I. Änderung des Bebauungsplans Nr. 825 - Kaiserplatz, Heinrichsallee-für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Hansemannplatz und Kaiserplatzhier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Der Bebauungsplan für den Bereich Kaiserplatz und Heinrichsallee wird geändert, um die Ansiedlung von Vergnügungsstätten besser zu steuern.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt die I. Änderung des Bebauungsplans Nr. 825 - Kaiserplatz, Heinrichsallee-
für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Hansemannplatz und Kaiserplatz gem.
§ 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Inhalt der Vorlagen FB 61/1328/WP17 und FB 61/1426/WP17 (Änderungs- und Offenlagebeschluss) einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.
Ausgelöst durch einen Antrag auf Nutzungsänderung einer Tippannahmestelle in ein Wettbüro innerhalb eines Gebäudesam Hansemannplatz hat der Planungsausschuss auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 19.12.2019 beschlossen, zur Ergänzung und Konkretisierung der Steuerung von Vergnügungsstätten den Bebauungsplan Nr. 825zu ändern (nur schriftliche Festsetzungen) und öffentlich auszulegen.
Durch die Änderung werden Grundzüge der Planung nicht berührt, so dass das vereinfachte Verfahren gem. §13 BauGB zur Anwendung kommen kann.
Die öffentliche Auslegung der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 825 erfolgte ebenso wie die Behördenbeteiligung zunächst im Januar 2020, allerdings war die Abgrenzung des Plangebiets nicht korrekt, so dass Beschlussfassung und Offenlage aus Rechtssicherheitsgründen wiederholt wurden.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat darauf hin am 29.04.2020 erneut über die Bebauungsplanänderung beraten und dem Planungsausschuss die (vereinfachte) Änderung und die öffentliche Auslegung empfohlen.
Der Planungsausschuss ist dieser Empfehlung am 14.05.2020 gefolgt und hat gemäß § 2 Abs.1 BauGB die vereinfachte Änderung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 825 - Kaiserplatz, Heinrichsallee – beschlossen.
Die nochmalige öffentliche Auslegung fand vom 08.06.2020 bis einschließlich 24.07.2020 statt. Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt.
Im gesamten Verfahren sind keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit oder von Behörden eingegangen.
Eine erneute Beratung in der Bezirksvertretung bzw. im Planungsausschuss ist daher nicht erforderlich, beide Gremien wurde durch eine Mitteilung der Verwaltung informiert.
Die Verwaltung empfiehlt, die I. Änderung des Bebauungsplans Nr. 825 - Kaiserplatz, Heinrichsallee-
für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Hansemannplatz und Kaiserplatz in der vorgelegten Fassung als Satzung zu beschließen.
Betroffene Straßen
Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.
3 Straßen
Karte wird geladen…
Dokument
Weitere Dokumente (2)
Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.
Projekt: Bebauungsplan Kaiserplatz
Zum ProjektDie Stadt Aachen beschließt die Änderung des Bebauungsplans Nr. 825, um die Ansiedlung von Vergnügungsstätten wie Wettbüros am Hansemannplatz und Kaiserplatz besser zu steuern.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Weitere Vorlagen in diesem Projekt
- I. Änderung Bebauungsplan Nr. 825 - Kaiserplatz, Heinrichsallee - hier: Änderungs- und OffenlagebeschlussFB 61/1426/WP17 · 14. Mai 2020
- I. Änderung Bebauungsplan Nr. 825 -Kaiserplatz, Heinrichsallee-hier: Änderungs- und OffenlagebeschlussFB 61/1328/WP17 · 19. Dez. 2019
KI-Analyse
Worum geht es?
Der Bebauungsplan für den Bereich Kaiserplatz und Heinrichsallee wird geändert, um die Ansiedlung von Vergnügungsstätten besser zu steuern.
Projekt
Bebauungsplan Kaiserplatz
Auch: B-Plan Nr. 825, Bebauungsplan Hansemannplatz
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenBezirk
MitteModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 17.2.2026