Vorlage·FB 61/1344/WP17·8. Januar 2020

Elsassstraße zwischen Elsassplatz und Stolberger Straße, Freigabe des beidseitigen aufgeschulterten Parkens

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

In der Elsassstraße soll beidseitiges Gehwegparken wieder erlaubt werden, um den Begegnungsverkehr von Bussen zu erleichtern.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte beschließt, zur Gewährleistung einer ausreichenden Begegnungsfahrbahn für den Linienbusverkehr auch den nordwestlichen Gehweg (Seite Lützowstraße) zum aufgeschulterten Parken freizugeben.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Die Elsassstraße zwischen Elsassplatz und Stolberger Straße verfügt über eine ca. 9 m breite Fahrbahn und zwei je 3 m breite Gehwege, die jeweils 1,80 m breit mit Gehwegplatten und 1,20 m breit mit Verbundsteinpflaster belegt sind. Dies stammt aus einer Zeit vor ca. 30 Jahren, als dort noch beidseitiges aufgeschultertes Gehwegparken für die PKW zugelassen war.

Im Zusammenhang mit dem Generalbeschluss des Verkehrsmanagementausschusses, Gehwege unabhängig von ihrer Breite möglichst von parkenden Fahrzeugen zu befreien, wurde vor ca. 20 Jahren auf der südöstlichen Seite (Seite Lützowstraße) das Gehwegparken aufgehoben, sodass die Fahrzeuge dort am Fahrbahnrand parken. Hierdurch reduziert sich die nutzbare Fahrgassenbreite der Elsassstraße bei einseitigem Fahrbahnrandparken und einseitigem aufgeschulterten Parken unter Berücksichtigung der Spiegel der geparkten Fahrzeuge auf teilweise nur 5,50 m.

Die ASEAG befährt diesen Abschnitt der Elsassstraße mit allen Buslinien nach Eilendorf im Begegnungsverkehr in hoher Taktdichte. Allein in 2019 hat die ASEAG 9 Sachbeschädigungen durch ihre Linienbusse an Spiegeln geparkter Fahrzeuge, an entgegenkommenden Lieferfahrzeugen oder auch an entgegenkommenden Linienbussen aufnehmen müssen. Deshalb fordert die ASEAG Maßnahmen zur Verbreiterung der Fahrgasse Elsassstraße oder Schaffung mehrerer Ausweichflächen mit entsprechenden Haltverbotszonen.

Der Parkdruck in diesem Wohnquartier war schon immer recht groß. Durch die Einrichtung der Bewohnerparkgebiete im Frankenberger Viertel nutzen jetzt auch die dort Beschäftigten oder Anwohner ohne Berechtigung für einen Bewohnerparkausweis das Wohngebiet östlich des Adalbertsteinweges als Parkmöglichkeit, wodurch der Parkdruck im Elsassviertel noch weiter gestiegen ist. Hieraus resultiert die Gefahr, dass 2 – 3 denkbare je 30 m lange Haltverbotszonen in der Elsassstraße zur Schaffung von Ausweichstellen für sich begegnende Großfahrzeuge besonders in den Abendstunden und an den Wochenenden aufgrund der dann deutlich geringeren Überwachung des ruhenden Verkehres häufig zugeparkt wären.

Aus diesem Grunde schlägt die Verwaltung vor, entsprechend der seit Jahren problemlosen Parkordnung auf der südwestlichen Seite (Seite Kennedypark) auch auf der nordöstlichen Seite wieder das aufgeschulterte Parken durch Ausschilderung von Z. 315-55 ff StVO freizugeben. Hierdurch verbreitert sich die Fahrbahn der Elsassstraße um ca. 1 m auf mind. 6,50 m und der Begegnungsverkehr von Linienbussen sowie zwischen Bussen und entgegenkommenden bzw. in 2. Reihe haltenden Lieferwagen wird auch ohne Sachbeschädigungen ermöglicht. Der Restgehweg verbleibt mit ca. 1,80m genauso breit wie seit Jahren gegenüber.

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

4 Straßen

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KI-Analyse

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Worum geht es?

In der Elsassstraße soll beidseitiges Gehwegparken wieder erlaubt werden, um den Begegnungsverkehr von Bussen zu erleichtern.

Projekt

Parkraum Elsassstraße

Kategorien

Verkehr

Schlagworte

ParkraummanagementVerkehrssicherheitÖPNV

Betroffene Gruppen

AnwohnerBusfahrgästeAutofahrer

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Bezirk

Mitte

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
18.2.2026
Technische Details