Straßenrechtliche Widmung des umgebauten Marktplatzes in Brand
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Der umgestaltete Marktplatz in Brand wird offiziell als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet und steht damit allen Bürgern zur Nutzung offen.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Brand, den umgebauten Marktplatz klarstellend dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen (Gemarkung Brand, Flur 7, Flurstück 959 tlw.).
Der Gemeingebrauch an der eigentlichen Platzfläche wird auf „Fußgängerzone“ beschränkt. Ansonsten wird der Gemeingebrauch nicht beschränkt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der komplett umgestaltete Marktplatz in Brand (Gemarkung Brand, Flur 7, Flurstück 959 tlw.) ist endgültig hergestellt. Es sind somit die Voraussetzungen zur Widmung der Verkehrsfläche erfüllt.
Der umgebaute Marktplatz ist daher klarstellend dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Abs. 4.2 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) – Gemeindestraße/Anliegerstraßen u.a. - zu widmen. Der Gemeingebrauch an der eigentlichen Platzfläche wird auf „Fußgängerzone“ beschränkt. Ansonsten wird der Gemeingebrauch nicht beschränkt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Betroffene Straßen
Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.
1 Straße
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Dokument
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Projekt: Marktplatz Brand
Zum ProjektDer umgestaltete Marktplatz in Brand wird offiziell als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet. Die Nutzung ist als Fußgängerzone vorgesehen, um die Aufenthaltsqualität zu verbessern.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Weitere Vorlagen in diesem Projekt
- Außengastronomie auf dem MarktplatzAntrag der CDU-BF vom 05.07.2018 (Nr. 60/WP17)BA 1/0136/WP17 · 31. Okt. 2018
- Umgestaltung Marktplatz Brand und Umgebung;hier: Ausführungsbeschluss Marktstraße und Straßenabschnitt MarktplatzFB 61/0031/WP17 · 2. Okt. 2014
- Umgestaltung Marktplatz Brand und Umgebunghier: Änderung der EntwurfsplanungFB 61/0690/WP16 · 4. Juli 2012
KI-Analyse
Worum geht es?
Der umgestaltete Marktplatz in Brand wird offiziell als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet und steht damit allen Bürgern zur Nutzung offen.
Projekt
Marktplatz Brand
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
AbgeschlossenBezirk
BrandModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 62 - Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
- Geändert
- 18.2.2026