 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

110.000 €

0

0

0

0

Auszahlungen

115.000 €

1.765.000 €

0

0

0

0

Ergebnis

115.000 €

1.655.000 €

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

- 1.540.000 €

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

* inkl. Ermächtigungsübertragung in Höhe von 65.000 € aus Vorjahren,somit in 2019 115.000 € (Planungskosten)

Die Gesamtsumme der Kosten der Maßnahme liegt bei 1.650.000 € (ohne Planungskosten). Die bereits eingeplanten 115.000 € sind darüber hinaus gehende Planungskosten. Somit ergibt sich eine Gesamtauszahlung in Höhe von 1.765.000 €.

Die Eigenleistung des Vereins liegt bei 110.000 €, die Einzahlung erfolgt bei genanntem PSP-Element und der Finanzposition 68820000 „Beitragsähnliche Entgelte für Investitionstätigkeit“.

Es ergibt sich somit ein über den Eigenanteil hinausgehender Deckungsbedarf in Höhe von 1.540.000 € im Haushaltsjahr 2019. Die Deckung erfolgt aus folgenden Haushaltspositionen:

- PSP-Element 5-030101-900-00100-990-1 „Schulreparaturprogramm“ (Grundschulen) in Höhe von

500.000 €

- PSP-Element 5-030103-900-00100-990-1 „Schulreparaturprogramm“ (Realschulen) in Höhe von

240.000 €

- PSP-Element 5-030104-900-00100-990-1 „ Schulreparaturprogramm“ (Gymnasien) in Höhe von

800.000 €

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Kategorien

Ratsbetrieb

Schlagworte

DringlichkeitsentscheidungHaushaltsmittel

Handlungstyp

Sonstiges

Verfahrensstand

Abgeschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 52 - Fachbereich Sport
Geändert
18.2.2026
Technische Details