Vorlage·E 18/0213/WP17·11. Dezember 2019

Abfallgebührensatzung der Stadt Aachen- Gebührenbedarfsberechnung 2020 -

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Die Abfallgebühren für 2020 bleiben stabil – eine geplante Unterdeckung wird durch Rücklagen ausgeglichen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Beibehaltung der derzeit gültigen Abfallgebühren für das Jahr 2020.

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Beibehaltung der derzeit gültigen Abfallgebühren für das Jahr 2020.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Finanzausschusses und des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb die Beibehaltung der derzeit gültigen Abfallgebühren für das Jahr 2020.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Aus Sicht der Finanzsteuerung ist eine Gebührenerhöhung der Abfallgebühren für das Jahr 2020 nicht erforderlich.

Die in 2020 voraussichtlich entstehende Unterdeckung in Höhe von 1.475.596,05 € wird durch eine Entnahme aus dem bestehenden Sonderposten gedeckt.


Dokument

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KI-Analyse

Diese Informationen wurden automatisch per KI extrahiert und können Fehler enthalten.

Worum geht es?

Die Abfallgebühren für 2020 bleiben stabil – eine geplante Unterdeckung wird durch Rücklagen ausgeglichen.

Projekt

Abfallgebühren 2020

Kategorien

Haushalt & Finanzen

Schlagworte

GebührenkalkulationKostendeckungAbfallwirtschaft

Betroffene Gruppen

HaushalteGewerbetreibende

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Geändert
18.2.2026
Technische Details