I. Änderung Bebauungsplan Nr. 825 -Kaiserplatz, Heinrichsallee-hier: Änderungs- und Offenlagebeschluss
Inhalt
Erläuterungen
Die Änderung eines Bebauungsplans soll Wettbüros im Bereich Kaiserplatz und Heinrichsallee ausschließen, um die Wohnqualität zu erhalten.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss gemäß § 2 Abs.1 BauGBdie vereinfachte Änderung und gemäß § 3 Abs.2 BauGB die öffentliche Auslegung der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 825– Kaiserplatz, Heinrichsallee -für den Bereich zwischen dem Hansemannplatz und dem Kaiserplatz in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB die vereinfachte Änderung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 825– Kaiserplatz, Heinrichsallee -für den Bereich zwischen dem Hansemannplatz und dem Kaiserplatz in der vorgelegten Fassung.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ziel und Zweck der Planung
Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Nutzungsänderung einer Tippannahmestelle in ein Wettbüro innerhalb eines Gebäudesam Hansemannplatz vor.Der Bebauungsplan Nr. 825 aus dem Jahr 2001 setzt im Wesentlichen Mischgebiet mit Ausschluss vonSpielhallen, Einrichtungen für Sex-Darbietungen, Sex-Filme oder Sex-Videovorführungen fest. Wettbüros wurden in den damaligen Festsetzungen nicht ausdrücklich ausgeschlossen, da diese Form der Vergnügungsstätten damals nicht in der Häufigkeit beantragt wurde, wie es heute der Fall ist. Dieser Nutzungsausschlusssoll mit der Änderung des Bebauungsplanes nun erfolgen.
Das Ziel der Planung ist, dem sogenannten „Trading-down-Effekt' mit den entsprechenden negativen städtebaulichen Folgen entgegen zu wirken. Im Plangebiet soll die vielfältige Nutzungsmischung erhalten und gestärkt werden. Der Bereich Heinrichsallee, Kaiserplatz ist auch ein innerstädtischer Wohnstandort, der durch die geplanten Festsetzungen geschützt werden soll. Das Plangebiet ist dauerhaft negativen Einflüssen ausgesetzt und befindet sich in einer
städtebaulich angespannten und instabilen Situation. Diese Entwicklung wirkt sich wiederum nachteilig auf das Image des Bereiches aus. Zudem befinden sich zahlreiche Gebäude in einem mäßigen Zustand. Zusätzlich wird dieser Qualitätsverlust durch den Anstieg der sozialen Problemlagen verschärft. Besonders in dieser Situation besteht eine große Gefahr, dass vermehrt Spielhallen und Wettbüros in diese Lagen drängen.
Ein weiteres Zielist der Schutz der an das Plangebiet angrenzenden Wohnbereiche vor einem Übergreifen unerwünschter Nutzungen.
Wettbüronutzungen, die eine städtebauliche und soziale Abwertung des Plangebietes beschleunigen würden, sollen daher im Gebiet des BP Br. 825ausgeschlossen werden.
Umweltbelange sind von der Planung nicht betroffen.
Durch die Änderung des Bebauungsplanes entstehen keine Kosten.
- Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, zur Ergänzung und Konkretisierung der Steuerung von Vergnügungsstätten den Bebauungsplan Nr. 825entsprechend im vereinfachten Verfahren gemäß §13 BauGBzu ändern (nur schriftliche Festsetzungen) und öffentlich auszulegen. Durch die Änderung werden Grundzüge der Planung nicht berührt.
Betroffene Straßen
Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.
3 Straßen
Karte wird geladen…
Dokument
Weitere Dokumente (5)
Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.
Projekt: Bebauungsplan Kaiserplatz
Zum ProjektDie Stadt Aachen beschließt die Änderung des Bebauungsplans Nr. 825, um die Ansiedlung von Vergnügungsstätten wie Wettbüros am Hansemannplatz und Kaiserplatz besser zu steuern.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Weitere Vorlagen in diesem Projekt
- I. Änderung Bebauungsplan Nr. 825 - Kaiserplatz, Heinrichsallee - hier: Änderungs- und OffenlagebeschlussFB 61/1426/WP17 · 14. Mai 2020
KI-Analyse
Worum geht es?
Die Änderung eines Bebauungsplans soll Wettbüros im Bereich Kaiserplatz und Heinrichsallee ausschließen, um die Wohnqualität zu erhalten.
Projekt
Bebauungsplan Kaiserplatz
Auch: Bebauungsplan Nr. 825, BP 825
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Maßnahme geplantBezirk
MitteModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 18.2.2026