NRW-Tarif (AVV)Fortschreibung Beförderungsbedingungen NRW zum 01.01.2020
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Anpassungen der Beförderungsbedingungen im NRW-Tarif sollen den Nahverkehr moderner und nutzerfreundlicher machen – etwa durch digitale Tickets und klare Regeln für Fahrradmitnahme.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen stimmt den der Vorlage beigefügten Ergänzungen der Beförderungsbedingungen NRW zum 01.01.2020 zu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Zum 01.01.2020 ist eine Anpassung der Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW (BB NRW) gegenüber dem Stand vom 01.08.2019 erforderlich.
Auf Empfehlung des LAK Nahverkehr NRW in der Sitzung 25.06.2019 soll in Ziffer 3.1.1 der Begriff Chip durch elektronisches Speichermedium ersetzt werden. Darüber hinaus ergab sich die Ergänzung der Fahrgelderstattung in Ziffer 4. (4). Des Weiteren soll mit der Umgestaltung der Ziffer 7.2 der bargeldlose Ticketverkauf ermöglicht werden. Als letztes soll in Ziffer 9.4 (6) präzisiert werden, dass sich die Fahrgäste bei ihren mitgenommenen Fahrrädern aufhalten müssen.
Im Einzelnen sind die Änderungen der Beförderungsbedingungen NRW zum 01.01.2020 in der Anlage dargestellt.
Dokument
Weitere Dokumente (1)
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KI-Analyse
Worum geht es?
Anpassungen der Beförderungsbedingungen im NRW-Tarif sollen den Nahverkehr moderner und nutzerfreundlicher machen – etwa durch digitale Tickets und klare Regeln für Fahrradmitnahme.
Projekt
NRW-Tarif Beförderungsbedingungen
Auch: BB NRW
Strategien & Programme
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- Aachener Verkehrsverbund
- Geändert
- 18.2.2026