Aussetzen des ab dem 01.01.2016 eingeführten Standortkonzeptes "Gebündelte Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen an einen Antragsteller" zunächst für ein Jahr mit dem Ziel, Altkleidercontainer dauerhaft nicht mehr auf öffentlichen Flächen zuzulassenhier: Bericht zur Evaluierung der Projektphase
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Sollen Altkleidercontainer auf öffentlichen Flächen verboten werden? Die Stadt Aachen evaluiert die Auswirkungen des ausgesetzten Standortkonzepts.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Das Standortkonzept ist hiermit dauerhaft aufgegeben.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 08.05.2019 die Empfehlung des Mobilitätsausschusses zustimmend zur Kenntnis genommen und mehrheitlich bei vier Nein-Stimmen und einer Enthaltung beschlossen, das ab dem 01.01.2016 eingeführte Standortkonzept “Gebündelte Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen an einen Antragsteller“ ab sofort zunächst befristet für ein Jahr auszusetzen und keine Sondernutzungserlaubnisse zu erteilen. Das Jahr 2019 soll als Projektphase definiert werden, in der die Verwaltung die Auswirkungen beobachtet. Die Verwaltung soll mit einer Evaluation beauftragt werden, über die Ende 2019 zu berichten ist. Für den Fall, dass die Evaluation positiv endet, soll das Standortkonzept ohne weitere Beschlussfassung ab dem 01.01.2020 aufgegeben werden; darüber hinaus sollen keine Sondernutzungserlaubnisse mehr zum Aufstellen von Altkleidercontainern auf öffentlicher Verkehrsfläche im gesamten Stadtgebiet erteilt werden.
Nach Ablauf der Sondernutzungserlaubnis wurden die Altkleidercontainer ab der zweiten Kalenderwoche des Jahres 2019 durch den Erlaubnisnehmer sukzessive abgebaut. Da zum gleichen Zeitpunkt keine neuen Altkleidercontainer auf öffentlicher Verkehrsfläche aufgestellt worden sind, erreichten die Verwaltung in den ersten Wochen zahlreiche Anrufe von Bürgerinnen und Bürgern, die sich erkundigten, wo sie die Altkleider abgeben können. Einige Bürgerinnen und Bürger äußerten auch ihren Unmut über die Entscheidung. Die caritativen Einrichtungen standen zum selben Zeitpunkt vor der logistischen Herausforderung, das durch den Abzug der Altkleidercontainer gestiegene Abgabevolumen zu bewältigen. Zur Unterstützung der caritativen Einrichtungen hat die Verwaltung 21 Flächen zur Verfügung gestellt, auf denen insgesamt 60 Altkleidercontainer für die Zeit vom 01.09.2019 bis 31.12.2020 aufgestellt werden können und aufgestellt worden sind.
Gleichzeitig hat die Verwaltung einen interaktiven Stadtplan veröffentlicht, in dem Altkleidercontainerstandorte auf privaten Flächen abgebildet sind.
Die Bürgerinnen und Bürger haben sich recht schnell an die neue Situation gewöhnt, sodass Nachfragen und Beschwerden ausblieben.
Auch der Aachener Stadtbetrieb bestätigt, dass es keine Beschwerden mehr zu Altkleidercontainern gibt. An den zur Verfügung gestellten städtischen Flächen gibt es weder wild abgelagerten Müll, noch Überfüllungen, noch anderweitige Verschmutzungen.
Insgesamt hat der Aachener Stadtbetrieb auch festgestellt, dass sich die Zusammensetzung des wilden Mülls nicht verändert hat. Es befinden sich heute genauso wie zu der Zeit, in der noch Altkleidercontainer auf öffentlicher Verkehrsfläche standen, neben Restmüll, Biomüll, Bauschutt auch Anteile von Altkleidern im wilden Müll.
In der Vergangenheit hat es vereinzelt Hinweise auf eine Überfüllung an Altkleidercontainern gegeben, die auf privater Fläche stehen. Aufgrund fehlender Zuständigkeit darf der Aachener Stadtbetrieb diesen Müll nicht entsorgen – hier ist der Grundstückseigentümer gefordert.
Fazit:
Die Bürgerinnen und Bürger haben sich an die geänderten Voraussetzungen gewöhnt und entsorgen ihre Altkleider entweder in den vorhandenen Altkleidercontainern oder in den Kleiderkammern. Da sich das Aufkommen des wilden Mülls nicht wesentlich verändert hat und auch die Zusammensetzung des wilden Mülls gleich geblieben ist, geht die Verwaltung davon aus, dass das vorhandene Entsorgungsangebot für Altkleider absolut ausreichend ist und das Standortkonzept aufgegeben werden soll.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Dokument
Projekt: Altkleidercontainer-Regulierung
Zum ProjektDie Stadt Aachen hat das Standortkonzept für Altkleidercontainer auf öffentlichen Flächen ausgesetzt und evaluiert. Die Bürger haben sich an die neuen Entsorgungsmöglichkeiten gewöhnt.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Weitere Vorlagen in diesem Projekt
KI-Analyse
Worum geht es?
Sollen Altkleidercontainer auf öffentlichen Flächen verboten werden? Die Stadt Aachen evaluiert die Auswirkungen des ausgesetzten Standortkonzepts.
Projekt
Altkleidercontainer-Regulierung
Auch: Sondernutzungserlaubnis Altkleider
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 17.2.2026