Berücksichtigen bzw. Einbinden von Spenden der schulischen Fördervereine für Präsentationstechnik
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Dürfen Schul-Fördervereine Präsentationstechnik spenden? Die Stadt prüft, wie solche Spenden rechtlich und organisatorisch behandelt werden sollen.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Er beschließt, das Einbinden von Spenden schulischer Fördervereine bei dem Ausstatten mit Präsentationstechnik bis auf weiteres nicht zu berücksichtigen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
In dem nicht-öffentlichen Teil der Schulausschusssitzungen vom 02.07.2019 und 19.09.2019 ist unter Mitteilungen der Verwaltung bereits mündlich über die Problematik von Spenden durch Fördervereine für die Präsentationstechnik an Schulen berichtet worden.
Für die Schulausschusssitzung am 12.11.2019 ist darüber hinaus, ebenfalls für den nicht-öffentlichen Teil, eine Vorlage, bestehend aus einem erklärenden Aktenvermerk, gefertigt worden. Die Verwaltung ist daraufhin beauftragt worden,
-den städtischen Fachbereich Recht und Versicherung (FB 30) um eine entsprechende gutachterliche Stellungnahme, vordergründig mit Blick auf den § 98 Abs. 1 S. 2 des Schulgesetzes NRW (SchulG), zu bitten
-eine Entscheidungsvorlage für die Februar-Sitzung des Schulausschusses zu fertigen
Aus der als Anlage beigefügten Expertise des FB 30 geht hervor, dass das Schulgesetzt nicht festlegt, wann ein unangemessenes Benachteiligen bzw. Bevorzugen einzelner Schulen vorliegt. Dies überlässt dem Schulträger einen durchaus erheblichen Beurteilungsspielraum.
Weder Schulen noch Eltern können, eine Benachteiligung vermutend, gegen die durch den Schulträger getroffene Entscheidung erfolgreich Rechtsmittel einlegen.
Die Vor- bzw. Nachteile des Einbindens von Spenden schulischer Fördervereine sind bereits in dem genannten Vermerk vom 17.09.2019, der dieser Vorlage ebenfalls noch einmal beigefügt ist, aufgeführt worden.
Als Ergebnis dieser Abwägungen schlägt die Verwaltung vor, angesichts knapper Umsetzungskapazitäten in verschiedenen Bereichen sowie des hohen Drucks rechtzeitigen Abflusses von Bundes- und Landes-Fördermitteln Spenden schulischer Fördervereine für die Ausstattung mit Präsentationstechnik bis auf weiteres nicht zu berücksichtigen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Dokument
Weitere Dokumente (2)
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KI-Analyse
Worum geht es?
Dürfen Schul-Fördervereine Präsentationstechnik spenden? Die Stadt prüft, wie solche Spenden rechtlich und organisatorisch behandelt werden sollen.
Projekt
Spendenrichtlinie Schulen
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Problem erkanntModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Geändert
- 17.2.2026