Erneuerung von Bushaltestellen 20201. Stolberger Straße, Haltestelle "Hohenzollernplatz" stadtauswärts2. Charlottenburger Allee, Haltestelle "ASEAG" stadteinwärts
Inhalt
Erläuterungen
Zwei Bushaltestellen in Aachen werden erneuert, um die Verkehrssicherheit und Haltbarkeit der Infrastruktur zu verbessern.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Erneuerung der Fahrbahnen an folgenden Bushaltestellen zu beschließen:
1.Stolberger Straße, Haltestelle “Hohenzollernplatz" stadtauswärts
2.Charlottenburger Allee, Haltestelle „ASEAG“ stadteinwärts
Der Mobilitätsausschuss beschließt, die Erneuerung der Fahrbahnen an folgenden Bushaltestellendurchzuführen:
1.Stolberger Straße, Haltestelle “Hohenzollernplatz" stadtauswärts
2.Charlottenburger Allee, Haltestelle „ASEAG“ stadteinwärts
Erläuterungen
Erläuterungen:
Erneuerung von Bushaltestellen 2020
1.Stolberger Straße, Haltestelle “Hohenzollernplatz" stadtauswärts
2.Charlottenburger Allee, Haltestelle „ASEAG“ stadteinwärts
Die beiden vorgenannten Bushaltestellen haben zurzeit in den Halte- bzw. Fahrbereichen der Busse Oberflächen aus Verbund-Betonpflaster. Diese Bereiche weisen erhebliche Schäden in Form von stark ausgefahrenen Spurrinnen und Verformungen auf, verursacht durch die hohen Radlasten und die extrem großen Schubbeanspruchungen bei Brems- und Anfahrvorgängen des Busverkehrs.
Zur Erneuerung der Busfahrbahnen ist daher beabsichtigt, diese Bereiche mit Fließbeton zu befestigen, um eine erhöhte Tragfähigkeit zu erreichen und gleichzeitig Spurrinnen und Fahrbahnverformungen längerfristig zu unterbinden. In den Anschlussbereichen seitlich der neu herzustellenden Betonflächen wird, wo erforderlich, die vorhandene Asphaltdecke ergänzt bzw. angepasst.
Die Bauzeit für die beiden Busfahrbahn-Halteflächen beträgt ca. 50 Arbeitstage. Es ist geplant, die Bauarbeiten im Sommer/ Herbst2020 durchzuführen und noch vor der Winterperiode abzuschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Umbaukosten für die aufgeführten Bushaltestellen und Busspuren im Stadtgebiet Aachen belaufen sich auf 98.000,00 €. Unter dem investiven PSP-Element 5-120102-800-00400-300-1“ Erneuerung von Bushaltestellen -J-“ stehen entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 € zur Umsetzung der Maßnahmen zur Verfügung.
Die vorgenannten Maßnahmen unterliegen nicht der Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Beitragssatzung.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
PSP-Element 5-120102-800-00400-300-1 Erneuerung von Bushaltestellen –J- | |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2020 | Fortgeschriebener Ansatz 2020 | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 100.000 | 100.000 | 300.000 | 300.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 100.000 | 100.000 | 300.000 | 300.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2020 | Fortgeschriebener Ansatz 2020 | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Betroffene Straßen
Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.
3 Straßen
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Dokument
KI-Analyse
Worum geht es?
Zwei Bushaltestellen in Aachen werden erneuert, um die Verkehrssicherheit und Haltbarkeit der Infrastruktur zu verbessern.
Projekt
Bushaltestellenmodernisierung
Auch: Haltestellensanierung
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
SanierungVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 23.2.2026