Vorlage·E 18/0194/WP17·21. Januar 2020

Änderung der Friedhofssatzung in § 21 (3)Antrag an das Bürgerforum

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Dürfen Gräber auf dem Waldfriedhof mit Kies gestaltet werden? Eine Anregung zur Änderung der Friedhofssatzung wird diskutiert.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und folgt der Empfehlung der Verwaltung, keine Anpassung der Friedhofssatzung vorzunehmen. Der Antrag gilt als behandelt.


Dr. Markus Kremer

(Beigeordneter)

Erläuterungen

Erläuterungen:

An das Bürgerforum wurde die Anregung gerichtet, § 21 (3) der Friedhofssatzung der Stadt Aachen dahingehend zu ändern, dass eine anderweitige Gestaltung der Gräber auf dem Waldfriedhof vorgenommen werden kann. Insbesondere soll das Bestreuen der Gräber mit Kies ermöglicht werden.

Die Stadt Aachen bietet auf Grundlage der Friedhofssatzung vielfältige Beisetzungsmöglichkeiten an, um den Wünschen der Bürgerinnen und Bürger sowie dem gesellschaftlichen Wandel der Friedhofskultur Rechnung zu tragen. Dabei kann frei entschieden werden, auf welchem der 27 aktiven Aachener Friedhöfe und mit welcher der jeweils dort individuell möglichen Grabarten die Beisetzung erfolgen soll.

Die Gestaltung und Pflege von Grabmalen, Einfassungen und Grabstätten werden sodann in den §§ 21-28 der Friedhofssatzung geregelt. Um den Bürgerinnen und Bürgern einen größtmöglichen Spielraum bei der Gestaltung einer Grabstätte und der Umsetzung persönlicher Vorstellungen einzuräumen, unterliegen die Grabflure auf den Friedhöfen grundsätzlich keinen besonderen Gestaltungsanforderungen. Sie sind jedoch so zu gestalten und der Umgebung anzupassen, dass der Friedhofszweck, der Gesamtcharakter sowie die Würde des Friedhofes gewahrt werden.

Lediglich für den Waldfriedhof sowie den Friedhof Lintert sieht die Friedhofssatzung in § 21 Abs. 3 besondere Gestaltungsanforderungen vor, um den natürlichen Charakter dieser im Wald gelegenen Friedhöfe nachhaltig und dauerhaft zu wahren.

In einer eigens entwickelten Broschüre beschreibt die Stadt Aachen sämtliche Grabarten und Bestattungsmöglichkeiten auf den Aachener Friedhöfen. Neben dieser stark nachgefragten Kurzinformation wurde ebenso das Angebot an Beratungsgesprächen durch qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung intensiviert. Beide Maßnahmen haben im Laufe der letzten Jahre dazu beigetragen, dass die Friedhofsnutzer nach entsprechender Information oder Beratung das für sie passende Angebot auf einem der Aachener Friedhöfe gefunden haben und sich nach ihren Wünschen entfalten konnten.

Hinsichtlich der Verwendung von Kies als Material zur Grababdeckung hat sich in den vergangenen Jahren jedoch gezeigt, dass dort wo eine solche Gestaltungsform erlaubt ist, ganze Grabreihen mit unterschiedlich farbigem Kies entstanden sind. Auch die genehmigungspflichtigen Teilabdeckungen mit Grabplatten, welche auf dem Waldfriedhof sowie dem Friedhof Lintert aus den vorgenannten Gründen ebenfalls nicht gestattet ist, hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Beide Entwicklungen, sowohl die Wahl von Kies als auch von Steinplatten, folgen dem Trend einer möglichst pflegefreien und somit aufwandsarmen Grabgestaltung. Dem kann und möchte sich auch die Stadt Aachen in Zeiten einer älter werdenden Gesellschaft sowie der zunehmenden Ortsungebundenheit der Hinterbliebenen zum Friedhof nicht entziehen.

Der fortschreitende Wandel des Bestattungsverhaltens (Abnahme von Sargbeisetzung; Zunahme von Urnenbeisetzung in Kolumbarien oder Grabeskirchen) ergibt deutlich mehr Friedhofsflächen als für Beisetzungen benötigt werden. Einige der entstandenen Überhangflächen könnten extensiv gepflegt oder als Blühwiesen und Bienenweide umgestaltet werden. So könnte der ökologische Nutzen von Friedhöfen weiter erhöht werden.

Fazit:

Auf vielen Aachener Friedhöfen ist eine Grababdeckung aus Kies oder Plattenbelägen trotz eines geringen ökologischen Nutzens gestattet. Dies kommt dem Anspruch des Bürgers nach einer weitgehend pflegearmen Grabgestaltung entgegen. Zur Wahrung des besonderen Waldcharakters sollte die Gestaltungsmöglichkeit mit Kies und Plattenbelägen jedoch auf dem Waldfriedhof und dem Friedhof Lintert weiterhin ausgeschlossen bleiben, da insbesondere das dortige naturnahe Erscheinungsbild von den Bürgerinnen und Bürgern sehr geschätzt wird.

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Worum geht es?

Dürfen Gräber auf dem Waldfriedhof mit Kies gestaltet werden? Eine Anregung zur Änderung der Friedhofssatzung wird diskutiert.

Projekt

Friedhofsordnung Waldfriedhof

Kategorien

GrünflächenUmwelt & Natur

Schlagworte

GrabgestaltungNaturschutzFriedhofskultur

Betroffene Gruppen

HinterbliebeneFriedhofsbesucher

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Problem erkannt

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Geändert
17.2.2026
Technische Details