Vorlage·FB 61/1370/WP17·19. Februar 2020

Aussetzen des ab dem 01.01.2016 eingeführten Standortkonzeptes "Gebündelte Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen an einen Antragsteller" zunächst für ein Jahr mit dem Ziel, Altkleidercontainer dauerhaft nicht mehr auf öffentlichen Flächen zuzulassenhier: Bericht zur Evaluierung der Projektphase

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Sollen Altkleidercontainer auf öffentlichen Flächen verboten werden? Die Stadt Aachen evaluiert die Auswirkungen des ausgesetzten Standortkonzepts.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Das Standortkonzept ist hiermit dauerhaft aufgegeben.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 08.05.2019 die Empfehlung des Mobilitätsausschusses zustimmend zur Kenntnis genommen und mehrheitlich bei vier Nein-Stimmen und einer Enthaltung beschlossen, das ab dem 01.01.2016 eingeführte Standortkonzept “Gebündelte Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen an einen Antragsteller“ ab sofort zunächst befristet für ein Jahr auszusetzen und keine Sondernutzungserlaubnisse zu erteilen. Das Jahr 2019 soll als Projektphase definiert werden, in der die Verwaltung die Auswirkungen beobachtet. Die Verwaltung soll mit einer Evaluation beauftragt werden, über die Ende 2019 zu berichten ist. Für den Fall, dass die Evaluation positiv endet, soll das Standortkonzept ohne weitere Beschlussfassung ab dem 01.01.2020 aufgegeben werden; darüber hinaus sollen keine Sondernutzungserlaubnisse mehr zum Aufstellen von Altkleidercontainern auf öffentlicher Verkehrsfläche im gesamten Stadtgebiet erteilt werden.

Nach Ablauf der Sondernutzungserlaubnis wurden die Altkleidercontainer ab der zweiten Kalenderwoche des Jahres 2019 durch den Erlaubnisnehmer sukzessive abgebaut. Da zum gleichen Zeitpunkt keine neuen Altkleidercontainer auf öffentlicher Verkehrsfläche aufgestellt worden sind, erreichten die Verwaltung in den ersten Wochen zahlreiche Anrufe von Bürgerinnen und Bürgern, die sich erkundigten, wo sie die Altkleider abgeben können. Einige Bürgerinnen und Bürger äußerten auch ihren Unmut über die Entscheidung. Die caritativen Einrichtungen standen zum selben Zeitpunkt vor der logistischen Herausforderung, das durch den Abzug der Altkleidercontainer gestiegene Abgabevolumen zu bewältigen. Zur Unterstützung der caritativen Einrichtungen hat die Verwaltung 21 Flächen zur Verfügung gestellt, auf denen insgesamt 60 Altkleidercontainer für die Zeit vom 01.09.2019 bis 31.12.2020 aufgestellt werden können und aufgestellt worden sind.

Gleichzeitig hat die Verwaltung einen interaktiven Stadtplan veröffentlicht, in dem Altkleidercontainerstandorte auf privaten Flächen abgebildet sind.

Die Bürgerinnen und Bürger haben sich recht schnell an die neue Situation gewöhnt, sodass Nachfragen und Beschwerden ausblieben.

Auch der Aachener Stadtbetrieb bestätigt, dass es keine Beschwerden mehr zu Altkleidercontainern gibt. An den zur Verfügung gestellten städtischen Flächen gibt es weder wild abgelagerten Müll, noch Überfüllungen, noch anderweitige Verschmutzungen.

Insgesamt hat der Aachener Stadtbetrieb auch festgestellt, dass sich die Zusammensetzung des wilden Mülls nicht verändert hat. Es befinden sich heute genauso wie zu der Zeit, in der noch Altkleidercontainer auf öffentlicher Verkehrsfläche standen, neben Restmüll, Biomüll, Bauschutt auch Anteile von Altkleidern im wilden Müll.

In der Vergangenheit hat es vereinzelt Hinweise auf eine Überfüllung an Altkleidercontainern gegeben, die auf privater Fläche stehen. Aufgrund fehlender Zuständigkeit darf der Aachener Stadtbetrieb diesen Müll nicht entsorgen – hier ist der Grundstückseigentümer gefordert.

Fazit:

Die Bürgerinnen und Bürger haben sich an die geänderten Voraussetzungen gewöhnt und entsorgen ihre Altkleider entweder in den vorhandenen Altkleidercontainern oder in den Kleiderkammern. Da sich das Aufkommen des wilden Mülls nicht wesentlich verändert hat und auch die Zusammensetzung des wilden Mülls gleich geblieben ist, geht die Verwaltung davon aus, dass das vorhandene Entsorgungsangebot für Altkleider absolut ausreichend ist und das Standortkonzept aufgegeben werden soll.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Dokument

Sammeldokument öffentlich94.7 KB
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Projekt: Altkleidercontainer-Regulierung

Zum Projekt

Die Stadt Aachen hat das Standortkonzept für Altkleidercontainer auf öffentlichen Flächen ausgesetzt und evaluiert. Die Bürger haben sich an die neuen Entsorgungsmöglichkeiten gewöhnt.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Umwelt & NaturUmsetzung beschlossen8. Mai 2019 – 19. Feb. 20202 Vorlagen
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KI-Analyse

Diese Informationen wurden automatisch per KI extrahiert und können Fehler enthalten.

Worum geht es?

Sollen Altkleidercontainer auf öffentlichen Flächen verboten werden? Die Stadt Aachen evaluiert die Auswirkungen des ausgesetzten Standortkonzepts.

Projekt

Altkleidercontainer-Regulierung

Auch: Sondernutzungserlaubnis Altkleider

Kategorien

Umwelt & NaturSoziales & Integration

Schlagworte

AbfallentsorgungSondernutzungMüllvermeidung

Betroffene Gruppen

Bürgercaritative EinrichtungenAnwohner

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
17.2.2026
Technische Details