Vorlage·FB 61/1190/WP17-1·11. Dezember 2019

Bebauungsplan Nr. 989 - Trierer Straße/Schönforststraße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte entlang der Trierer Straße zwischen Neuhausstraße und Madrider Ringhier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Ein Bebauungsplan soll die Ansiedlung von Vergnügungsstätten wie Wettbüros und Spielhallen in einem Aachener Stadtteil steuern.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt den Bebauungsplan Nr. 989 - Trierer Straße/Schönforststraße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte entlang der Trierer Straße zwischen Neuhausstraße und Madrider Ring gem. §10 Abs. 1 BauGB in der vorgelegten Fassung als Satzung und die Begründung hierzu.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 10.01.2019 nach vorheriger Empfehlung durch die Bezirksvertretung Aachen-Mitte beschlossen, zur Steuerung der Ansiedlung von Vergnügungsstätten – insbesondere von Wettbüros und Spielhallen – einen Bebauungsplan für den Bereich Trierer Straße/ Schönforststraße aufzustellen.

Da das Verfahren auf Grundlage des § 9 (2b) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB als Vereinfachtes Verfahren durchgeführt wird, konnte auf eine frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung ebenso verzichtet werden wie auf die Durchführung einer Umweltprüfung.

Am 06.06.2019 beschloss der Planungsausschuss die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr.989; die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hatte am 09.05.2019 aus bezirklicher Sicht einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.

Die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB des Bebauungsplan Nr. 989 - Trierer Straße/Schönforststraße - fand in der Zeit vom 22.07.2019 bis einschließlich 23.08.2019 statt. Während dieser Zeit sind keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit bzw. Behörden eingegangen.

Aus diesem Grund ist weder in der Bezirksvertretung noch im Planungsausschuss eine erneute Beratung notwendig, beide Gremien wurden über das Ergebnis der Offenlage informiert.

Die Verwaltung empfiehlt, den Bebauungsplan Nr. 989 – Trierer Straße/ Schönforststraße – in der vorgelegten Fassung als Satzung zu beschließen.

Bebauungsplan

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1 Bebauungsplan

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Projekt: Bebauungsplan Trierer Straße/Schönforststraße

Zum Projekt

Die Stadt Aachen beschließt den Bebauungsplan Nr. 989 für den Bereich Trierer Straße/Schönforststraße, um die Ansiedlung von Vergnügungsstätten wie Wettbüros und Spielhallen zu steuern.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

StadtentwicklungUmsetzung beschlossen6. Juni 2019 – 11. Dez. 20192 Vorlagen

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Worum geht es?

Ein Bebauungsplan soll die Ansiedlung von Vergnügungsstätten wie Wettbüros und Spielhallen in einem Aachener Stadtteil steuern.

Projekt

Bebauungsplan Trierer Straße/Schönforststraße

Auch: B-Plan Nr. 989, Bebauungsplan 989

Kategorien

Stadtentwicklung

Schlagworte

VergnügungsstättenNutzungssteuerungBauleitplanung

Betroffene Gruppen

AnwohnerGewerbetreibende

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Bezirk

Mitte

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
18.2.2026
Technische Details